Zitat von
OneDownOne2Go
Ja, das ist richtig. Es macht aber in der Bedeutung keinen Unterschied. Eine Formulierung wie:
würde nichts anderes sagen. Deswegen sagte ich ja, es ist ein semantisches Problem, man kann sich an dieser Formulierung stoßen, aber auch eine Änderung würde den Rechtsgehalt des §211 StGB nicht verändern. Du siehst hier ja selbst, dass die absolute Mehrheit gar keinen Unterschied macht, ob die Strafe einer Tat oder einem Täter gilt, das ist ein Problem, das eigentlich nur Juristen beschäftigt - wenn überhaupt. Und ich sehe wenig Sinn darin, eine "PolCor-Entnazifizierung" des StGB durchzuführen, die rein semantischer Natur ist, an der Rechtspraxis aber keinen Deut ändert.