Letztendlich führt es ja auf die Frage zurück, ob wir wirklich souverän sind. Und da müssen wir zwischen innerer und äußerer Souveränität unterscheiden. Erstmal müssen wir Deutsche es wieder lernen im Inneren souverän zu sein. Und darauf aufbauend können wir auch wieder im Äußeren souverän werden.
"Was denken sie was in diesem Land los wäre, wenn mehr Menschen wüssten was in diesem Land los ist!" - Volker Pispers
Falsch Benson, denn in diesen ganzen Diskussionen um Überleitungsvertrag oder anderen Regelungen, die ihren Ursprung im Besatzungsrecht haben, geht es eigentlich nicht um Souveränität. Es geht eigentlich nur darum, dass bestimmte Personen sich nicht mit einem ganz bestimmten Hauptproblem auseinandersetzen müssen bzw. können.
Diese Hauptproblem ist im Grunde genommen, ein in demokratischen Systemen, egal welcher Form, immer bestehendes Problem. Will man in diesen Systemen bestimmte Handlungen oder Entscheidungen erreichen, muss man eine ausreichende Menge der Entscheidungsträger überzeugen. Menschen zu überzeugen ist aber schwierig, weil man dazu auf sie eingehen muss und nicht immer das bekommen kann, was man wirklich will.
Es liegt nun mal in der Natur der Sache, das für den einen ein Problem kein Problem ist und für den anderen zwar das Problem bekannt ist, er aber die vorgeschlagene Lösung nicht für richtig hält.
Hinzukommt, das man sich viel mehr mit den Folgen und daraus resultierenden neuen Problemen der eigenen Vorhaben auseinandersetzen muss und dafür auch Lösungen anbieten muss, um Menschen zu überzeugen.
Es ist also viel einfacher, dieser Problematik auszuweichen, in dem sich eine Scheinwelt um die Prämisse "Weil es nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden" aufbaut. Das hat auch zusätzlich den Vorteil, das man sich auch nicht mit den tatsächlichen Machbarkeiten auseinandersetzen muss.
Man muss sich nicht mit funktionsbedingten Einschränkungen beschäftigen, wie sie z.B. aus den Rechtsgrundsätzen Rechtssicherheit und Rechtskontinuität resultieren.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
In diesem Land bestimmen Parteien die politische Richtung, nicht das Volk.
Wer aber lenkt die Parteien? Bei den Grünen ist die Richtung klar, Multikulti und böses Atom, dafür sind die Anhänger eingetreten.
Eine fremde Einflussnahme ist da nicht vorhanden, auch nicht nötig, da die Partei unbedeutend ist und keine Mehrheiten generieren kann.
SPD und CDU waren von Beginn ihrer westdeutschen Existenz von den Siegemächten in ihr Konzept eingebunden.
Somit war es egal, wer die Mehrheit erreicht hat.
Da im kalten Krieg sich niemand für die realen Machtverhältnisse interessiert hat, wurden auch nie Fragen gestellt.
Den Westdeutschen ging es immer besser und deswegen war das auch kein Thema für sie.
Jetzt, nachdem Deutschland seine Freiheit am Hindukusch verteidigen muss, der Eurogegen den Willen der Mehrheit eingeführt wurde und mit dem ESM die Zukunft der Kinder und Enkel in Frage gestellt wird, werden Fragen gestellt.....
Die bekannt gewordenen Geheimdienst Aktionen der Amerikaner auf deutschen Boden werfen die Frage auf, wie das in einem angeblich souveränen Staat passieren konnte.
Schäuble hat es ja auch unverblümt erklärt, das Deutschland nie wirklich souverän war.
Erschreckend ist nur die Ignoranz mancher hier. Die angeführten Fragen werden nicht beantwortet....Realitätsverweigerung.
In jedem Vertrag dieser Art sind natürlich aus "Sicherheitsgründen" nicht alle Vereinbarungen und Bestimmungen sichtbar.....Unfug. Was die ehemaligen Besatzungsmächte in Deutschland heute noch dürfen und was nicht, ist alles im NATO-Vertrag, im Aufenthaltsvertrag und anderswo geregelt.
Wenn jemand glaubt, dass er in einem derartigen Vertrag öffentlich alles lesen kann.....dann kann ich dem auch nicht mehr helfen
Da kommt jede Hilfe zu spät
Thema verfehlt. Wozu war denn der Überleitungsvertrag überhaupt da? Was wurde denn damals übergeleitet? Er regelte die Einzelheiten der Übertragung der staatlichen Souveränität über die Bundesrepublik von den Alliierten zurück auf die Deutschen, entsprechend den Festlegungen des Deutschlandvertrages. Und zwar 1955.
