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Thema: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

  1. #11
    Katastrophentouristin Benutzerbild von purple
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Wie definierst Du "gut" ?
    Leistung ist: Arbeit pro Zeit.
    Wir haben pro Bewohner sehr viel Zeit im Vergleich mit dem Rest der Pflege.
    Da ist sogar noch Quatschen und ein Kaffee drin.
    Wer aber nur Kaffee trinkt und quatscht und die Arbeit "vergisst", ist die Kohle nicht wert.

    Wer dämlich rumsteht, sich anstellt ("das mach ich nicht" *bläk"), dauernd rauchen geht, keine Eigeninititative zeigt, geht halt ohne
    Vertrag heim.
    Selber schuld. Leider müssen wir seine Rumsteh-Rauch-Laber-Zeit zahlen.

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Ach ja, der DGB. Dieser sympathische Dachverband der Organisationen, die zwar gerne mal im Neon-Müllsack und mit Trillerpfeife so tun, als seien sie stark zum Wohl der Lohnempfänger, die aber insgeheim vor allem hoffen, dass ihrer Klientel nie klar wird, dass sie null komma nix dagegen unternommen haben, dass seit 15 Jahren die Reallöhne sinken (gut, die der Gewerkschaftsvertreter in paritätisch besetzten Aufsichtsräten und der internen Apparatschiks nicht...) und die Sozialsysteme immer weiter demontiert werden.

    Die sind etwa so nötig, wie ein Furunkel am Arsch, und auch maximal so hilfreich. Fuck the DGB (das ist ja heute Diplomatensprache )
    Diese Unterorganisation der SPD wird auch bezüglich der Reform, die die SPD in der Großen Koalition (GroKo) auf die Wege brachte, schön die Beine stillhalten. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung wird für die nächsten 100 Jahre auf 7,3 Prozent festgeschrieben, den schönen Rest und die erste Erhöhung, die dieser Reform auf dem Fuße folgen wird - weil zuvor der Krankenversicherungsbeitrag um 0,9 Prozentpunkte gesenkt wurde, um die Arbeitgeber auch ordentlich zu entlasten - dürfen die Arbeitnehmer ganz alleine zahlen.

    Ob der DGB deswegen Streiks organisieren wird?

  3. #13
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von purple Beitrag anzeigen
    Leistung ist: Arbeit pro Zeit.
    Wir haben pro Bewohner sehr viel Zeit im Vergleich mit dem Rest der Pflege.
    Da ist sogar noch Quatschen und ein Kaffee drin.
    Wer aber nur Kaffee trinkt und quatscht und die Arbeit "vergisst", ist die Kohle nicht wert.

    Wer dämlich rumsteht, sich anstellt ("das mach ich nicht" *bläk"), dauernd rauchen geht, keine Eigeninititative zeigt, geht halt ohne
    Vertrag heim.
    Selber schuld. Leider müssen wir seine Rumsteh-Rauch-Laber-Zeit zahlen.
    O.K. akzeptiert, ich dachte, Du wärst im "produtierenden, bzw. handwerklichen Gewerbe" angesiedelt...
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  4. #14
    Katastrophentouristin Benutzerbild von purple
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    O.K. akzeptiert, ich dachte, Du wärst im "produtierenden, bzw. handwerklichen Gewerbe" angesiedelt...
    Nein, in der Pflege.
    Wir suchen uns schon nicht ohne Grund nur die Besten.
    Dafür wird super gezahlt.
    Aber: geschenkt gibts halt nix.

  5. #15
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Diese Unterorganisation der SPD wird auch bezüglich der Reform, die die SPD in der Großen Koalition (GroKo) auf die Wege brachte, schön die Beine stillhalten. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung wird für die nächsten 100 Jahre auf 7,3 Prozent festgeschrieben, den schönen Rest und die erste Erhöhung, die dieser Reform auf dem Fuße folgen wird - weil zuvor der Krankenversicherungsbeitrag um 0,9 Prozentpunkte gesenkt wurde, um die Arbeitgeber auch ordentlich zu entlasten - dürfen die Arbeitnehmer ganz alleine zahlen.

