Ich mag den Franzl ..... er fängt an etwas in Jahrhunderten Erstarrtes/Erkaltetes zu bewegen
...... ich wünsche ihm Durchhaltevermögen!
Ich mag den Franzl ..... er fängt an etwas in Jahrhunderten Erstarrtes/Erkaltetes zu bewegen
...... ich wünsche ihm Durchhaltevermögen!
... man muss dem Leser "die Wahrheit wie einen
nassen Lappen ins Gesicht" klatschen ...
Henri Nannen
Mit dem Schnurrbartträger hatte das nichts zu tun. Die üblichen Erbregelungen waren schon seit Jahrhunderten in Übung. Entweder man betrieb Erbteilung, was nach ein paar Generationen zu weitverteiltem Streubesitz von handtuchgroßen Feldern führte. Das Prinzip gab es auch bei regierenden Herrscherhäusern, was ihrem Überleben nicht sehr zuträglich war, wie etwa bei den Karolingern. Oder es galt das Recht des Erstgeborenen, wie es nicht nur zahlreiche Bauern anwandten, sondern auch z.B. die Habsburger: der erste erbte den Hof, der zweite wurde Pfarrer und der Rest mußte sehen, wo er blieb. Wobei die Habsburgersprößlinge über das schöne Institut der Sekundogenitur (etwa Erzbischof von Köln) dann doch etwas besser versorgt waren.
"Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."
Umberto Eco
Unsinn, im NT ist die Strafe für Homosexualität die Verirrung selbst.
(Röm 1,26-27) 26 Deshalb gab (der) Gott sie schändlichen Leidenschaften preis. Ihre Frauen vertauschten nämlich den natürlichen Geschlechtsverkehr mit dem widernatürlichen; 27 ebenso verließen auch die Männer den natürlichen Geschlechtsverkehr [mit] der Frau und entbrannten in ihrer gegenseitigen Begierde; Männer mit Männern treiben sie (die) Schamlosigkeit und empfangen den Lohn, der ihrer Verirrung gebührt, an sich selbst.
Frei nach dem Schema: wenn du mit Hunden ins Bett steigst, wundere dich nicht über Flöhe.
Das NT kennt keine physischen Strafen für Verirrungen.
lg
..das gab es schon zu immer weit vor Hitler und CO. Schon die Adelshäuser übten dieses Erbrecht des Erstgeborenen. Es kann halt nur Einer den Hof oder das Schloss samt Königs Titel erben. Teile man einen Bauernhof unter vier Geschwistern auf und bewirtschafte den dann ...oder ein König-der kann seinen Thron auch nur ein Kind vererben -das war halt immer der Erstgeborene. Irgendwie muss man das doch regeln.
"Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."
Umberto Eco
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