Schlimme Beispiele. Solltest aber mal die Region angeben, wo sich da so etwas ereignet. ich weiß, dass Frauen bei Discountern gern Vollzeit arbeiten würden. Aber sie bekommen nur Teilzeitjobs und den Rest des Gehalts müssen sie sich aufstocken lassen. Es sind Kassenkräfte und Regaleinräumerinnen.
Ich habe AfD gewählt ... .... und ich werde es wieder machen.
Mein Volk, dem ich angehöre und das ich liebe, ist das deutsche Volk; und meine Nation, die ich mit großem Stolz verehre, ist die deutsche Nation. Eine ritterliche, stolze und harte Nation.
(Ernst Thälmann)
Du stellst den Sachverhalt bewusst in der Position des Erblassers dar. Um den geht es aber nicht. Der ist zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits mausetot.
Es geht einzig und allein um den Erben. Für den ist das Erbe leistungsloses Einkommen. Ganz egal, was der Erblasser dafür geleistet oder welche Steuern er dafür gezahlt haben mag.
Natürlich hat er das. In einer angeblichen Leistungsgesellschaft kann es nicht sein, dass jedes Jahr mehrere Hundert Milliarden Vermögen leistungslos umhergeschoben werden. Oder ansonsten vergiss das mal ganz schnell mit der Leistungsgesellschaft.Der Staat hat nicht darüber zu befinden, was leistungserbringend oder leistungslos ist.
Teilen ist das neue Haben.
Steuern sind Staatseigentum? Wer hat die Steuern denn bezahlt? Meinst du das die Steuergelder auf den Bäumen wachsen oder was? Für diese Gelder reißen sich verdammt viele Menschen den Arsch auf, um danach ordentlich Steuern zahlen zu können. Also erzähl mir hier nichts, von wegen es sind nicht meine Steuern.
Du bist nicht in der Lage, mir vernünftige Argumente zu bringen. Erkläre mir bitte den Unterschied zwischen Hartz 4 und Erbe, was die Bewertung angeht. Du bist nicht in der Lage Gegenargumente für meine zu finden. So einfach ist das.
Nein, ich hatte darüber geschrieben, dass ein Erbe möglicherweise - ohne Angestellter in der Firma seines Vaters zu sein - durchaus etwas für den Betrieb geleistet haben könnte, und seien es nur geknüpfte wichtige Kontakte, die der Sohn aufgrund eigener beruflicher Karriere knüpfen konnte. Und schon ist das Erbe nicht mehr leistungslos.
Im Übrigen decken die bereits bestehenden und angewandten Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze alle vorkommenden Fälle ab. Diese Gesetze auszuweiten, könnte in vielen Fällen ein vererbtes Unternehmen, das momentan nicht gut dahsteht, in den Konkurs treiben.
Mit der Leistungsgesellschaft ist etwas ganz anderes gemeint als das Erben eines Vermögens, nämlich die Bereitschaft, ein Unternehmen zu gründen oder zu führen und die Bereitschaft, beruflich Leistung zu erbringen.
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