    Ob der DGB deswegen Streiks organisieren wird?
    By the way, der letzte Streik, den die IGM veranstaltet hat, war im Jahre 1984, damals ging es um die Einführung der "35 Std-Woche"...
    Was ist aus dieser Errungenschaft inzwischen geworden ?
    Die "35-Std.Woche" ist nur noch eine Farce und wird durch die Arbeitgeber mit allerlei Tricks umgangen, nicht selten mit Zustimmung der amtierenden Duckmäuser "Betriebsräte"...
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  6. #16
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Rutt Beitrag anzeigen
    Die betroffenen sollten sofort Klagen einreichen.
    Wer Rechtsschutz beim DGB hat, sollte den DGB
    halt beim Wort nehmen.

    Auch Erwerbslose können Mitglied werden,
    kostet nicht viel 4-5 Euro im Monat.

    mfg
    rutt
    Ich weiss nicht, warum man so lange gebraucht hat, die Grundgesetzwidrigkeit einer Regelung zu erkennen. Schon als der Gesetzesentwurf verkündet wurde, war mir klar , dass er gegen das Diskriminierungsverbot verstösst.
    Und heute rennt doch jeder gleich zum Anwalt, wenn er sich diskriminiert fühlt, oder ?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    By the way, der letzte Streik, den die IGM veranstaltet hat, war im Jahre 1984, damals ging es um die Einführung der "35 Std-Woche"...
    Was ist aus dieser Errungenschaft inzwischen geworden ?
    Die "35-Std.Woche" ist nur noch eine Farce und wird durch die Arbeitgeber mit allerlei Tricks umgangen, nicht selten mit Zustimmung der jeweil. "Betriebsräte"...
    Und nicht selten sind die Arbeitnehmer froh, mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten zu dürfen, nachdem die Löhne derart gesunken und die staatlichen Abgaben (Steuern, Sozialversicherungen) derart gestiegen sind, daß der Lebensunterhalt auch mit nur einem Kind (warum bekommen solche Billigarbeitnehmer überhaupt Kinder?) von "nur" 35 oder 40 Arbeitsstunden pro Woche schwerlich zu bestreiten ist.

  8. #18
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ich weiss nicht, warum man so lange gebraucht hat, die Grundgesetzwidrigkeit einer Regelung zu erkennen. Schon als der Gesetzesentwurf verkündet wurde, war mir klar , dass er gegen das Diskriminierungsverbot verstösst.
    Und heute rennt doch jeder gleich zum Anwalt, wenn er sich diskriminiert fühlt, oder ?

    Ein Arbeitnehmer, der heutzutage keine Rechtsschutzversicherung hat, ist auf sich alleine gestellt und im Prinzip verloren.
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  9. #19
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Und nicht selten sind die Arbeitnehmer froh, mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten zu dürfen, nachdem die Löhne derart gesunken und die staatlichen Abgaben (Steuern, Sozialversicherungen) derart gestiegen sind, daß der Lebensunterhalt auch mit nur einem Kind (warum bekommen solche Billigarbeitnehmer überhaupt Kinder?) von "nur" 35 oder 40 Arbeitsstunden pro Woche schwerlich zu bestreiten ist.
    Wahr ist auch, dass Arbeitnehmer, die sich weigern mehr als 35-Std./Woche zu arbeiten nicht selten auf der "Abschussliste" zu stehen...
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  10. #20
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Mindestlohn-Gutachten: Ausnahmen sind rechtlich unzulässig!

    Was soll er denn tun, ausser seine Ansicht zur Rechtswidrigkeit kundtun?
    Das Gesetz ändern kann er ja schlecht!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Es ist nicht entscheident, was der DGB sagt, entscheident ist viel mehr was er (tatsächlich) tut...
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

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