Nöh, wenn man damit ein Verbrechen aufklären kann und die Videos nun mal vorliegen schaut sich jeder Richter die gerne an.
Möchte den Richter sehen der Videos die zeigen wie ein durchgeknallter, rasender Autolenker auf dem Zebrastreifen gehende Kinder totfährt und dann die Beweismittel nicht zuläßt.
Oder ein Einbrecher ermordet eine komplette Familie in ihrem Heim aber die Videos sollen nicht verwerten werden die dabei gemacht wurden von der Überwachungsanlage in den Räumen.
Ein Alki latscht aus der Kneipe wird dabei gefilmt wie er zu seinem Auto torkelt und hundert Meter weiter eine junge Mutter
auf dem Fahrrad mit Kind im Anhänger über den Haufen fährt und dann sollen die Videos nicht verwendet werden, wie irre ist das denn?
Am besten überall Kameras hin.
Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.
Du musst unterscheiden - zwischen einer "Privatkamera" und, ich nenne es jetzt einmal öffentlich-rechtlichen Kameras. Was so eine "öffentlich-rechtliche" Kamera darf, das darfst Du noch lange nicht und da kommt dann der Datenschutz im öffentlichen Raum ins Spiel. Damit wird z.B. begründet, warum ein "Privatvideo" eines Unfalles nicht als Beweismittel gilt.
Was Du bei Dir zuhause machst...kein öffentlicher Raum und daher keine Verletzung des Datenschutzes und damit beweismittelfähig (wie auch jede "öffentlich-rechtliche" Kameraufnahmen).
Ist manchmal nicht ganz einfach mit der "deutschen Rechtssprechung" ...wobei es durchaus abzuwägen gilt...welche Gefahren, welchen Nutzen.
Das ist eine Abwägungssache, welcher Jeder für sich selber entscheiden muss.
Was ist wichtiger - dass man ggf. eine Verbrechen aufklärt (im Falle eines Autounfalles reden wir ja z.B. nicht einmal von einem Verbrechen) oder die Privatsphäre des Einzelnen?
Ich habe keine Problem damit, wenn sich Jemand "freiwillig" dem totalen Überwachungsstaat hingeben möchte, wo selbst Hinz und Kunz sich zum "Sherriff" aufschwingen und per Video alles dokumentieren kann...so what...wenn man das will soll man es mit sich machen lassen.
Ich habe aber ein Problem damit, wenn der Staat sowie Hinz und Kunz meinen ihm stehe das "Recht" zu mich lückenlos überwachen zu wollen. Was ich tue und was ich lasse ist meinen Entscheidung und ich gestehe Niemanden das Recht zu dies per "Filmmaterial" zu dokumentieren. Daher finde ich Gerichtsentscheidungen, welche den "eigenen" Kamerabeweis bei einem Autounfall nicht als "Beweismittel" anerkennen durchaus als richtig.
Wir haben schon genug Spanner in diesem Lande die sich daran aufgeilen Andere meinen per Videokameras dokumentieren zu müssen - da muss die Rechtssprechung diesen Spannern nicht auch noch Vorschub leisten.
Für mich persönlich gehören solche Dinger im Auto z.B. schlicht und einfach verboten - denn wer weiß, was so ein Spanner mit diesem Filmmaterial macht?
Jetzt bin ich aber wirklich neugierig was du so in der Öffentlichkeit machst.
Nochmal zum Thema, es geht nicht darum wild alles zu filmen sondern nur Videobelege zu schaffen die Straftaten oder Verbrechen
belegen können und zu ihrer Aufklärung beitragen, wenn du jetzt rumrennst und alles filmst was eigentlich privat ist und bringst
das Material dann einfach so in die Öffentlichkeit und verletzt damit die Rechte anderer sollst du natürlich dafür belangt werden.
Es kann aber nicht sein das man ein Verbrechen filmt und das sind in meinen Augen auch AutoUnfälle und dann sagt das darf aber nicht
verwendet werden weil der andere nicht sein Einverständnis gegeben hat, am besten dann wohl noch vom Einbrecher und Raser.
Als wären Unfälle nicht vermeidbar, das sind sie wie jedes andere Verbrechen auch.
Das sind alles nur Definitionsfragen aber im Kern bleibt es eben dasselbe.
Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.
Auf die Frage gibt es nur eine Antwort - ein absolut, gesetzestreuer, kein Wässerchen trübender braver Bube .
Zum Thema:
Ich kann Deine Argumentation durchaus folgen - bin aber der Meinung dass man hier abwägen muss.
Was zählt in diesem Lande mehr - das eigene Persönlichkeitsrecht ODER ein eventuelles Beweismittel, welches unter Verletzung des Persönlichkeitsrechtes erzeugt wurde. Ich tendiere für Ersteres.
Man darf mit seiner Privatkamera sein Privatgrundstück filmen- jedoch nicht auf den Bürgersteig hinaus, wenn dieser der Stadt gehört.
Sollte also ein Einbrecher über das Privatgrundstück eindringen und wird dabei von der Privatkamera gefilmt,
dann ist auch die Verwendung dieses Videobeweises vor Gericht zulässig um die Straftat aufzuklären.
Deutschland schafft sich ab.
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