[...] Diese sei
„klar verfassungswidrig“, sagte von Arnim am Montag in Berlin. Aus diesem Grund habe er für die Freien Wähler und die ÖDP eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der Bundestag hatte im Juni eine Drei-Prozent-Hürde für Parteien bei der kommenden Europawahl beschlossen. 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde für
grundsätzlich verfassungswidrig erklärt. Abgesehen von der Linkspartei stimmten alle im Bundestag vertretenen Parteien für die Neuregelung.
Von Arnim kritisierte, das neue Gesetz sei innerhalb von wenigen Tagen „durch den Bundestag gepeitscht“ worden, obwohl
selbst ein Gutachten des Innenministeriums dessen Verfassungswidrigkeit bestätigt hatte. Dies sei ein
„Affront des Parlamentes gegenüber dem Bundesverfassungsgericht“. Der Staatsrechtler zeigte sich zuversichtlich, daß die Richter in Karlsruhe nun auch die Drei-Prozent-Hürde kippen werden.
ÖDP und Freie Wähler attackieren etablierte Parteien.
Die Hürde bei Europawahlen sei ein
„grober Verstoß gegen die Gerechtigkeit“ sowie ein
„Widerspruch zur Gleichheit des Wahlrechtes“. Daß Joachim Gauck so lange gewartet habe, bis er das neue Gesetz unterschrieb, grenze an eine
„Pflichtverletzung des Bundespräsidenten“. Die kleinen Parteien blieben so in einem unnötig langen Zustand der Unklarheit. [...]