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Thema: Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

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    Danke an HPS

    Interview von Prof. Robert Faurisson vor seiner Verhandlung vor der XVII. Strafkammer von Paris am 20. Februar 2014. Faurisson hatte wegen seines Vortrags auf der Holocaust-Konferenz in Teheran im Dezember 2006 drei Strafverfahren auf sich gezogen, angestoßen durch den damaligen Präsidenten Frankreichs, Jacques Chirac, weswegen er nun, über sieben Jahre später, vor Gericht erscheinen mußte.



    ...

    Wenn ja, kann dies Auswirkungen auch auf andere Länder haben?
    Schließlich erläutert Faurisson in dem Interview, daß dieses Gesetz offenkundig ein Willkürgesetz ohne historischen Beleg, sei?

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  2. #2
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    Standard AW: Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Wenn ja, kann dies Auswirkungen auch auf andere Länder haben?
    Schließlich erläutert Faurisson in dem Interview, daß dieses Gesetz offenkundig ein Willkürgesetz ohne historischen Beleg, sei?

    Es geht um die Offenkundigkeit als Folge des IMT in Nürnberg.

    Doch gleich zu Beginn der Verhandlung zeigte sich, daß die XVII. Strafkammer erst einmal überprüfen wollte, ob die drei Verfahren gegen Faurisson möglicherweise wegen der Verfassungswidrigkeit des „Fabius-Gayssot-Gesetzes/Holocaust-Leugnungs-Gesetz" (Art. 24bis vom 13. Juli 1990 als Ergänzung zum Gesetzes von 1881 über die Presse- und Meinungsfreiheit) eingestellt werden müßten. Die Überprüfung könnte im Rahmen des sog. neuen „QPC"-Verfahrens (question prioritaire de constitutionnalité, Vorrangige Frage zur Verfassungsmäßigkeit) erfolgen, also der formal-juristischen Möglichkeit, ein Gesetz auf Verfassungskonformität über den Kassationgerichtshof beim Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) überprüfen zu lassen.

    Die Überraschung: Letzte Woche hat eine Pariser Strafkammer in einer Strafsache gegen die Zeitung Rivarol den Artikel 24bis des Gesetzes über die Presse- und Meinungsfreiheit, also der Artikel, der 1990 durch das "Fabius-Gayssot-Gesetz" erlassen worden war, in einem QPC-Verfahren an den Kassationgerichtshof zur Entscheidung abgegeben. Dort soll geprüft werden, ob die Rechtsprechung des Nürnberger Tribunals von 1945/46 mit der französischen Verfassung im Einklang steht. Denn das „Fabius-Gayssot-Gesetz" bezieht sich ausdrücklich auf das Nürnberger Tribunal, indem es all diejenigen mit bis zu einem Jahr Haftstrafe belegt - und mit hohen Geldstrafen -, die die durch das Nürnberger Tribunal festgestellten Kriegsverbrechen, also im Kern den Holocaust, in Abrede stellen.

    Der Verteidiger von Faurisson und auch die Staatsanwaltschaft haben nun beantragt, die Entscheidung dieses QPC-Verfahrens abzuwarten und die Hauptverhandlung in den drei Verfahren gegen Faurisson bis dahin zurückzustellen. Die Ankläger von der LICRA und anderen sog. Anti-Rassismus-Vereinigungen haben sich dagegen ausgesprochen.

    Am 3. April 2014 will die XVII. Strafkammer die Entscheidung fällen, ob sie dem Antrag der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft entspricht, also auf die Entscheidung in dem QPC-Verfahren warten will, oder ob sie den Anklägern zustimmt und die Hauptverhandlung gegen Faurisson beginnen will. Im Raume stehen Geldstrafen von ca. 140.000 Euro gegen Faurisson.

    Sollte also die XVII. Strafkammer sich dem QPC-Verfahren aus dem Prozeß gegen die Zeitung Rivarol „anschließen" und letztendlich der Verfassungsrat den Artikel 24bis für verfassungswidrig erklären, wäre die Sondergesetzgebung zum Thema Holocaust in Frankreich, also das „Fabius-Gayssot-Gesetz" aus dem Jahre 1990, hinfällig und Faurisson könnte zumindest hierüber nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
    Quelle AM.

    Die LICRA ist so ne Art "Jewish defense league", auch wenn sie sich den Antirassismus zusätzlich in den Namen schrieb.
    Im Prinzip der ZdJ mit eigener Antifa. Mossad Helfer usw.

    In der BRD würde sich nichts ändern, würde in Frankreich die Meinungsfreiheit hergestellt.
    Wollten die Deutschen Meinungsfreiheit, müssten sie erst einmal souverän werden.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

    Eigentlich wäre es leicht nachzuweisen das die IMT Prozesse der Sieger keine ordnungsgemässen Prozesse waren und als Grundlage für Gesetze vollkommen untauglich sind.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  4. #4
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    Standard AW: Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Eigentlich wäre es leicht nachzuweisen das die IMT Prozesse der Sieger keine ordnungsgemässen Prozesse waren und als Grundlage für Gesetze vollkommen untauglich sind.
    Sicher. Aber darum geht es nicht. Die BRD hat dazu eine offizielle Meinung, "alles in Butter", also ist es auch so.
    Wer wollte dem widersprechen, ausser "Nazis"?

