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Geändert von ladydewinter (31.10.2015 um 19:23 Uhr)
Tombé pour la france
Es wird nichts so sehr geglaubt wie das, was nicht gewusst wird.
Décès de Khaled Nezzar à l'âge de 86 ans - Algerie360
Je ne suis pas Charlie... et j't'emmerde - Kontre Kulture
Luegen geschehen nicht aus Unwissenheit sondern bewusst
aus Vorsatz wie z.B. bei Dir indem Du hier dreist die unwahre
Tatsachenbehauptungen aufstellst UN Resolutionen seien nicht
rechtsverbindlich, sondern nur " Empfehlungen " !
Du streitest die Rechtsverstoesse der Regime in den USA und
Israel beharrlich ab und versuchst Dein skurpelloses Vorgehen
noch mit angeblichen " juristischen Wissen " zu untermauern.
Damit ziehst Du Dir selbst die Maske von Deinem Gesicht!
Das ich nicht auf von Dir gelegten " Nebelbomben " eingehe
hast Du wahrscheinlich nicht erwartet.
Was ist eine UN-Resolution?
In den Vereinten Nationen können drei Organe Resolutionen verabschieden: die Generalversammlung, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und der Sicherheitsrat. Während die Resolutionen der ersten beiden Organe lediglich empfehlenden Charakter haben, sind Resolutionen des Sicherheitsrats völkerrechtlich bindend.
Eine UN-Resolution besteht aus zwei Teilen: aus einer Präambel, in der meist an die in der UN-Charta festgelegten Ziele zur Erreichung des Weltfriedens appelliert wird und auf andere Resolutionen verwiesen wird, die damit zusammenhängen.
Der zweite Teil besteht aus verbindlichen Klauseln mit Forderungen an die betreffenden Staaten bzw. Konfliktparteien und der Androhung von Maßnahmen (UN-Embargo oder -Sanktionen) bei Nichteinhaltung. In diesem Zusammenhang werden in der Regel die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zur Mithilfe aufgerufen. Meistens ist eine Resolution nicht länger als eine Seite.
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Geändert von ABAS (31.10.2015 um 20:23 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Nun, ich muss nicht auf Kinderseiten nachschauen, was eine Resolution ist. Nun gut, dann werde ich die Klemme um deine Eier mal ordentlich zuziehen.
Die Resolution 242 des Sicherheitsrates von 1967 ist eine des SR. Seit 1967 weigern sich die arabischen Staaten die Resolution 242 durchzuführen. Nicht Israel weigert sich, sondern die arabischen Staaten, denn die Res. 242 ist nicht etwa unilateral verpflichtend für Israel, nein. Sie fordert von allen Beteiligten Staaten eine endgültige, friedliche Lösung mit dem Ergebnis, dass alle Staaten, die in der Resolution Erwähnung fanden in "sicheren und anerkannten Grenzen " leben können. Nun, die arabischen Staaten entwarfen zu dieser nun nicht gerade schmeichelhaften Forderung an sie selbst, die Resolution von Khartum.
- NO peace with Israel – Kein Frieden mit Israel
- NO recognition of Israel – Keine Anerkennung Israels
- NO negotiations with Israel – Keine Verhandlungen mit Israel
Diese Regelung gilt bis heute. Also die Weigerung, die angeblich völkerrechtlich verpflichtende Resolution 242 durchzuführen. Deiner Aussage nach verstoßen die arabischen Staaten gegen das Völkerrecht. Siehst du das immer noch so oder muss ich dir erst verbal die Eier abschneiden?
Die UN Resolution 242 wurde infolge des " Sechstage Kriegs " der
Israelis erlassen und in Erster Linie auf den Rueckzug der Israelis
aus den durch ihren angeblichen " Praeventivschlag " eroberten
Gebiete verpflichtend angelegt.
Mit der Umsetzung haben sich die Israelis bekanntlich schwer getan
und ueber 10 Jahre dafuer gebraucht. (Rueckzug Israels 1978/1979
aus dem Sinai / 2005 aus dem Gazastreifen)
Dabei haben die Israelis noch " Mazel " gehabt das die Resolution 242
nicht unter Kapitel VII der UN-Charta verabschiedet wurde, deren
Resolutionen als " eine Massnahme bei Bedrohung oder Bruch des
Friedens und bei Angriffshandlungen " gelten.
Stattdessen wurde die Resolution unter dem Kapitel VI verabschiedet,
welches sich mit " friedlicher Beilegung von Streitigkeiten " beschaeftigt.
UN Resolution 242 – Rückzug der 1967 von Israel besetzten Gebiete
Resolution 242 (1967) vom 22. November 1967
Der Sicherheitsrat,
mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten, unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann, ferner unter Betonung dessen, dass alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,
1. erklärt, dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:
i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den)* Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden;
ii) Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben;
2. erklärt ferner, dass es notwendig ist,
a) die Freiheit der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren;
b) eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems herbeizuführen;
c) die territoriale Unverletzlichkeit und politische Unabhängigkeit eines jeden Staates der Region durch Maßnahmen zu garantieren, die auch die Schaffung entmilitarisierter Zonen einschließen;
3. ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der sich in den Nahen Osten begeben soll, um mit den beteiligten Staaten Verbindung aufzunehmen und zu unterhalten, mit dem Ziel, eine Einigung zu fördern und die Bemühungen zur Herbeiführung einer friedlichen und akzeptierten Regelung im Einklang mit den Bestimmungen und Grundsätzen dieser Resolution zu unterstützen;
4. ersucht den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat baldmöglichst über den Stand der Bemühungen des Sonderbeauftragten Bericht zu erstatten.
