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Thema: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

  1. #1
    Rote Socke Benutzerbild von Yamamoto
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    Standard Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Als kleiner Denkanstoß gegen eine weit verbreitete Forenlegende vielleicht interessant:
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    "Kasselt hat sämtliche sogenannte Ehrenmorde aus den Jahren 1996 bis 2005 in ihre Studie einbezogen, insgesamt 78 Fälle. Verurteilt wurden 63 erwachsene Täter wegen Tötungsdelikten, 38 Prozent erhielten eine lebenslange Haftstrafe, bei sechs Prozent der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Verglichen hat Kasselt diese Zahlen mit "normalen" Partnermorden, etwa aus Eifersucht. Hier erhielten von 91 Tätern 23 Prozent eine lebenslange Haftstrafe, in vier Prozent der Fälle wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. "

    Der Mythos eines grundsätzlichen Freifahrtscheins für muslimische Täter dürfte somit als widerlegt gelten.
    In ewigem Gedenken an eine wunderschöne Signatur. RIP

  2. #2
    Trötenflöt Benutzerbild von Lahn12
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Nein!
    Wenns leicht wäre, würden es andere machen.

    Was ist falsch an gesundem Patriotismus?

    Political Correctnis verschleiert die Tatsachen und
    bremst die Wahrheit.

  3. #3
    Mitglied
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Yamamoto Beitrag anzeigen
    Als kleiner Denkanstoß gegen eine weit verbreitete Forenlegende vielleicht interessant:
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    "Kasselt hat sämtliche sogenannte Ehrenmorde aus den Jahren 1996 bis 2005 in ihre Studie einbezogen, insgesamt 78 Fälle. Verurteilt wurden 63 erwachsene Täter wegen Tötungsdelikten, 38 Prozent erhielten eine lebenslange Haftstrafe, bei sechs Prozent der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Verglichen hat Kasselt diese Zahlen mit "normalen" Partnermorden, etwa aus Eifersucht. Hier erhielten von 91 Tätern 23 Prozent eine lebenslange Haftstrafe, in vier Prozent der Fälle wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. "

    Der Mythos eines grundsätzlichen Freifahrtscheins für muslimische Täter dürfte somit als widerlegt gelten.
    Mag sein. Aber kein Richter würde auf die Idee kommen dies mit dem christlichen Glauben in Verbindung zu bringen. Darum geht es nicht um das Urteil, sondern um die Begründung.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Yamamoto Beitrag anzeigen
    Als kleiner Denkanstoß gegen eine weit verbreitete Forenlegende vielleicht interessant:
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    "Kasselt hat sämtliche sogenannte Ehrenmorde aus den Jahren 1996 bis 2005 in ihre Studie einbezogen, insgesamt 78 Fälle. Verurteilt wurden 63 erwachsene Täter wegen Tötungsdelikten, 38 Prozent erhielten eine lebenslange Haftstrafe, bei sechs Prozent der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Verglichen hat Kasselt diese Zahlen mit "normalen" Partnermorden, etwa aus Eifersucht. Hier erhielten von 91 Tätern 23 Prozent eine lebenslange Haftstrafe, in vier Prozent der Fälle wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. "

    Der Mythos eines grundsätzlichen Freifahrtscheins für muslimische Täter dürfte somit als widerlegt gelten.
    "Normale" Partnerschafts-Tötungsdelikte sind meist Affekthandlungen, also Totschlag, "Ehrenmorde" sind meist kaltblütige Tötungsdelikte, die von langer Hand geplant werden, also Mord!

  5. #5
    Bürgerrechtelnder >ß´( Benutzerbild von Heifüsch
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Fry Beitrag anzeigen
    "Normale" Partnerschafts-Tötungsdelikte sind meist Affekthandlungen, also Totschlag, "Ehrenmorde" sind meist kaltblütige Tötungsdelikte, die von langer Hand geplant werden, also Mord!
    So isses. Und "Ehren"-Mörder werden von ihren Familien gefeiert, während Affekt-Täter geächtet werden...
    „Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich kann das nicht verstehen!“
    *
    Elfriede Handrick, SPD Brandenburg

  6. #6
    Makroaggressor Benutzerbild von kikkoman
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Heifüsch Beitrag anzeigen
    So isses. Und "Ehren"-Mörder werden von ihren Familien gefeiert, während Affekt-Täter geächtet werden...
    Gefeiert und gedeckt.

    Von daher wäre auch die Aufklärungsquote interessant.
    Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist höchstes Gut und Lebenssinn eines jeden Deutschen und in dieser Funktion bereits einige Jahrzehnte alt.




  7. #7
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Yamamoto Beitrag anzeigen
    Der Mythos eines grundsätzlichen Freifahrtscheins für muslimische Täter dürfte somit als widerlegt gelten.
    Das ist aber merkwürdig. Besagte Julia Kasselt hat nämlich schon 2011 eine Studie veröffentlicht, in der etwas völlig anderes steht:

    Erstaunliche Zahlen

    05.08.2011

    Ehrenmorde für deutsche Gerichte nicht besonders verwerflich


    Sie sind arm, bildungsfern und vor allem männlich. Sie töten im Namen der Ehre, ihre Opfer sind ihre Schwestern, Cousinen oder Töchter. Eine Studie des Max-Planck-Instituts hat sich nun erstmals mit den Fakten über Ehremorde in Deutschland beschäftigt. Die Täter- und Opfer-Profile überraschen weit weniger als die milden Urteile deutscher Instanzgerichte.[...]