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Sicher. Aber darum geht es nicht. Die BRD hat dazu eine offizielle Meinung, "alles in Butter", also ist es auch so.
    Wer wollte dem widersprechen, ausser "Nazis"?
    Irrtum nur darum geht es,die Offenkundigkeit war die wichtigste Grundlage der IMT Prozesse,und von da sind alle Gesetze abgeleitet die sich mit HC befassen.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  6. #6
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    Standard AW: Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Irrtum nur darum geht es,die Offenkundigkeit war die wichtigste Grundlage der IMT Prozesse,und von da sind alle Gesetze abgeleitet die sich mit HC befassen.
    Du hast nicht verstanden was ich schrieb, schade.

    Für die BRD ist die Offenkundigkeit völlig okay. Da gibt es nichts dran auszusetzen.
    Ob Du oder ich das anders sehen ist der BRD piepsegal, solange wir sie beachten.
    Sonst Knast.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Du hast nicht verstanden was ich schrieb, schade.

    Für die BRD ist die Offenkundigkeit völlig okay. Da gibt es nichts dran auszusetzen.
    Ob Du oder ich das anders sehen ist der BRD piepsegal, solange wir sie beachten.
    Sonst Knast.
    Nun hat sich das Gebilde brd jedoch per Art. 23 GG unter die totale Knechtschaft der absolutistischen eu gestellt.
    Sollte sich über andere nationale Entscheidungen, wie z.B. in Frankreich, herausstellen, oder gar europäisches Recht werden, was jetzt in Frankreich geprüft wird, hat die Rechtsbeugung per Offenkundigkeit aufgrund sieger-juristischer Einseitigkeit ein gewisses Problem!

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #8
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    Standard AW: Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Nun hat sich das Gebilde brd jedoch per Art. 23 GG unter die totale Knechtschaft der absolutistischen eu gestellt.
    Sollte sich über andere nationale Entscheidungen, wie z.B. in Frankreich, herausstellen, oder gar europäisches Recht werden, was jetzt in Frankreich geprüft wird, hat die Rechtsbeugung per Offenkundigkeit aufgrund sieger-juristischer Einseitigkeit ein gewisses Problem!

    Möglich. Aber die besondere Verantwortung... Du weisst schon...

    Ich erwarte da für die BRD nichts.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Möglich. Aber die besondere Verantwortung... Du weisst schon...

    Ich erwarte da für die BRD nichts.
    Dann müßte der brd eine Sonderrecht eingeräumt werden!
    Also eine rechtliche Blase innerhalb ihrer Gottheit eu!

    Jedoch könnte Jeder bei Verurteilung durch brd-Sonderrecht den euopäischen Gerichtshof anrufen!

    Wäre interessant, wie dieser dann entscheidet?

    Es könnte also in einem absurden Justiztheater enden!

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Robert Faurisson und die “QPC”: kippt in Frankreich das “Holocaust-Leugnungs-Gesetz”?

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Dann müßte der brd eine Sonderrecht eingeräumt werden!
    Also eine rechtliche Blase innerhalb ihrer Gottheit eu!

    Jedoch könnte Jeder bei Verurteilung durch brd-Sonderrecht den euopäischen Gerichtshof anrufen!

    Wäre interessant, wie dieser dann entscheidet?

    Es könnte also in einem absurden Justiztheater enden!

    Buella,

    1. Der europäische Gerichtshof ist dafür nicht zuständig, der beschäftigt sich mit dem EU-Recht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wäre theoretisch zuständig.

    2. Auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte würde dabei nicht helfen, du und andere begehen den Fehler die Gesetze auf Grund der Thematik zu bewerten und nicht nach ihrem Inhalt oder ihrer Art. Auch wenn sich Meinungsverbote und Einschränkungen der Meinungsäußerung in ihren Auswirkungen scheinbar gleichen, so sind es verschiedene Arten von Gesetzen.

    Das französische Gesetz ist rechtlich gesehen ein Meinungsverbot, da der Tatbestand durch die Meinung selber ausgelöst wird. In Hinblick auf die EMRK rechtlich zulässig, stellt es einen Verstoß gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (rechtlich bindende Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta), dar, da es sich um ein Meinungsverbot handelt.
    Der 130er hingegen ist eine Einschränkung der Meinungsäußerung, da das Tatbestand auslösende Element die art und Weise der Äußerung ist. Wenn die Einschränkung zu ganz bestimmten Zwecken dient, ist sie auch nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zulässig, was beim 130er gegebe ist.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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