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Thema: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

  1. #81
    in memoriam Benutzerbild von Dardonthinis
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Jeder, der will, kann das tun. Wir alle haben Niederlassungs- und Gewerbefreiheit in der gesamten EU. Aber es scheint, dass die meisten Nachfahren der damaligen Vertriebenen (diejenigen, die es vor 70 Jahren wirklich erlebt haben, werden immer weniger) sich in der Bundesrepublik recht komfortabel etabliert haben und nur ein- oder zweimal im Jahr das Maul aufreißen. Dann brüllen sie lauthals nach der Heimat, für die sie ansonsten keinen Finger krumm machen.
    Na endlich, jetzt hast Du die Hosen bis auf die Fußzehen herunter gelassen, und zu dem, was da zum Vorschein kommt, möchte ich mich lieber nicht äußern; wir haben hier eine Gebrauchsanweisung von Dir erhalten: Vertreibe Millionen von Menschen aus ihrer Heimat, vergewaltige, verletze und töte viele von ihnen, annektiere ihr Land, warte zwei oder drei Generationen und sage dann: "Ist ja alles nicht so schlimm, denn die Nachfahren der Vertriebenen wollen ja gar nicht mehr zurück" -> wen wundert's, denn auch wenn die Nachfahren jetzt massenhaft in die Heimat ihrer Vorfahren zurückkehren würden, hätten sie trotzdem keine Chance, ihr politisches und sonstiges öffentliches Zusammenleben in demokratischer Selbstbestimmung und unter Wahrnehmen ihrer Grundrechte selbst zu gestalten und ein Gemeinwesen aufzubauen, das nach ihren Grundsätzen und ihrer Sprache geordnet ist - sie könnten allenfalls Minderheitenrechte einfordern, dank der Großzügigkeit unseres "GSch", der die Rechte und Interessen von Millionen Menschen mit vollen Händen zum Fenster hinaus wirft! Ja, ja, die Nachfahren können ja zurückkehren - "GSch", der Weltmeister des Zynismus, "GSch", der Fürsprecher der Vertreiber und Abwimmler der Vertriebenen, der großzügige Verteiler der irdischen Güter: Brot und Heimat für die Einen, Steine und Minderheitendasein für die Anderen. Ein Widerlicheres Geschreibsel ist mir noch kaum jemals begegnet!

    Was Du tust, ist nichts anderes als Zustände schönzureden, die nicht nur auf Verstößen gegen die Menschenrechte und gegen das Völkerrecht, sondern auf brutalsten Verbrechen beruhen - damit redest Du den Vertreibern das Wort, denn sie kommen ungestraft davon, die Folgen ihrer Taten werden nicht rückgängig gemacht, wie es bei völkerrechtsgemäßen Verhältnissen der Fall wäre. Dabei will ich Dir noch zugute halten, dass Du von den allereinfachsten Grundsätzen auch des Völkerrechts wie Aufarbeitung von Verbrechen, Ersatz der angerichteten Schäden und Wiederherstellen des Zustandes, wie er vor dem Schadenseintritt bestanden hat, offensichtlich keine Ahnung hast. Aber dann mach Dich gefälligst erst mal schlau, bevor Du hier in die Runde ejakulierst. Das, was Du hier von Dir gibst, steht auf der selben Stufe wie die Vertreiber, die auch heute noch ungeniert versuchen, die Verbrechen an Deutschen mit den Verbrechen von Deutschen zu rechtfertigen und damit begründen wollen, das sie deshalb berechtigt seien, ihr Raubgut zu behalten. Offensichtlich haben sie damit bei vielen Deutschen Erfolg, wie haarklein auch aus Deinen Ergüssen zu lesen ist!

