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Die Debatte um die gescheiterte Bushido-Anklage erreicht die Senatskanzlei. Was wusste Klaus Wowereit vom Vorstoß seines Anwalts, der die geplante Strafanzeige des Bürgermeisters gegen den Rapper wegen Beleidigung und Volksverhetzung vorab mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft besprochen hatte? Am Montag hieß es nur, Wowereit habe sich bei seiner Anzeige „an den Empfehlungen des von ihm beauftragten Rechtsanwalts orientiert“. Offen bleibt damit, ob ihm die mögliche Einflussnahme auf das Verfahren damals schon bekannt war