Kirchenstaat Deutschland
Die Kirchen werden immer leerer, die Zahl der Kirchenaustritte steigt und an einen persönlichen Gott wollen die meisten schon längst nicht mehr glauben. Dennoch leben unsere beiden Großkirchen RKK und EKD nach wie vor wie die Made im Speck. Als größte Arbeitgeber der Nation betreiben ihre Nächstenliebe-Konzerne Caritas und Diakonie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Heime und Hospize und lassen sich für ihren unermüdlichen Dienst am Nächsten bewundern und als unentbehrlich feiern.
Es sind allerdings nicht die Kirchen selbst, die sich aufopfernd der tätigen Nächstenliebe widmen, sondern ihre vielen hunderttausend Angestellten, denen normale Arbeitsverträge verwehrt werden und die sich von ihrem Arbeitgeber bis ins intimste Privatleben hineindirigieren lassen müssen. Als Zwangsmitglieder der Kirchen werden sie zusätzlich ausgepresst und ihnen das Grundrecht auf Bekenntnisfreiheit und freie Wahl des Ehepartners verwehrt. Aber mit welchem Recht? Gelten in dieser angeblich so säkularen Demokratie etwa Sonderrechte für Gottesanbeter? Und ob! Sie sind ein Staat im Staate, denn sie haben es verstanden, alle wichtigen Positionen in Politik und Gesellschaft mit ihren Leuten zu besetzen. Deshalb braucht man sich auch nicht zu wundern, daß die humane Sterbehilfe massiv torpediert wird oder daß unser Land mit einem Netz von Moscheen überzogen wird, um wenigstens das ihnen heilige Prinzip der demütigen Gottesfurcht nicht aussterben zu lassen.
Caritas und Diakonie werden übrigens vom Staat finanziert und eben nicht von den Kirchen, wie von diesen gerne kolportiert. 98,2 Prozent Staatsanteil aus dem allgemeinen Steueraufkommen stehen gerade einmal 1,8 Prozent Eigenanteil an der Finanzierung dieser Organisationen gegenüber. Über 19 Milliarden Euro sind es somit Jahr für Jahr, die den Kirchen an offenen und versteckten Subventionen zugeschanzt werden, bei "gerade einmal" knapp 10 Milliarden an vom Staat eingetriebenen Kirchensteuern.
[Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer]: theologische Fakultäten als Pfarrer ausbildende Institutionen an staatlichen Universitäten; Mitspracherecht des Papstes, also einer ausländischen Macht, bei der Errichtung und Schließung von katholisch-theologischen Lehrstühlen in Deutschland; Mitspracherecht der Kirche bei der Besetzung sogenannter Konkordats-Lehrstühle; Religion als ordentliches und benotetes Schulfach in eigentlich weltanschaulich neutralen Schulen, wobei die Religionslehrer vom Staat finanziert werden; beamtete Pfarrer in Bundeswehr und Strafvollzug; Bezahlung von Bischöfen, Kardinälen und Domherren samt Nebenkosten aus allgemeinen Steuermitteln; staatlche Zuschüsse zu den Kirchentagen in teilweise zweistelliger Millionenhöhe aus allgemeinen Steuermitteln; Kirchensteuereinzug durch die staatlichen Finanzämter; jahrelang erfolgter zwangsweiser und nicht rückerstattungsfähiger Kirchensteuerabzug beim Arbeitslosengeld, auch wenn keine Kirchenmitgliedschaft vorliegt (vom BVG als rechtmäßig bezeichnet!); kirchliches Arbeitsrecht mit signifikant weniger Rechten für den Arbeitnehmer und Zwangsmitgliedschaft in der Kirche über staatlichem Arbeitsrecht stehend; Alleinvertretungsanspruch der Kirchen in weltanschaulichen Fragen in den Rundfunk- und Fernsehräten (siehe oben!); nicht kündbare Verträge zwischen Staat und Kirche, die der Kirche Einfluss und vor allem Finanzmittel in Milliardenhöhe (siehe [Links nur für registrierte Nutzer]!) sichern; aktuell der Versuch, die Präimplantationsdiagnostik mit religiösen Gründen für alle Bürger, auch die betont nichtreligiös eingestellten, gesetzlich zu verbieten."
[Erstveröffentlichung bei [Links nur für registrierte Nutzer]]