Dachte der Wert kann doch dann keine 100 000 € mehr sein, wenn noch 80 000 Schulden an der Wohnung drauf sind. Wie verhält es sich aber, wenn die Schulden aus anderen Gründen vorhanden sind?
Müssten, werden die nicht gegen gerechnet? Denn im Prinzip hat der Erbe, dann Netto weniger geerbt.
Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.
Ihr seid doch mit eurer Meinung sehr nah beeinander.
Die bieten Ratenzahlungen an, damit der Euro rollt.
Weniger Geld in der Lohntüte führt sicher bei vernünftigen Leuten zu Kauf- Zurückhaltung und Kauf-Aufschiebung. Mit Ratenzahlung setzt man sicher mehr um. Sonst lohnt doch die ganze Übung nicht.
Armageddon was yesterday-today we have a serious Problem.
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Es ist sehr wohl mein Eigentum , da es der Erblasser mir (zwangsweise) "geschenkt" hat!
Scorpiönchen ; Du hast immer noch zuviel Reichtum ; Vermögen und Geld!
Du hast gefälligst deinen PC einem Penner ; der intelligenter wie Du ist und unter einer Brücke schläft, zu schenken und Dir einen neuen zu kaufen! ..............
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Den Reichtum habe ich als Erblasser unter Einsatz meines N E T T OLOHNES bzw. einen Teil dessen erwirtschaftet!
Wenn ich also jetzt einen Teil der Bundesbank oder der Staatsbank; die ja "Eigentum des Volkes" ist bzw. dem Staat zum Wirtschaften zur Verfügung stelle; wieso soll ich dafür noch Steuern bezahlen? Wieso soll ich dafür, daß der Staat mit meinem Geld wirtschaften darf und kann und ich ihn untertsütze also noch Steuern bezahlen?
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Es ist bereits versteuert ; d. h. es ist der Rest von dem Geld , daß bereits nach Abzug der Steuern und Abgaben übrig geblieben ist!
Also wenn ich das Geld dem Staat zum Wirtschaften durch die Allgemeinheit , die durch die Politik vertreten wird,zur Verfügung stelle ........
Mit welchem Recht nimmst du in Anspruch mein NETTOEinkommen nochmals ; ein zweitesmal zu versteuern?
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Abgesehen von enormen Handlungsbedarf im deutschen Steuerrecht, ist es schon grotesk, wie hier argumentiert wird.
Wirklich betroffen von der Erbschaftssteuer sind sehr grosse Vermögen, deren Erben aber durch die Zahlung der Steuer, zumal mehrheitlich eheliche/uneheliche Kinder, weder verarmen, noch übermässig belastet sind und zu Anderen Erben von Unternehmen, deren Weiterbestand in vielen Fällen tatsächlich durch die Erbschaftssteuer gefährdet sein kann.
In den meisten Fällen haben aber die Erblasser in diesem Falle aber bereits Vorsorge getroffen, sind also nur mittelbar in prekären Ausgangslagen.
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