Zitat von
A. C.
Der Schein trügt. Insbesondere bei Beziehungstaten laufen Angeklagte muslimischen Glaubens ein erhöhtes Risiko, dass ein tatsächlicher Totschlag allein auf Grund ihres kulturellen Hintergrundes kurzerhand zum "Ehrenmord" deklariert und entsprechend übermäßig bestraft wird.
Keine Ahnung, welche Medien zu so rezipierst, aber mir persönlich fällt vielmehr auf, dass Tatverdächtige mit einem Namen, der auf türkische oder arabische Herkunft oder Abstammung schließen lässt, im Gegensatz zu anderen Tatverdächtigen immer ausdrücklich bei diesem genannt werden.
Dauernd liest man irgendwo, als Tatverdächtiger sei ein "Ahmed Ü." oder Mehmet Y." festgenommen wurden, andere Male heißt es dann bloß, ein Tatverdächtiger sei festgenommen worden. Unschwer zu erraten, dass der dann wohl Klaus A. oder Günther B. heißt, war Kleingärtner, Dackelzüchter und CDU-Wähler ist.