    BGH: Tötung zur Wiederherstellung der Ehre ist regelmäßig Mord

    Die Verwurzelung des Täters in der deutschen Gesellschaft spielt auch für die gerichtliche Beurteilung des Falles eine entscheidende Rolle. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem Urteil vom 28. Januar 2004 (Az. 2 StR 452/03) ausgeführt, dass Ehrenmorde grundsätzlich als Mord aus niedrigen Beweggründen einzuordnen sind, weil die Tötung eines Menschen zur Wiederherstellung der Ehre sittlich auf tiefster Stufe stehe.

    Bei ausländischen Tätern, so der BGH in einem anderen Fall, könne aber ausnahmsweise auch eine Verurteilung nur wegen Totschlags in Betracht kommen. Das aber nach Ansicht des 5. Strafsenats nur dann, wenn der Täter zur Tatzeit noch so übermäßig stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt ist, dass ihm die Missachtung seiner Tat im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst ist (Urt. v. 20.02.2002, Az. 5 StR 538/01).

    Dieses Regel-Ausnahme-Prinzip mache es den Gerichten sehr schwer, den Fall zu entscheiden, beurteilt Julia Kasselt. Die Studie hat ergeben, dass nur 36,8 Prozent der verurteilten Täter, die nach den Maßstäben des MPI einen "Ehrenmord" begingen oder begehen wollten, tatsächlich auch wegen Mordes nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden. Zwar relativiert sich dieses Ergebnis ein wenig, da die Opfer nicht in allen Fällen starben und die Täter dann häufig nur wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Dennoch fällt auf, dass die Gerichte offensichtlich nicht von der Regel ausgehen, dass das Ehrenmotiv die Tötung zum Mord macht.
    [...]
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    Einer wie Yamamoto geht aber scheinbar jeder noch so tumben Lüge der Gutmenschen willig auf den Leim.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Politisch korrekte Rechtsprechung in Bezug auf Anhaenger der Friedensreligion gibt es leider ueberall auch hier. Mich kotzt das an.

  9. #9
    Bazinga! Benutzerbild von Sheldon
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von kikkoman Beitrag anzeigen
    Gefeiert und gedeckt.

    Von daher wäre auch die Aufklärungsquote interessant.
    Ehrenmorde werden im großen Familienrat besprochen. Meist wird der minderjährige Bruder dazu abbestimmt seine Schwester zu ermorden, da er wenn überhaupt mit einer Jugendstrafe davon kommt. Von der Familie wird er anschließend für den Mord als Held gefeiert. Leider wird im deutschen Strafrecht meist nur der er bestraft, eigendlich müsste die gesamte Familie wegen gemeinschaftlichen Mordes zur Rechenschaft gezogen werden und zwar kein gratis Familienurlaub im Gratishotel Knast, sondern sofortige Abschiebung. Das ist eine viel größere Strafe für die unintegrierbaren, deren einziger Grund für das Leben hier die Gratis H4-Versorgung durch den Staat ist.
    User, die durch ihr schändliches Verhalten das Recht verloren haben, von mir beachtet zu werden: Praetorianer, Makkabäus, Nettaktivist, Gurkenglas,Xarrion,Trantor,Rolf1973

    Den Wahn erkennt natürlich niemals, wer ihn selbst noch teilt. - Sigmund Freud

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Yamamoto Beitrag anzeigen
    Als kleiner Denkanstoß gegen eine weit verbreitete Forenlegende vielleicht interessant:
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    "Kasselt hat sämtliche sogenannte Ehrenmorde aus den Jahren 1996 bis 2005 in ihre Studie einbezogen, insgesamt 78 Fälle. Verurteilt wurden 63 erwachsene Täter wegen Tötungsdelikten, 38 Prozent erhielten eine lebenslange Haftstrafe, bei sechs Prozent der Täter wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Verglichen hat Kasselt diese Zahlen mit "normalen" Partnermorden, etwa aus Eifersucht. Hier erhielten von 91 Tätern 23 Prozent eine lebenslange Haftstrafe, in vier Prozent der Fälle wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. "

    Der Mythos eines grundsätzlichen Freifahrtscheins für muslimische Täter dürfte somit als widerlegt gelten.
    Erst einmal reicht die Zahl der untersuchten Fälle - es scheint sich hier um eine kleine Exklusivauswahl zu handeln - nicht, um irgendetwas zu belegen (bis auf das, was Kasselt belegt haben möchte) und zweitens sind die Straftaten, bei denen dieser Rabatt vergeben wird, gar nicht aufgeführt, da sie nicht innerhalb der Islamcommunity erfolgen, sondern sich gegen Deutsche und Nichtmoslems richten. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang das Wort Verbotsirrtum. Die Palette mit vergebenem Rabatt reicht von Diebstahl und Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein, über Vergewaltigungen, Betrügereien, Einbrüche bis hin zu Mordversuchen an der schwangeren deutschen Freundin

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