weiter auf: [Links nur für registrierte Nutzer]Der Europarat pfeift, das Parlament apportiert. Kaum hat der Prüfbericht einer von niemandem gewählten „Expertenkommission“ eines intransparenten europäischen Gremiums dekretiert, in Deutschland werde noch immer zuwenig gegen „Rassismus“, „Intoleranz“ und „Diskriminierung von Minderheiten“ getan, da gelobt die SPD-Bundestagsfraktion auch schon, nun aber endlich, wie auch vom Europarat gefordert, den Straftatbestand „Haßkriminalität“ ins deutsche Strafrecht einzuführen.
Zweifel an der Legitimation von „Experten“, die den bedenklich alltagsrassistischen Zustand der Bundesrepublik Deutschland unter anderem daran festmachen wollen, daß ein einwanderungskritischer Autor wie der Sozialdemokrat Thilo Sarrazin immer noch öffentlich auftreten darf, kommen dabei offensichtlich niemandem. Im Gegenteil, die vom Europarat ermunterten Tugendterroristen rennen offene Türen ein. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben SPD-Fraktion und Bundesrat Gesetzentwürfe vorgelegt, die „haßgeleitete Motive“ zum „obligatorisch strafverschärfenden Faktor“ in der richterlichen Strafzumessung machen sollen, während die Grünen beantragt haben, den Katalog der „vorurteilsmotivierten Straftaten“, die von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ angetrieben seien, ausweiten wollten.
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„Rassismus geht von der Mehrheit aus“
Wer das für eine doch nicht ganz so schlechte Sache hält, weil Haß auf andere Ethnien tatsächlich eine abscheuliche Sache ist, die den inneren Frieden gefährdet, wer sich naiverweise gar davon erhoffen sollte, daß dann endlich auch deutschenfeindliche Beleidigungs-, Gewalt- und Mordtaten angemessen geahndet werden, der verkennt die radikale ideologische Motivation dieser Vorstöße und ihrer Urheber.
Was sagt man dazu?
Juristischer Willkür ist damit ein weites Tor geöffnet. In der öffentlichen Wahrnehmung besteht die Ungleichheit vor Gericht bereits jetzt. Milde Urteile gegen jugendliche, meist moslemische Gewalttäter, die selbst nach schwersten Körperverletzungs-, Vergewaltigungs- oder gar Totschlagsdelikten mit kurzen Haft- oder Bewährungsstrafen bedacht werden und nicht selten frei aus dem Gerichtssaal spazieren, zerstören das Vertrauen in den Rechtsstaat.