Immer mehr private Ebay-Verkäufer bekommen gebührenpflichtige Abmahnungen von zweifelhaften Anwälten.
[Links nur für registrierte Nutzer]Was für ein Geschäft: Sobald ein Verkäufer auf eBay einen winzigen Verstoß gegen die Handelsregeln begeht, kommt ein findiger Anwalt und kassiert Abmahngebühren. Anbieter auf der Auktionsplattform werden gerade mit solchen Verfahren überzogen - die unklare Rechtslage macht's möglich.
Ich finde, wer gebrauchte Artikel verkauft handelt nicht gewerbsmäßig. Hier sollte der Gesetzgeber klare Regeln verabschieden und für die Winkeladvokaten im Internet klare Vorgaben erlassen wie hoch die Abmahngebühren sein dürfen. U.U. werden für eine Abmahnung 600€ in Rechnung gestellt.