.„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph
"Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist
.„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph
"Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist
Nö. §145 StGB ist ein Vergehen.
Habe jetzt wenig Lust meine Zeit damit zu vergeuden, Dir zu erklären, warum ein Anruf wegen der ollen Aufkleber bei der Polizei nicht tatbestandsmäßig iSd §145 I wäre. Vielleicht liest Du einfach mal den §145 I in einem StGB Kommentar durch. . .
.„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph
"Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist
Der Pressesprecher natürlich!
Was gibt es da für Unklarheiten?
Nochmals: Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei.
Wo ist bei Aufklebern von Zettelchen der Tatbestand von: "...eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr" gegeben?
Es gibt Anrufer, die schon bei Meldung eines Auto-Blechschadens unter der 110-Nummer einen Rüffel der Polizei bekommen haben.
Also, jetzt mal die Frage an Sie: Wo ist eine "allgemeine Gefahr" beim Zettel aufkleben gegeben?
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