Wo Sprechen die Richter am geltenden Recht vorbei? Die Richter kämpfen mit den Unzulänglichkeiten, die der Gesetzgeber geschaffen hat.
Man sollte sich mal mit Gerichtsverfahren beschäftigen bevor man nach dem urteilt was manche Reporter aus kommerziellen Gründen aus juristischer Terminologie machen, um Nachrichten zu verkaufen.
Das Gericht hat nämlich nichts entschieden und nach geltendem Recht gehandelt. Das BSG hat sich sowohl an Gemeinschaftsrecht als auch an Bundesrecht zu halten, denn beides steht rechtshierachisch auf gleicher Ebene. Hier steht Bundesrecht mit Gemeinschaftsrecht im Konflikt nach richterlicher Entscheidung und diesen Konflikt ist das BSG gar nicht befugt aufzuheben.
Es hat den EuGH angerufen.
Wie der Artikel so schön sagt, die Familie erhält vorerst Leistungen, Betonung auf vorerst, was klar macht, das die Familie die Leistungen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung/Anordnung erhält, eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes, geboten nach dem aus Artikel 19 Absatz 4 abzuleitenden effektiven Rechtsschutz, da eine Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht.
Zwar ist davon auszugehen, dass das BSG eine Entscheidung hinsichtlich der rechtswidrigkeit des Ausschlusses erwartet, aber es ist hier nicht Schuld der Richter.
Das Ei hat der Gesetzgeber sich gelegt, in dem er in HartzIV die ursprüngliche Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammengelegt hat.