Das neue Urteil wird sich in Windeseile bis in den letzten Winkel der Karpaten herumsprechen und für eine weiter ansteigende Flut von "Rumänen" und "Bulgaren" sorgen, die vermutlich eher einer speziellen Gruppe zuzuordnen und über jeden Verdacht einer Integrationsfähigkeit erhaben sind.
Amt muss rumänische Familie unterstützen
Wer als EU-Bürger in Deutschland auf Jobsuche ist und erfolglos bleibt, muss sich in der Regel selbst über Wasser halten können. Ein Gericht spricht einer rumänischen Familie nun das Recht auf Hartz-IV zu.
EU-Bürger ohne Arbeit, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, haben ein Recht auf Hartz-IV-Leistungen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Eine in Gelsenkirchen lebende vierköpfige Familie aus Rumänien hatte geklagt, nachdem die Stadt 2010 einen Antrag auf Leistungen abgelehnt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat Revision zugelassen.
Weil die Bundesagentur für Arbeit wenig Aussicht auf Beschäftigung für den Vater sieht, erlischt aus Sicht des Gerichts der Grund für die Verweigerung der Leistungen nach sechs bis neun Monaten der Arbeitssuche. Schon zuvor hatten Familien per Eilentscheid mit ähnlichen Argumenten erfolgreich einen Hartz-IV-Anspruch erstritten.
Die Entscheidung sei bedeutsam, weil sie rund 130.000 Menschen betreffe, sagte ein Sprecher des Gerichts. Vor allem hier lebende und vergeblich auf Arbeit hoffende Rumänen und Bulgaren haben nun Aussicht auf Hartz IV. Auf die Kommunen könnten damit zahlreiche Leistungsanträge und damit neue Kosten zukommen.
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