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Thema: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

  1. #231
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Der Schein trügt. Insbesondere bei Beziehungstaten laufen Angeklagte muslimischen Glaubens ein erhöhtes Risiko, dass ein tatsächlicher Totschlag allein auf Grund ihres kulturellen Hintergrundes kurzerhand zum "Ehrenmord" deklariert und entsprechend übermäßig bestraft wird.



    Keine Ahnung, welche Medien zu so rezipierst, aber mir persönlich fällt vielmehr auf, dass Tatverdächtige mit einem Namen, der auf türkische oder arabische Herkunft oder Abstammung schließen lässt, im Gegensatz zu anderen Tatverdächtigen immer ausdrücklich bei diesem genannt werden.

    Dauernd liest man irgendwo, als Tatverdächtiger sei ein "Ahmed Ü." oder Mehmet Y." festgenommen wurden, andere Male heißt es dann bloß, ein Tatverdächtiger sei festgenommen worden. Unschwer zu erraten, dass der dann wohl Klaus A. oder Günther B. heißt, war Kleingärtner, Dackelzüchter und CDU-Wähler ist.
    Tatverdächtige dieser Kulturkreise werden meist mit "Jugendliche" oder "Männer" oder "aus (beispielsweise) "München" stammend, "Regensburger", 25-jähriger, junger Mann, Tatverdächtiger etc. Man darf schon lange suchen, bis man auf einen Artikel stößt, der die Herkunft verrät. Ein deutscher Tatverdächtiger wird dagegen gleich als solcher im Artikel kenntlich gemacht und zwar durch Namensbestandteile.

    Gerade durch diese Verdrehung ins Gegenteil, die nicht aus Unwissen, sondern gegen besseres Wissen erfolgte, verrätst du hier viel von dir selber und bestärkst meine Zweifel hinsichtlich deines angeblich katholischen Glaubens.

    Jemand, der absichtlich Tatsachen verdreht, führt etwas im Schilde.

  2. #232
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Werner_X Beitrag anzeigen
    Niemand wird seiner bloßen Zugehörigkeit zu einer nationalen, ethnischen, religiösen oder sonst was für einer Gruppe automatisch anders bestraft als jemand, der nicht zu dieser Gruppe gehört.
    Wenn es auch nur den Anschein gäbe diese Gruppe würde härter bestraft als normale Deutsche .... ich bin sicher Du würdest diesen Satz nicht schreiben.

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Der Schein trügt. Insbesondere bei Beziehungstaten laufen Angeklagte muslimischen Glaubens ein erhöhtes Risiko, dass ein tatsächlicher Totschlag allein auf Grund ihres kulturellen Hintergrundes kurzerhand zum "Ehrenmord" deklariert und entsprechend übermäßig bestraft wird.
    Hatte ich es doch gewußt...

  3. #233
    Rechtsstaatsfanatikerin Benutzerbild von A. C.
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Margok Beitrag anzeigen
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    Viereinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht - für das vom allgemeinen Strafrecht abweichende Strafrahmen gelten - für Körperverletzung mit Todesfolge sowie zwei Jahre und drei Monate bis zu zwei Jahren und acht Monaten nach sowohl Jugend- als auch Erwachsenenstrafrecht für Gefährliche Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei sind alles andere vergleichsweise als milde Strafen! Das hat das Gericht schon richtig "zugelangt", und als Verteidigerin jedes beliebigen der Angeklagten hätte ich ebenfalls - mindestens auf die Höhe des Strafmaßes beschränkte - Revision eingelegt. (Ob mein Mandant diese noch erlebt, oder ich ihn wegen seines unkooperativen Verhaltens nach Urteilsverkündung wie im Artikel geschildert noch im Gerichtssaal erwürgt hätte, ist indes eine andere Frage.)
    "Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." ​(Jean Baptiste Henri Lacordaire)

