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Thema: Artikel 9 .(1)

  1. #11
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)


    Da steht nichts von (IM)Migranten.

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    Geändert von Aragorn (16.12.2012 um 12:32 Uhr)

  2. #12
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Aragorn Beitrag anzeigen
    [IM ]http://farm1.stati r.com/111/368224611_89c51510af_z.jpg[/IMG]

    Da steht nichts von (IM)Migranten.
    Beitrag #6 von bernhard44 lesen, bitte.
    kol-ut-shan

  3. #13
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen

    Weißt du wie es mit einer Partei Gründung ist. Gibt es da auch Ausländer Parteien oder nur Deutsche Parteien ? Darf eine Ausländer bei der PArtei Gründung und Satzung dabei sein und Mithelfen und auch Textbausteine eingebaut haben ? Damit meinte ich 1 Ausländer und 2 Deutsche Arbeiten eine Parteirichtung aus und dann kommen 4 weitere Deutsche hinzu um als Partei zu gelten. Geht das ?
    Gründen kannst Du alles...ob Du zugelassen wirst ist die andere Frage ...

    Übrigens...das in Art 9 GG beschriebene Recht der Vereins- oder Gesellschaftsgründung bezieht sich jetzt nicht primär auf die Gründung eines z.B. Fußballvereines, sondern vom Grundsatz her wurde eher an "politische" Vereine oder Gesellschaften gedacht, welche politische Einflußnahme nehmen können, indem man diese z.B. wählen kann.
    Da halte ich dann die explizite Erwähnung und Einschränkung auf "jeder Deutsche" nicht nur für legitim, sondern für geboten.

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Gründen kannst Du alles...ob Du zugelassen wirst ist die andere Frage ...

    Übrigens...das in Art 9 GG beschriebene Recht der Vereins- oder Gesellschaftsgründung bezieht sich jetzt nicht primär auf die Gründung eines z.B. Fußballvereines, sondern vom Grundsatz her wurde eher an "politische" Vereine oder Gesellschaften gedacht, welche politische Einflußnahme nehmen können, indem man diese z.B. wählen kann.
    Da halte ich dann die explizite Erwähnung und Einschränkung auf "jeder Deutsche" nicht nur für legitim, sondern für geboten.
    Parteien können nur von Deutschen gegründet werden:

    §2 Absatz 1 PartG
    (1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.

    §2 Absatz 3
    (3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn

    1.
    ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder

    2.
    ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Parteien können nur von Deutschen gegründet werden:

    §2 Absatz 1 PartG
    (1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.

    §2 Absatz 3
    (3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn

    1.
    ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder

    2.
    ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.

    Es gilt die Staatsbürgerschaftsregelung nach geltendem Gesetz. Die persönlichen Ansichten einiger hier hinsichtlich der Bestimmung wer Deutscher ist oder nicht, sind irrelevant. Im Übrigen selbst wenn sie gesetzliche Regelung werden sollen, können sie eine eine bereits vergebene Staatsbürgerschaft, wenn sie die einzige ist, nicht mehr entziehen (Völkerrecht).
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #16
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Hallo an alle.

    Ich möchte von euch wissen ob auch Ausländer einen Verein gründen dürfen ?

    Weil Artikel 9 Absatz 1 steht:

    Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

    Ich beziehe mich hier auf alle Deutschen und damit sind bestimmt alle gebürtigen Deutschen gemeint, wenn ich mich nicht irre.

    Kann ich als Immigranten Sohn einen Verein oder eine Partei gründen ? Ich bin ihr geboren aber mein Vater ist in Ex-Jugoslawien geboren wurden.

    Warum steht da, alle Deutschen, und nicht jedermann wie im Absatz 3 des gleichen Artikels ?

    MFG

    Freddo

    PS: Das Buch aus dem ich die Infos habe ist von 2001

    Ganz einfach. Weil wir in Deutschland und nicht in Jederland wohnen!
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  7. #17
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Gründen kannst Du alles...ob Du zugelassen wirst ist die andere Frage ...

    Übrigens...das in Art 9 GG beschriebene Recht der Vereins- oder Gesellschaftsgründung bezieht sich jetzt nicht primär auf die Gründung eines z.B. Fußballvereines, sondern vom Grundsatz her wurde eher an "politische" Vereine oder Gesellschaften gedacht, welche politische Einflußnahme nehmen können, indem man diese z.B. wählen kann.
    Da halte ich dann die explizite Erwähnung und Einschränkung auf "jeder Deutsche" nicht nur für legitim, sondern für geboten.
    Ich finde es schade das man als Ausländer nicht einen Verein haben darf der Politischen Einfluss nimmt.
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
    Ich bin für Frieden, Weisheit, Nächstenliebe, Toleranz, radikale Demokratie, Wahrheit, Einigkeit, Weltbürgertum und Fülle für alle Volker des Universums.

  8. #18
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen
    Ganz einfach. Weil wir in Deutschland und nicht in Jederland wohnen!
    Das ist doch nicht die Wahrheit und auch keine Erklärung für mich.
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
    Ich bin für Frieden, Weisheit, Nächstenliebe, Toleranz, radikale Demokratie, Wahrheit, Einigkeit, Weltbürgertum und Fülle für alle Volker des Universums.

  9. #19
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es gilt die Staatsbürgerschaftsregelung nach geltendem Gesetz. Die persönlichen Ansichten einiger hier hinsichtlich der Bestimmung wer Deutscher ist oder nicht, sind irrelevant. Im Übrigen selbst wenn sie gesetzliche Regelung werden sollen, können sie eine eine bereits vergebene Staatsbürgerschaft, wenn sie die einzige ist, nicht mehr entziehen (Völkerrecht).
    Wo soll dieser Geltungsbereich sein ?
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
    Ich bin für Frieden, Weisheit, Nächstenliebe, Toleranz, radikale Demokratie, Wahrheit, Einigkeit, Weltbürgertum und Fülle für alle Volker des Universums.

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Artikel 9 .(1)

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Hallo an alle.

    Ich möchte von euch wissen ob auch Ausländer einen Verein gründen dürfen ?

    Weil Artikel 9 Absatz 1 steht:

    Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

    Ich beziehe mich hier auf alle Deutschen und damit sind bestimmt alle gebürtigen Deutschen gemeint, wenn ich mich nicht irre.

    Kann ich als Immigranten Sohn einen Verein oder eine Partei gründen ? Ich bin ihr geboren aber mein Vater ist in Ex-Jugoslawien geboren wurden.

    Warum steht da, alle Deutschen, und nicht jedermann wie im Absatz 3 des gleichen Artikels ?

    MFG

    Freddo

    PS: Das Buch aus dem ich die Infos habe ist von 2001
    Weil es ein deutschen Grundrecht ist, Ausländer kommen nicht in dessen genuss bzw. müssen sich auf Art 2 allgemeine Handlungsfreiheit berufen.

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