Das passiert in so manchem unbestritten souveränem Staat. Wäre er es nicht, brauchte man es nicht zu verheimlichen.
Ach ja, die besseren Sachen darf ja keiner wissen. Die bekannte Paranoia. Das Problem ist nur: rechtlich bindend ist nur, was vom Bundestag ratifiziert und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Deine Geheimklauseln verpflichten niemanden zu irgend etwas.
So isses!
Und deshalb sollte immer wieder nachgefragt werden.
Wichtig am Überleitungsvertrag sind für uns nur noch die Punkte, die auch weiter gelten.
Denn auch unser „2+4“ erinnert an andere Verträge, die die wirklich bedeutsamen Punkte auch auslagerten. Da kannst Du beim „Geheimen Zusatzprotokoll“ zum Hitler-Stalin-Pakt beginnen und bei unserem „2+4“ enden.
Sinn dieser Zusatzvereinbarungen war es immer, die Öffentlichkeit und andere Staaten über die wahren Absichten zu täuschen.
EIN Hammer ist bei uns dieses „oder schließen werden.« und der Extra-Vertrag für Berlin. Von den Feindstaatenklauseln ganz zu schweigen. Da müßten bei Juristen, Staatsrechtlern, .... doch alle Alarmglocken läuten. Ist aber wohl nicht der Fall.
Ich habe den Thietz-Artikel nochmal zusammengestrichen in der Hoffnung, daß dieser Text doch noch mehr Leser findet. Hier sind die Punkte des Überleitungsvertrages aufgeführt, die weiter gelten:
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Dieser Artikel 7 (2) lautet:
»Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.«
Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten »Überleitungsvertrag« mit dem offiziellen Namen »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, ergaben.
...
Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvertrag« mit seinen alliierten Vorschriften infolge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben.
...
Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten
...
Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:
»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3
SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2
NEUNTER TEIL: Artikel 1
ZEHNTER TEIL: Artikel 4«
Doch damit noch nicht genug:
Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ...« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.
Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ... «(siehe oben) festgelegt wird, daß er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?
...
Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, daß die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.
Berlin bis heute unter Sonderstatus
Doch das ist immer noch nicht alles: Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: »Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin«.
Dieser Vertrag vom 25.9.1990 ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff.
Parallel zur obigen Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden.
Daß es sich hierbei um einen Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2, hier nur mit dem Einschub »in Bezug auf Berlin«.
Der Abschluß zweier gleichgelagerter Verträge - einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und andererseits für Berlin - kann nicht anders interpretiert werden, als daß von alliierter Seite der Sonderstatus von Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und festgeschrieben worden ist.
Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fortgeltenden Bestimmungen der ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter »Vereinbarungen« und »Übereinkommen« ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu sein?
...
Wird hierdurch zwangsläufig die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter einem verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht?
...
Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik? ...
wie zum Beispiel:
...
die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter NATO- oder UNO-Kommando?
...
All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, daß wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß eines all dies beendenden Friedensvertrages keinesfalls verzichten können.
Dies folgt auch aus den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954, die nach dem Vertrag vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So beginnt beispielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:
»Vorbehaltlich ... einer Friedensregelung mit Deutschland ... «
...
Ein weiteres Beispiel:
Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es:
»(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.«
»(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.«
...
Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1: » ... geschlossen haben oder schließen werden«.
Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich unbegrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch in Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich festgeschrieben: »Die Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben ... «.
...
Gleiches gilt übrigens auch für die nach wie vor gültigen »Feindstaatenklauseln« (Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates »Zwangsmaßnahmen« gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also gegen Deutschland.
...
"Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)
Gsch......etwas naiv..oder?
Na, dann erzähl mal was über die Rüstungsexporte.......ist nur ein Handelsgut.....na woher bekomm ich die Infos denn?
Nicht eimal das ist öffentlich..... Nicht einmal der Bundestag kann sich informieren....
Wie schon erwähnt, dir kann man nicht helfen......deswegen möchte ich dir deinen Glauben lassen.....
Den Glauben an die Ratifizierung.....auch für dich ein Tip:
Sieh dir mal eine Militärbasis der Amerikaner an......und lies danach mal in deinen "Verträgen" nach, was dort passieren darf und was nicht, und wer das kontrollieren kann
Und dann poste mal das Ergebnis.....
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