Damit ist seine Karriere wohl aprupt beendet. Auch sein gesellschaftliches Leben könnte schnell gefährdet sein....(bytheway, Aufpassen beim Autofahren!

Zitat Zitat von Erik der Rote Beitrag anzeigen
Es gibt erhebliche Zweifel, ob in Deutschland noch das Gewaltteilungsprinzip gilt , vor allem nach dem ESM Urteil wird die Unabhängigkeit der Justiz stark bezweifelt !
Jetzt wurde sogar richterlich festgestellt das wir im Kern in einem Untertanenstaat ohne Gewaltenteilung leben d.h. das GG wird sträflich missachtet ! d.h. unsere jetztiger Vollzug der Verfassungsorgane in der Praxis ist verfassungswidrig !!!

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Mit diesem Absatz des Ewigkeitsartikels wird die Demokratie begründet: das Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt. Damit wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk ausgeht.

Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:[15]
In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten---
---
Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“

das heißt das ESM Urteil wurde vor befangenen Richtern die nicht dem Recht sondern der Macht unterlagen gefällt und ist damit bestenfalls rechtswidrig


hat nicht jeder Recht auf Widerstand steht da nicht irgendwas im GG ???