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Thema: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

  1. #81
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

    Zitat Zitat von Leila Beitrag anzeigen
    Eine Straftat kann nicht bestraft werden, aber der Straftäter für die von ihm begangene Straftat. Eine Straftat kann nur festgestellt werden.
    Das bestreitet niemand. Es geht einfach nur darum, das Gesetz einheitlich zu formulieren und da sonst nirgendwo steht "X ist, wer Y gemacht hat", sondern "Wer X macht, wird mit Y bestraft", ist diese Formulierung bei Mord einfach nur ein Fremdkörper. Zumal man mit der Formulierung die sonst übliche Trennung zwischen Täter und Tat aufhebt.
    Mit Zimt und Zucker

  2. #82
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    Standard AW: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

    Zitat Zitat von Leila Beitrag anzeigen
    Bestraft wird nicht die vom Brandstifter verursachte Feuersbrunst, auch nicht seine Brandstiftung, sondern der Brandstifter (wegen seiner Brandstiftung).
    Bestraft wird die Brandstiftung bzw. der "Brandstifter" wegen der Brandstiftung. Ein Pyromane wird ja auch nicht bestraft, weil er Pyromane ist, es bedarf einer tatbestandlich fassbaren Handlung, auf die sich die Strafe stützt.

  3. #83
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    Standard AW: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Ja, das ist richtig. Es macht aber in der Bedeutung keinen Unterschied. Eine Formulierung wie:



    würde nichts anderes sagen. Deswegen sagte ich ja, es ist ein semantisches Problem, man kann sich an dieser Formulierung stoßen, aber auch eine Änderung würde den Rechtsgehalt des §211 StGB nicht verändern. Du siehst hier ja selbst, dass die absolute Mehrheit gar keinen Unterschied macht, ob die Strafe einer Tat oder einem Täter gilt, das ist ein Problem, das eigentlich nur Juristen beschäftigt - wenn überhaupt. Und ich sehe wenig Sinn darin, eine "PolCor-Entnazifizierung" des StGB durchzuführen, die rein semantischer Natur ist, an der Rechtspraxis aber keinen Deut ändert.
    Warum ist das PolCor? So wie jetzt gefordert war das Gesetz vor 1941 auch schon formuliert. Warum nicht einfach zu der bis 1941 geltenden Rechtslage zurückkehren, das Mord das vorsätzliche UND planvolle Töten eines Menschen ist, und Totschlag eben das vorsätziche Töten eines Menschen im Affekt? Mit dieser Differenzierung ist man im Reichsstrafrecht an die 70 Jahre gut gefahren, und ich sehe keinen vernünftigen Grund daran zu zweifeln, dass wir damit ebenso gut fahren werden.
    Mit Zimt und Zucker

  4. #84
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    Standard AW: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Das bestreitet niemand. Es geht einfach nur darum, das Gesetz einheitlich zu formulieren und da sonst nirgendwo steht "X ist, wer Y gemacht hat", sondern "Wer X macht, wird mit Y bestraft", ist diese Formulierung bei Mord einfach nur ein Fremdkörper. Zumal man mit der Formulierung die sonst übliche Trennung zwischen Täter und Tat aufhebt.
    Das ist wahr. Allerdings sollte man im Auge behalten, dass solche "Änderungen des Änderns wegen" nichts produzieren, außer unnötige Kosten.

  5. #85
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    Standard AW: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Warum ist das PolCor? So wie jetzt gefordert war das Gesetz vor 1941 auch schon formuliert. Warum nicht einfach zu der bis 1941 geltenden Rechtslage zurückkehren, das Mord das vorsätzliche UND planvolle Töten eines Menschen ist, und Totschlag eben das vorsätziche Töten eines Menschen im Affekt? Mit dieser Differenzierung ist man im Reichsstrafrecht an die 70 Jahre gut gefahren, und ich sehe keinen vernünftigen Grund daran zu zweifeln, dass wir damit ebenso gut fahren werden.
    Weil es ein "Ändern um des Änderns Willen" ist. Es verändert weder Tatbestandlichkeit noch Strafmaß noch Verjährung, noch sonst etwas am Rechtsgehalt des Paragraphen.