  4. #234
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Viereinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht - für das vom allgemeinen Strafrecht abweichende Strafrahmen gelten - für Körperverletzung mit Todesfolge sowie zwei Jahre und drei Monate bis zu zwei Jahren und acht Monaten nach sowohl Jugend- als auch Erwachsenenstrafrecht für Gefährliche Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei sind alles andere vergleichsweise als milde Strafen! Das hat das Gericht schon richtig "zugelangt", und als Verteidigerin jedes beliebigen der Angeklagten hätte ich ebenfalls - mindestens auf die Höhe des Strafmaßes beschränkte - Revision eingelegt. (Ob mein Mandant diese noch erlebt, oder ich ihn wegen seines unkooperativen Verhaltens nach Urteilsverkündung wie im Artikel geschildert noch im Gerichtssaal erwürgt hätte, ist indes eine andere Frage.)
    Auch wenn du gerade auf einen Nebenkriegsschauplatz aufweichst, diesen Umstand, der diesem Urteil zugrundelag, hast du wohl übersehen:

    Onur U. ist dreimal wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraft, hat zwei Wochen Arrest verbüßt und ein Anti-Aggressionstraining absolviert. "Offensichtlich erfolglos", wie Schweckendieck konstatierte.

  5. #235
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Der Schein trügt. Insbesondere bei Beziehungstaten laufen Angeklagte muslimischen Glaubens ein erhöhtes Risiko, dass ein tatsächlicher Totschlag allein auf Grund ihres kulturellen Hintergrundes kurzerhand zum "Ehrenmord" deklariert und entsprechend übermäßig bestraft wird.
    Keine Ahnung, welche Medien zu so rezipierst, aber mir persönlich fällt vielmehr auf, dass Tatverdächtige mit einem Namen, der auf türkische oder arabische Herkunft oder Abstammung schließen lässt, im Gegensatz zu anderen Tatverdächtigen immer ausdrücklich bei diesem genannt werden.

    Dauernd liest man irgendwo, als Tatverdächtiger sei ein "Ahmed Ü." oder Mehmet Y." festgenommen wurden, andere Male heißt es dann bloß, ein Tatverdächtiger sei festgenommen worden. Unschwer zu erraten, dass der dann wohl Klaus A. oder Günther B. heißt, war Kleingärtner, Dackelzüchter und CDU-Wähler ist.
    Mir scheint, daß wir hier tatsächlich eine taqjyya-geschulte Muslima vor uns haben, zumindest aber eine Grüne auf Abenteuer-Exkursion ins böse Rechtspopulistenmilieu. Wobei ich mich weder als rechts noch als links verstehe, um das gleich klarzustellen.

    Fakt ist jedenfalls, daß innerfamiliäre muslimische Streitigkeiten zunehmend sogenannten Friedensrichtern überlassen werden, weil unsere Justiz die verfilzten familiären Strukturen unserer orientalischen Mitbürger kaum noch durchblickt und sich die Staatsmacht ohnehin nur noch in Mannschaftsstärke in die deutschenbefreiten Zonen wagt. Die Dunkelziffer familiärer Gewalt muß wohl gerade in diesem Milieu enorm sein, was allerdings nur äußerst selten, und dann auch eher marginal thematisiert wird. Und was meine Medien-Rezeption angeht, so konsumiere ich trotz allen Widerwillens tagein tagaus das Berliner Gutmenschen-Blättchen "Tagesspiegel" und ab und zu auch die gute alte taz, zu deren Mitinitiator ich mich einst zählen durfte. Zu deinen Ausführungen bezüglich Ahmed und Mehmet werde ich allerdings keine Stellung beziehen. Dieser Unsinn spricht für sich und sollte dir Anlaß sein, dein falsches Spiel zu beenden und dorthin zurückzukehren, wo du herkommst.
    „Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich kann das nicht verstehen!“
    *
    Elfriede Handrick, SPD Brandenburg

