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Thema: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

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  1. #1
    Rote Socke Benutzerbild von Yamamoto
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    Standard Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Als kleiner Denkanstoß gegen eine weit verbreitete Forenlegende vielleicht interessant:
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    "Kasselt hat sämtliche sogenannte Ehrenmorde aus den Jahren 1996 bis 2005 in ihre Studie einbezogen, insgesamt 78 Fälle. Verurteilt wurden 63 erwachsene Täter wegen Tötungsdelikten, 38 Prozent erhielten eine lebenslange Haftstrafe, bei sechs Prozent der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Verglichen hat Kasselt diese Zahlen mit "normalen" Partnermorden, etwa aus Eifersucht. Hier erhielten von 91 Tätern 23 Prozent eine lebenslange Haftstrafe, in vier Prozent der Fälle wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. "

    Der Mythos eines grundsätzlichen Freifahrtscheins für muslimische Täter dürfte somit als widerlegt gelten.
    In ewigem Gedenken an eine wunderschöne Signatur. RIP

  2. #2
    Trötenflöt Benutzerbild von Lahn12
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Nein!
    Wenns leicht wäre, würden es andere machen.

    Was ist falsch an gesundem Patriotismus?

    Political Correctnis verschleiert die Tatsachen und
    bremst die Wahrheit.

  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Lahn12 Beitrag anzeigen
    Nein!
    Recht so! Lügen berürfen vieler Worte, die Wahrheit nur eines einzigen.

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Yamamoto Beitrag anzeigen
    Als kleiner Denkanstoß gegen eine weit verbreitete Forenlegende vielleicht interessant:
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    "Kasselt hat sämtliche sogenannte Ehrenmorde aus den Jahren 1996 bis 2005 in ihre Studie einbezogen, insgesamt 78 Fälle. Verurteilt wurden 63 erwachsene Täter wegen Tötungsdelikten, 38 Prozent erhielten eine lebenslange Haftstrafe, bei sechs Prozent der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Verglichen hat Kasselt diese Zahlen mit "normalen" Partnermorden, etwa aus Eifersucht. Hier erhielten von 91 Tätern 23 Prozent eine lebenslange Haftstrafe, in vier Prozent der Fälle wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. "

    Der Mythos eines grundsätzlichen Freifahrtscheins für muslimische Täter dürfte somit als widerlegt gelten.
    Mag sein. Aber kein Richter würde auf die Idee kommen dies mit dem christlichen Glauben in Verbindung zu bringen. Darum geht es nicht um das Urteil, sondern um die Begründung.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Mag sein. Aber kein Richter würde auf die Idee kommen dies mit dem christlichen Glauben in Verbindung zu bringen. Darum geht es nicht um das Urteil, sondern um die Begründung.
    Die meisten Ehrenmorde werdem von Yeziden begangen nicht von Muslimen...

  6. #6
    Makroaggressor Benutzerbild von kikkoman
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Die meisten Ehrenmorde werdem von Yeziden begangen nicht von Muslimen...
    Huch, sind die auf einmal keine arme Opfergruppe mehr? Interessant. Ist das die offizielle Antifa-Linie?

    Haste Zahlen, die das belegen?
    Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist höchstes Gut und Lebenssinn eines jeden Deutschen und in dieser Funktion bereits einige Jahrzehnte alt.




  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Die meisten Ehrenmorde werdem von Yeziden begangen nicht von Muslimen...
    40000 Jeziden sind nicht viele hier .
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Solche Differenzierungen sind auch Unsinn: Muslim tötet schnell.
    Die Unterscheidungen, welcher Glaubensrichtung der Töter angehört ist mir wurst.

  9. #9
    Rechtsstaatsfanatikerin Benutzerbild von A. C.
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Mag sein. Aber kein Richter würde auf die Idee kommen dies mit dem christlichen Glauben in Verbindung zu bringen. Darum geht es nicht um das Urteil, sondern um die Begründung.
    Ich wüsste überhaupt von keinem Urteil, in welchem ein deutsches Gericht schuldmindernde Tatumstände mit dem religiösen Bekenntnis des Angeklagten begründet hat?

    Allenfalls wird das Ausüben von Druck durch das soziale, namentlich familiäre Umfeld, des Täters zur Tatbegehung diesem schuldmindernd angerechnet.

    Und das ist auch absolut richtig, denn es macht für die persönliche Schuld eines Täters - und diese ist nach § 46 Abs. 1 StGB Grundlage für die Strafzumessung - nun einmal einen Unterschied, ob er seinen Tatentschluss rein aus eigenem Antrieb gefasst hat, oder z. B. durch psychischen Druck von dritter Seite zur Tatbegehung bestimmt wurde.

    Das hat in zweierlei Hinsicht nichts mit dem Islam zu tun:

    Erstens sind sog. "Ehrenmorde", wie aikanu2012 schon sagte, nicht islamisch, sondern Ausfluss sozialer Vorstellungen, die in heute islamische geprägten Gesellschaften schon vor deren Islamisierung bestanden und sich trotz ihrer Missbilligung durch den Islam erhalten haben.

    Und zweitens ist das Motiv des Täters gerade nicht seine eigene religiöse oder ethische Überzeugung, sondern die Furcht vor für ihn negativen sozialen Konsequenzen, wenn er sich nicht dem Willen älterer Familienmitglieder, von denen er emotional abhängig ist, beugt.
    "Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." ​(Jean Baptiste Henri Lacordaire)

  10. #10
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Ich wüsste überhaupt von keinem Urteil, in welchem ein deutsches Gericht schuldmindernde Tatumstände mit dem religiösen Bekenntnis des Angeklagten begründet hat?

    Allenfalls wird das Ausüben von Druck durch das soziale, namentlich familiäre Umfeld, des Täters zur Tatbegehung diesem schuldmindernd angerechnet.

    Und das ist auch absolut richtig, denn es macht für die persönliche Schuld eines Täters - und diese ist nach § 46 Abs. 1 StGB Grundlage für die Strafzumessung - nun einmal einen Unterschied, ob er seinen Tatentschluss rein aus eigenem Antrieb gefasst hat, oder z. B. durch psychischen Druck von dritter Seite zur Tatbegehung bestimmt wurde.

    Das hat in zweierlei Hinsicht nichts mit dem Islam zu tun:

    Erstens sind sog. "Ehrenmorde", wie aikanu2012 schon sagte, nicht islamisch, sondern Ausfluss sozialer Vorstellungen, die in heute islamische geprägten Gesellschaften schon vor deren Islamisierung bestanden und sich trotz ihrer Missbilligung durch den Islam erhalten haben.

    Und zweitens ist das Motiv des Täters gerade nicht seine eigene religiöse oder ethische Überzeugung, sondern die Furcht vor für ihn negativen sozialen Konsequenzen, wenn er sich nicht dem Willen älterer Familienmitglieder, von denen er emotional abhängig ist, beugt.
    also, wenn man den "Ausfluss" hat, dann kann man nix für seine Taten? Dann ist Mord gar nicht so schlimm? Ihr Rechtsverdreher macht es euch schön einfach, oder müsst ihr sowas sagen? Damit nicht mal einer mit "Ausfluss" vor eurer Tür steht?

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