  6. #86
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    Standard AW: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Bestraft wird die Brandstiftung bzw. der "Brandstifter" wegen der Brandstiftung. Ein Pyromane wird ja auch nicht bestraft, weil er Pyromane ist, es bedarf einer tatbestandlich fassbaren Handlung, auf die sich die Strafe stützt.
    Hm, ich überlege gerade: Aus der Formulierung ließe sich ja auch folgern, dass ein Mensch für die Tatsache, Mörder zu sein an sich bestraft werden müsste und nicht für die konkrete Tat.
    Mit Zimt und Zucker

  7. #87
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    Standard AW: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    In allen anderen Paragrafen des StGB wird die Tat beschrieben und nicht der Tätertyp.

    Zum Beispiel heißt es hier beim Diebstahl:



    und nicht
    § 211 wurde 1942 reformiert daher die Formulierung nach Tätertyp die Urfassung von § 242 StGB lautet von beginn an so bzw. wurde nicht an die neue Zeit angepasst.

  8. #88
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    Standard AW: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Weil es ein "Ändern um des Änderns Willen" ist. Es verändert weder Tatbestandlichkeit noch Strafmaß noch Verjährung, noch sonst etwas am Rechtsgehalt des Paragraphen.
    Ich sehe es nicht so. Im Gegenteil würde die Rückkehr zu diesem alten Grundsatz unserer Vorväter die Rechtslage wesentlich verbessern. Dann kann die Kindsmörderin unabhängig von der Argwohnfähigkeit ihres Kindes für Mord belangt werden, während der in Panik handelnde Affekttäter eine entsprechende Milderung bekommt.
    Mit Zimt und Zucker

  9. #89
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    Standard AW: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Warum ist das PolCor? So wie jetzt gefordert war das Gesetz vor 1941 auch schon formuliert. Warum nicht einfach zu der bis 1941 geltenden Rechtslage zurückkehren, das Mord das vorsätzliche UND planvolle Töten eines Menschen ist, und Totschlag eben das vorsätziche Töten eines Menschen im Affekt? Mit dieser Differenzierung ist man im Reichsstrafrecht an die 70 Jahre gut gefahren, und ich sehe keinen vernünftigen Grund daran zu zweifeln, dass wir damit ebenso gut fahren werden.
    § 211 lautet dann wider." Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft." Passt nicht so gut ins heutige StGB aus zwei Gründen.

  10. #90
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    Standard AW: Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Hm, ich überlege gerade: Aus der Formulierung ließe sich ja auch folgern, dass ein Mensch für die Tatsache, Mörder zu sein an sich bestraft werden müsste und nicht für die konkrete Tat.
    Mörder ist, im juristischen Sinn, wer einen Mord begangen hat. Er wird nicht dafür bestraft, Mörder zu sein, sondern dafür, einen Mord begangen zu haben. Nimm an, ein Mörder hat seine Strafe für die Tat verbüßt und ist wieder frei. Dann ist es noch immer ein Mörder, das hat für ihn aber keinerlei weitere juristische Folgen, weil die Strafe eben ganz eindeutig der Tat gilt, nicht dem Täter.

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Ich sehe es nicht so. Im Gegenteil würde die Rückkehr zu diesem alten Grundsatz unserer Vorväter die Rechtslage wesentlich verbessern. Dann kann die Kindsmörderin unabhängig von der Argwohnfähigkeit ihres Kindes für Mord belangt werden, während der in Panik handelnde Affekttäter eine entsprechende Milderung bekommt.
    Die Rechtslage würde sich durch eine reine Umformulierung in keiner Weise ändern.

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