  6. #236
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Viereinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht - für das vom allgemeinen Strafrecht abweichende Strafrahmen gelten - für Körperverletzung mit Todesfolge sowie zwei Jahre und drei Monate bis zu zwei Jahren und acht Monaten nach sowohl Jugend- als auch Erwachsenenstrafrecht für Gefährliche Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei sind alles andere vergleichsweise als milde Strafen! Das hat das Gericht schon richtig "zugelangt", und als Verteidigerin jedes beliebigen der Angeklagten hätte ich ebenfalls - mindestens auf die Höhe des Strafmaßes beschränkte - Revision eingelegt. (Ob mein Mandant diese noch erlebt, oder ich ihn wegen seines unkooperativen Verhaltens nach Urteilsverkündung wie im Artikel geschildert noch im Gerichtssaal erwürgt hätte, ist indes eine andere Frage.)
    Ich weiß, daß viereinhalb Jahre für KV mit Todesfolge recht hart sind.
    Nur:
    Ich sehe keine Veranlaßung, in Tritten gegen den Kopf etwas anderes als Tötungsabsicht zu sehen.
    Mit entsprechenden Folgen.

  7. #237
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Sie unterscheiden sich bestenfalls darin, welche Dominanz der Islam erhält oder ob er zurückgedrängt wird. Ansonsten gibt es keine wirklichen Unterschiede.
    Sie unterscheiden sich auch danach, welche kulturelle Prägung der Islam bei seiner Ankunft vorgefunden hat, welche andere Prägungen später durch Migration, Kolonialismus usw. hinzukamen, wie die Entwicklung von Wohlstand, Bildung und ähnlichen Faktoren die Gesellschaft beeinflusst haben usw.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Sagt mir jetzt was? Daß du hiermit betonst, Katholikin sein zu wollen?
    Ja.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das erinnert ja so an den Tag der Offenen Moschee und die Dawa.
    Na und? Ich hab auch schon Tagen der Offenen Moschee teilgenommen. Nicht weil ich zum Islam konvertieren wollte oder würde, sondern einfach um meinen Horizont mal um die religiöse Lebensweise meiner Nachbarn und Mitbürger zu erweitern. Ich fand es sehr interessant, und habe mich sehr über die höfliche und respektvolle Gastfreundschaft dort gefreut.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Aber natürlich gibt es den Islam und nicht etwa die Islame. Und es gibt auch den Koran und nicht sich widersprechende Exemplare dieses höchst brisanten Buches.
    Es gibt auch nur das Christentum und nicht die Christentümer, die Bibel und nicht die Bibeln. Trotzdem können zwei Christen unterschiedlicher Konfessionen und Nationalitäten sehr weit auseinandergehende Ansichten vertreten.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Als Katholikin legst du dich ja sehr für den Islam ins Zeug!
    Ich habe das Dokument des Vaticanum II bereits zitiert. Auch meine Kirche ist nicht frei von Schuld, aber ich gehöre zu jenen, die es besser machen können als andere vor und neben ihnen.
    "Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." ​(Jean Baptiste Henri Lacordaire)

  8. #238
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Sie unterscheiden sich auch danach, welche kulturelle Prägung der Islam bei seiner Ankunft vorgefunden hat, welche andere Prägungen später durch Migration, Kolonialismus usw. hinzukamen, wie die Entwicklung von Wohlstand, Bildung und ähnlichen Faktoren die Gesellschaft beeinflusst haben usw.



    Ja.



    Na und? Ich hab auch schon Tagen der Offenen Moschee teilgenommen. Nicht weil ich zum Islam konvertieren wollte oder würde, sondern einfach um meinen Horizont mal um die religiöse Lebensweise meiner Nachbarn und Mitbürger zu erweitern. Ich fand es sehr interessant, und habe mich sehr über die höfliche und respektvolle Gastfreundschaft dort gefreut.



    Es gibt auch nur das Christentum und nicht die Christentümer, die Bibel und nicht die Bibeln. Trotzdem können zwei Christen unterschiedlicher Konfessionen und Nationalitäten sehr weit auseinandergehende Ansichten vertreten.



