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Morgen stehen eigentlich alle Instrumente vor Gericht, mit denen der Euro “gerettet” (eigentlich nur palliativ begleitet) wurde. Der ESM, die Outright Monetary Transactions, der Fiskalpakt, eben alles was an Rechtsbrüchen durchgeführt wurde.
Interessant ist auch der eine Kommentar, obwohl der sich wahrscheinlich nicht bewahrheiten wird - aber zu wünschen wäre es ;-)
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Voltaire sagt:
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Wie ich soeben aus vertraulicher Quelle – jedoch unbestätigt – erfahren habe, wird das Bundesverfassungsgericht zu den Verfassungsbeschwerden bzgl. ESM, Fiskalpakt und deren Begleitgesetze im Namen des Volkes am 18. März 2014 folgendes Urteil fällen:
Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat die Gesetze zum ESM, Fiskalpakt und deren Begleitgesetze am “Datum TT.MM.JJJJ” unterschreiben, ohne dass er vorher weder seiner formellen noch materiellen Prüfungspflicht ansatzweise nachgekommen ist; dies beinhaltet auch deren Ausfertigung sowie Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Des Weiteren sind die im Zusammenhang zu allen vorgenannten Klagepunkten inzwischen erlassenen Gesetze (Drucksachen 17/9045, ff …) nichtig und von der Legislativen bis spätestens zum 30. Juni 2014 24:00 Uhr für ungültig zu erklären.
Sollte der Gesetzgeber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, verlieren alle Bundestagsabgeordneten ihr Mandat zum 31. Juli 2014 24:00 Uhr und werden am 01. August 2014 zu Gefängnisstrafen von mindestens fünf Jahren bis max. 15 Jahren verurteilt; dies gilt auch rückwirkend für Bundestagsabgeordnete, welche den vorgenannten Gesetzen ihre Zustimmung gegeben haben, jedoch inzwischen aus dem Bundestag ausgeschieden sind.
Begründung:
Der ESM, Fiskalpakt und deren Begleitgesetze
a) sind grundgesetzwidrig
b) verletzen die Artikel 123 und insbesondere Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Amtsblatt der Europäischen Union C 115/47)
c) sittenwidrig – neben anderen – z. B. nach BGB § 138 und § 44 Abs. 1 Nr. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
d) kontraproduktiv in der Lösung der Staatsschuldenkrisen in (allen) denjenigen EU-Ländern, welchen den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel haben.
Die Prozesskosten in Höhe von 1 Mio. Euro werden denjenigen Abgeordneten zu gleichen Teilen in Rechnung gestellt, welche am 29. Juni 2012 zu den o. a. Drucksachen in einem oder mehreren Gesetzen mit „ja“ gestimmt oder sich der Stimme „enthalten“ haben.
Die Kostenentschädigung an die Kläger werden in Höhe von 5 Mio. Euro festgesetzt und sind von denjenigen Abgeordneten in gleichen Teilen zu tragen, welche am 29. Juni 2012 zu den o. a. Drucksachen in einem oder mehreren Gesetzen mit „ja“ gestimmt oder sich der Stimme „enthalten“ haben.
Des Weiteren wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EURO (in Worten: eintausend Euro) an jedes Parteimitglied mit Stichtag 29.06.2012 der s. g. Block-Parteien (CDU, CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen) verhängt, da diese mittelbar dafür verantwortlich sind, dass die von ihnen in Amt und Würde gesetzten „Volksvertreter“ (Direktmandate als auch über die Parteilisten) zu der „Misere“ beigetragen haben.
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Hier noch die URL zum Livestream für morgen ... [Links nur für registrierte Nutzer]
Ist da jemand noch mehr informiert? Was ist Eure Meinung, was die Herren Richter morgen "richten" werden?