  2. #82
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Vertreibe Millionen von Menschen aus ihrer Heimat, vergewaltige, verletze und töte viele von ihnen, annektiere ihr Land, warte zwei oder drei Generationen und sage dann: "Ist ja alles nicht so schlimm, denn die Nachfahren der Vertriebenen wollen ja gar nicht mehr zurück"
    Tja, mein Lieber, so haben schon die alten Assyrer Politik gemacht. Du hast doch hoffentlich nicht geglaubt, da ginge es sauber und moralisch zu? Komm mal runter vom Töpfchen.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    denn auch wenn die Nachfahren jetzt massenhaft in die Heimat ihrer Vorfahren zurückkehren würden, hätten sie trotzdem keine Chance, ihr politisches und sonstiges öffentliches Zusammenleben in demokratischer Selbstbestimmung und unter Wahrnehmen ihrer Grundrechte selbst zu gestalten und ein Gemeinwesen aufzubauen, das nach ihren Grundsätzen und ihrer Sprache geordnet ist - sie könnten allenfalls Minderheitenrechte einfordern,
    Wer weiß, wenn es genügend viele sind, sind sie ja vielleicht die Mehrheit und beschließen eines Tages den Beitritt Polens zur Bundesrepublik. Obwohl ich nicht so recht weiß, ob du daran wirklich deine Freude hättest.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Ein Widerlicheres Geschreibsel ist mir noch kaum jemals begegnet!
    C'est la vie.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    Dabei will ich Dir noch zugute halten, dass Du von den allereinfachsten Grundsätzen auch des Völkerrechts wie Aufarbeitung von Verbrechen, Ersatz der angerichteten Schäden und Wiederherstellen des Zustandes, wie er vor dem Schadenseintritt bestanden hat, offensichtlich keine Ahnung hast.
    Du verwechselst das Völkerrecht mit dem BGB.

    Zitat Zitat von Dardonthinis Beitrag anzeigen
    ... und damit begründen wollen, das sie deshalb berechtigt seien, ihr Raubgut zu behalten.
    Ich wüsste nicht, wann ich mich zu diesem Thema geäußert hätte.

    Hach, du kannst dich so herrlich aufregen. Ich sehe dir gerne dabei zu. Leider verwechselst du aufs Grauenhafteste ständig Recht und Gesetz und willst dabei auch noch Moral haben, jedenfalls zu Gunsten der Deutschen. Versuch mal, dich in der Welt einzurichten, so wie sie ist. Ich könnte mir ja auch eine bessere vorstellen, aber die gibt es nun mal nicht bei Aldi.

  3. #83
    Mitglied Benutzerbild von sleepwell
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Völkerrecht ist nichts justiziabeles.
    Es ist ein Kodex von der juristischen Bedeutung eines Knigge für gutes Benehmen.
    Entsprechend wird es instrumentalisiert.

    Grenzen sind geschichtlich temporär, da es keine Urgrenze gibt, deren Einhaltung zu sichern ist.
    Damit sind Grenzen in ihrem Verlauf punktuell immer ein Thema.

    Preussen war nicht weg, es war nur kleiner.
    Deshalb wurde es per Militärbefehl aufgelöst, weil dahinter andere Überlegungen standen.

    Das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt ist dann weg, wenn es dafür eine Datum und einen Völkerrechtsakt gibt.
    Und die BRD ist dann identisch mit dem Deutschen Reich, wenn es dafür ein Datum gibt, ab wann identisch und einen Völkerrechtsakt, an dem das festgemacht wird. An der Stelle ist Gehirnnutzer schon mal abgestürzt.
    Gibts nicht.
    Also existiert dieses Völkerechtssubjekt noch als Mantel, genau wie ein Mantel einer GmbH oder einer AG, die ruhen bis sie aktiviert werden.
    Oder eben geregelt liquidiert bzw. gelöscht werden.