    Ich habe das Dokument des Vaticanum II bereits zitiert. Auch meine Kirche ist nicht frei von Schuld, aber ich gehöre zu jenen, die es besser machen können als andere vor und neben ihnen.
    Ach, sind wir jetzt beim Kolonialismus angelangt? Sag nur!

    Welcher Art soll denn der Kolonialismus sein?

    Ich für meinen Teil verabschiede mich für nun erst einmal und würde dir raten, dich ebenfalls zur Ruhe zu begeben, damit du d. Fadschr nicht verschläfst.

    Und erzähl mir morgen gerne weiter über die Tage der Offenen Moschee, die moslemische Gastfreundschaft, daß man den Islam nicht greifen kann und über den Kolonialismus!

  9. #239
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Leider setzt der Islam das heute noch in vielen Ländern fort.
    Das Christentum ist lange schon reformiert.
    Nicht "der Islam", den es nicht gibt, sondern einige Muslime.


    270Millionen Tote stell dir das mal vor. Teile Indiens und Afghnistans islamisiert. uva

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Er wird oft nach den Suren erzogen, wovon 200 zur Gewalt aufrufen.
    Das Bayramfest ist ein Messer- und Gewaltfest.
    Die Bibel besteht auch nicht nur aus der Bergpredigt. Wer - unreflektiert als solche zu lesende - Aufrufe zu Mord und Totschlag sucht, wird auch im Alten Testament reichlich fündig.

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    - Du bist Muslimin, lüg nicht.

    Ich muss doch nicht jedem Idioten hier glauben. Trolle Provakateure etc.
    Es steht dir frei, mir nicht mehr zu antworten und/oder mich auf "Ignore" zu setzen.

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Wer immer noch ads Schwert erhebt in Bürgerkriegen sind wer ?
    Weltweit Menschen unterschiedlichster Ethnien, Nationen und Religionen.

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    was ist entfesselt ?
    Polen hat provoziert. Kauf das Buch, der Krieg kennt viele Väter.
    Was auch immer Polen irgendwann einmal provoziert haben mag, jedenfalls nicht den Angriff Deutschlands 1939. Das war ein von den Nationalsozialisten entsprechend ihrer Ideologie seit jeher beabsichtigter, unmotivierter und verbrecherischer Angriffskrieg.

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    wie oben
    Tut mir leid, für mich kein Bezug erkennbar.

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Wieder mal Moslems.
    Serbien muslimisch? Hab ich was verpasst?

    Zugegeben, Afghanistan ist muslimisch, aber aus welchem Land stammten noch mal die meisten der Attentäter der 11. September, und in welchem anderen Land wollten die USA eine Pipeline bauen, worüber sie sich mit den damaligen Machthabern nicht einigen konnten?

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Muslime sind in dem Land ein Sicherheitsrisiko. Ich rechne mit Bürgerkrieg.
    Ich nicht. Anlass böten eher sozioökonomische anstatt religiöser Gründe, aber dazu ist das Volk zu faul und zu verblödet.

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Tja Islam abschaffen.
    Du weißt schon, dass es unter den Alliierten des Zweiten Weltkrieges seinerzeit Stimmen gab, "Deutschland abzuschaffen?" Betrachtet man das von Deutschland über die Welt und Millionen Menschen gebrachte Leid, kann ich das emotional sogar verstehen. Und halte es gleichsam für einen großen Triumph er Humanität, sich einer besseren Lösung besonnen zu haben.
    "Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." ​(Jean Baptiste Henri Lacordaire)

  10. #240
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Werner_X Beitrag anzeigen
    Vermutlich passen Dir die Quellen aus irgendeinem Grund nicht.
    Zu den Quellen kann ich gar nichts näher sagen. Dazu fehlt mir eine über ein paar bunte Bildchen hinausgehende, demoskopisch seriöse Dokumentation und Evaluation dieser Umfragen.
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