[Links nur für registrierte Nutzer]
[Links nur für registrierte Nutzer]

Bringt ein Partner ein Adoptivkind mit in die Ehe, darf der andere es rechtlich als Kind annehmen. So ist es bei Eheleuten, homosexuelle Lebenspartner dürfen das nicht. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob das Adoptionsrecht grundgesetzwidrig ist. [Links nur für registrierte Nutzer]

In der nächsten Runde werden die Schwuchteln verlangen Sxchafe und Geissen heiraten zu dürfen.