  4. #84
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Jeder, der will, kann das tun. Wir alle haben Niederlassungs- und Gewerbefreiheit in der gesamten EU. Aber es scheint, dass die meisten Nachfahren der damaligen Vertriebenen (diejenigen, die es vor 70 Jahren wirklich erlebt haben, werden immer weniger) sich in der Bundesrepublik recht komfortabel etabliert haben und nur ein- oder zweimal im Jahr das Maul aufreißen. Dann brüllen sie lauthals nach der Heimat, für die sie ansonsten keinen Finger krumm machen.
    Dafür müsste aber deutsch als 2. Amtssprache dort eingeführt werden.
    Sonst wird wohl kaum jemand dorthin ziehen wollen.
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

  5. #85
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Erstens sind die Vertriebenen nicht aus Deutschland vertrieben worden...
    Auf welche Vertriebenen bezieht sich das? Doch wohl nur die aus Ungarn, Jugoslawien oder dem eigentlichen Polen. Die aus Pommern, Schlesien, Ostbrandenburg, Preußen oder Sudetenland Vertriebenen sind sehr wohl aus Deutschland vertrieben worden. Allein der heute zum Staat Polen gehörende Teil Deutschlands ist sowohl nach Fläche als auch Einwohner größer als Österreich. Polen ist quasi der zweitgrößte deutsche Staat nach der BRD.
    Geändert von DonauDude (18.08.2014 um 17:04 Uhr)
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

  6. #86
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von Wolf Fenrir Beitrag anzeigen
    Man hört aller orten im Zusammenhang mit der Krim und der Russischen Annektion derer davon das der Russe das famose Völkerrecht gebrochen haben soll...

    Alle Welt , ( der Westen ) regt sich darüber auf und verweist auf das Völkerrecht...

    Ich frage mich wo ist das famose Völkerrecht im Bezug zu den Deutschen Ostgebieten

    Da stellt sich der BRD Außenminister Steinmeier hin und kritisiert die Brechung des famosen Völkerrechts , vergisst aber vollkommen das Deutschland 1 Drittel seines Gebietes beraubt wurde...

    Entgegen jeden Völkerrechts ...
    Wann werdet ihr es endlich lernen:
    Es gibt das Völkerrecht und das "Völkerrecht".
    Die unterschiedlichen Kriterien legt die UNO oder die USA fest
    (USA je nach Lage mit oder ohne UNO.

  7. #87
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Dafür müsste aber deutsch als 2. Amtssprache dort eingeführt werden.
    Sonst wird wohl kaum jemand dorthin ziehen wollen.
    Wo ist das Problem? Es ziehen doch genug Leute nach Bayern oder Schwaben.

  8. #88
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Die aus Pommern, Schlesien, Ostbrandenburg, Preußen oder Sudetenland Vertriebenen sind sehr wohl aus Deutschland vertrieben worden.
    Sind sie nicht, denn sie leben doch immer noch in Deutschland, soweit sie nicht nach Argentinien ausgewandert sind.

  9. #89
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von sleepwell Beitrag anzeigen
    Das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt ist dann weg, wenn es dafür eine Datum und einen Völkerrechtsakt gibt.
    Nach dieser Logik existiert das Maya-Reich immer noch.

    Zitat Zitat von sleepwell Beitrag anzeigen
    Und die BRD ist dann identisch mit dem Deutschen Reich, wenn es dafür ein Datum gibt, ab wann identisch und einen Völkerrechtsakt, an dem das festgemacht wird.
    Wenn Frau Müller heiratet und dann Schulze heißt, ist sie personalidentisch mit Frau Müller, sie heißt nur anders.

    Wenn der deutsche Nationalstaat früher mal Deutsches Reich hieß und ab 1949 Bundesrepublik Deutschland, dann liegt eine völkerrechtliche Identität mit dem Deutschen Reich vor, der Staat heißt nur anders. Er hieß ja auch mal Norddeutscher Bund.

  10. #90
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    Standard AW: Völkerrecht , Gebietsverlust nach verlorenem Krieg ?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Sind sie nicht, denn sie leben doch immer noch in Deutschland, soweit sie nicht nach Argentinien ausgewandert sind.
    Achso, Wortklauberei.
    Sie sind dann eben "aus diesem Teil Deutschlands" vertrieben worden.
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

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