Auf der 1382. Sitzung des Sicherheitsrats
einstimmig verabschiedet.
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Hintergrund:
Im Zuge des sogenannten Sechstagekrieges vom 5. Juni bis zum 10. Juni 1967, in dem Israel präventiv Ägypten angriff, um einem vermuteten arabischen Angriff zuvor zu kommen, eroberte Israel den Gazastreifen, die Sinai-Halbinsel, die Golanhöhen, das Westjordanland und Ostjerusalem. Im Gegensatz zum Krieg von 1956, während dessen Israel die Sinai-Halbinsel eroberte, sich aber auf Internationalen Druck wieder zurück zog, behielt Israel die eroberten Gebiete. Im Rahmen der Camp-David-Vereinbarungen von 1978/79 zog es sich aus dem Sinai zurück, im Jahr 2005 aus dem Gazastreifen.
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Geändert von ABAS (31.10.2015 um 22:00 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Wenn der Lügenbaron richtig wütend wird, dann prügelt er dich durchs Forum, so wie er uns alle schon durchs Forum geprügelt hat.
Du wirst das als juristischer Laiendarsteller nicht wissen, aber die Reihenfolge von Paragraphen oder Artikeln in Gesetzeswerken oder anderen rechtsverbindlichen Vorschriften oder Beschlüssen ist nie zufällig.
Wenn wir uns unter dem Aspekt mal die Resolution 242 anschauen, dann wirst selbst du als juristischer Leichtmatrose sofort erkennen, dass dort als erste Forderung der Rückzug der Israelis aus den unrechtmäßig besetzten Gebieten steht.
Erst anschließend folgt die Forderung nach gegenseitiger Anerkennung als souveräner Staat.
Wie wir alle wissen, hält sich Israel nicht an diese Forderung, sondern setzt im Gegenteil seinen völkerrechtswidrigen Landraub fort.
Und wie es Israel mit der Gewaltlosigkeit hält, einer weiteren Forderung der Resolution, konnte man sehr schön im letzten Jahr an dem von der IDF angerichteten Massaker an paläsinensischen Zivilisten sehen, bei dem bei einem Rachefeldzug wegen der Tötung dreier jüdischer Teenager über tausend unschuldige Nichtkombattanten ihr Leben verloren.
Unter diesen Umständen wird wohl niemand erwarten können, dass sich die Palästinenser auf Israel zubewegen, und Friedensgespräche suchen.
Erst der Rückzug, dann die gegenseitige Anerkennung.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Die Resolution ist, wie bereits gesagt, nicht unilateral verpflichtend, aber das verstehst du nicht, weil du völkerrechtlich ein Laie bist, mehr nicht. Dein Problem ist deine Fixierung auf mich und des fehlende Interesse am Thema. In erster Linie verpflichtend gibt es im Völkerrecht nicht. Entweder ist etwas verpflichtend oder nicht. Nun, habe ich dich dort, wo du auch hingehörst. Du fängst an zu strampeln, sobald man dir nachweist, dass es keineswegs eine unilaterale Verpflichtung Israels gibt. Dann versuchst du zu improvisieren und das scheitert kläglich.
Im Übrigen hat Israel keineswegs Gebiete "erobert." Sie haben völkerrechtswidrig von Arabischen Staaten besetzte, ehemalige Mandatsgebiete befreit. Die 242 ist die Resolution, mit der man die völkerrechtlichen Schaumschläger am besten durch das Forum prügeln kann, denn wie du, haben schon andere vor dir den Versuch gemacht, lediglich eine Verpflichtung Israels zu konstruieren. Tatsächlich ist es so, dass es eine Verpflichtung aller am Konflikt beteiligten Parteien gibt und schon kommst du ins Schwimmen. Auf einmal soll eine Resolution nur noch für Israel verpflichtend sein. Für diese Steilvorlage an Unwissen und Dummheit bin ich dir sehr dankbar. Zeigt es doch, dass du tatsächlich lieber über Titten schreiben solltest, anstatt dich mit intelligenten Menschen anzulegen.
Die IS-Höllenbrut hat einen Gefangenen bei lebendigem Leib mit einem Panzer überfahren.
Andere Bilder erspare ich uns.
Die USA überlegen, ob sie dem IS formal den Krieg erklären.
Ich verstehe nicht, dass die Weltgemeinschaft bei sowas weiter zuschaut. Vor allem die feigen Europäer.
Diese satanistische Islamistenbrut gehört ausgebrannt wie eine Pestbeule.
Unfassbar, dass die UN bei sowas tatenlos zuschauen.
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