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Thema: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

  1. #211
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Jede Religion verdient Respekt, denn sie ist Ausdruck der Suche des Menschen als einem mit Gewissen und Verstand begabten Wesen nach seinem Woher, Warum und Wohin.

    Und für einen großen Anteil der rund 4 Millionen Muslime in Deutschland - Spekulationen über einen genau bezifferten Wert erspare ich mir - ist Deutschland wohl kaum noch ein "Gastland", sondern schlicht ihre Heimat.

    Dass wiederum ein gewisser Anteil von ihnen - für Spekulationen über einen genau bezifferten Wert gilt das oben Gesagte - faktisch in einer "Parallelgesellschaft" lebt, ist sicherlich auch richtig, aber auch diese Parallelgesellschaft ist ein in der Welt singulärer Mikrokosmos, keine Exklave einer in irgendeinem anderen Staat der Welt existierenden Mehrheitsgesellschaft.

    Im Klartext: Ja, es gibt in Deutschland geborene und aufgewachsene Muslime, denen die deutsche Mehrheitsgesellschaft fremd ist. Aber die Herkunftsgesellschaften ihrer Vorfahren sind es genauso. Ihre einzige Heimat ist eine "Gesellschaft in einer Gesellschaft", die in dieser Form - nicht aus rassistischen, sondern aus humanitären und demokratischen Gründen - niemals hätte entstehen dürfen.

    Aber dass sie jetzt nun einmal da ist, ist nicht die Schuld dieser Menschen. Und auch nicht die Schuld der meisten Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft. Diese Parallelgesellschaften sind ein Produkt feiger und verfehlter Zuwanderungs- und Integrationspolitik. Deren Opfer leben aber auf beiden Seiten der "gläsernen Wände" durch unsere Gesellschaft.

    Ein erster Schritt zur Auflösung dieser Parallelgesellschaften durch Integration kann es nur sein, dass Menschen auf beiden Seiten der "gläsernen Wände" sich als Opfer einer wie gesagt feigen und verfehlten Politik begreifen, einander die Hände reichen und gemeinsam auf eine bessere Zukunft hinwirken, in der die Verursacher dieser Fehler eben diese nicht mehr wiederholen können.
    Und alles wird gut. Leider entspricht dies nicht der islamischen Ideologie, die den jungen Moslems sehr schnell klarmacht, daß sie die Herrenmenschen sind und die Nichtmoslems die unreinen Untermenschen, von denen man sich nichts sagen lassen muß und darf. Richtig dramatisch kann es dann werden, wenn dann noch eine "Ungläubige" Lehrerin oder gar Direktorin wird, weil sich dann der ganze Haß der Sippschaft vom Sohn bis hin zum Vater über dieses Unding "ungläubige Frau in leitender Position" ergießt. Frauen, das lernt der junge Moslem, haben nur den hälftigen Wert eines Mannes und eigentlich gar nichts zu sagen.

    Integration ist übrigens keine Bringleistung des deutschen Staates oder des deutschen Volkes.

  2. #212
    Rechtsstaatsfanatikerin Benutzerbild von A. C.
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Quatsch nicht du dumme Nuss das wissen wir auch.
    Und warum versuchst du dann in dieser Diskussion in den Eindruck zu erwecken, Nationalität, religiöses Bekenntnis oder andere Eigenschaften eines für schuldig befundenen Angeklagten hätten im Strafprozess ohne Würdigung der individuellen Tatumstände Einfluss auf das Strafmaß?
    "Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." ​(Jean Baptiste Henri Lacordaire)

  3. #213
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Die Quelle sowie dein Versuch, den Begriff "Türkin" offensichtlich als Beleidigung zu verwenden, sagen schon alles ...
    Die Quelle nennt eine Quelle. Darauf hab ich gewartet du ***edit***.
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    Geändert von Deutschmann (21.04.2014 um 00:13 Uhr)
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  4. #214
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Könnte sein, dass du einen türkischen Stecher hast.
    Das kann man nun wirklich netter und verbindlicher ausdrücken.
    Von der Argumentation haben wir es mit einem Muslim zu tun, der sich als deutsche Rechtsanwältin tarnt. Diesen Leuten ist alles zuzutrauen.

  5. #215
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Und warum versuchst du dann in dieser Diskussion in den Eindruck zu erwecken, Nationalität, religiöses Bekenntnis oder andere Eigenschaften eines für schuldig befundenen Angeklagten hätten im Strafprozess ohne Würdigung der individuellen Tatumstände Einfluss auf das Strafmaß?
    Gruppen, waren das Thema. Du schredderst wenn du merkst du bist im Hintertreffen.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  6. #216
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Es gibt ganz einfach keinen "Migranten-" oder "Islamrabatt" vor deutschen Gerichten, weshalb man auch keinen belegen kann.
    Da irrst Du Dich:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    31.03.2014 - 20:47 Uhr
    Berlin – Der Deutsch-Afghane Isa S. (24) ermordete seine schwangere Ex-Freundin Jolin (22), weil sie sein Kind nicht abtreiben wollte. Das Urteil: Lebenslänglich – allerdings ohne die Anerkennung einer besonderen Schwere der Schuld. Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert.
    Begründung des Richters Rolf Vogel: „Wegen der kulturellen und religiösen Herkunft“ habe sich der Täter in einer Zwangslage befunden.
    BILD wollte wissen: Geschieht das häufiger an unseren Gerichten? Das Netzt diskutiert und ganz Deutschland fragt sich: Wie kann es sein, dass Täter Islam-Rabatt bekommen?

    In 12 Prozent der Fälle wirkt sich der kulturelle Hintergrund strafmildernd aus
    Fakt ist: Obwohl laut BGH das Töten zur Wiederherstellung der Ehre als Mordmerkmal zu werten ist, wirkte sich in 12 Prozent der Fälle der kulturelle Hintergrund sogar strafmildernd aus. Das ergab eine Studie vom Max-Planck-Institut im Auftrag des Bundeskriminalamtes. Die Autoren untersuchten 125 Fälle (bis 2005).
    Auch die Politik findet: Diese Rechtspraxis ist ein Skandal. Innenexperte Michael Hartmann (50, SPD) zu BILD: „Vor Gericht sind alle gleich. Es darf dort wegen der Religion oder der Herkunft eines Straftäters weder Vor- noch Nachteile geben.“

    Ähnlich sieht das CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach (61): „Es darf keinen Rabatt für Täter geben, die sich auf religiöse Motive berufen. Maßstab darf bei uns nur die deutsche Rechts- und Werteordnung sein, nicht die der Scharia.“
    Für Jolins Mörder bedeutet das Urteil, dass er schon nach 15 Jahren Antrag auf Entlassung stellen kann. Strafrechtler Hans Reinhardt (52): „Wer mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt wird, kann das frühestens nach 25 Jahren tun.“

    Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neuköln hat in der [Links nur für registrierte Nutzer] ein Interview zum Thema Multi-Kulti:
    JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. 11/05 04. März 2005

    „Multikulti ist gescheitert“
    ….
    Buschkowsky: Natürlich, aber schauen Sie sich doch die politischen Akteure dieser Zeit an. Da unterschieden sich CDU-Mitglieder in nichts von linken Sozialdemokraten und grünen Politikern, die sich keineswegs heute für die entstandene Misere verantwortlich fühlen. Immerhin hat sich die ehemalige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John in den letzten drei Monaten beachtlich gewandelt, wenn sie heute zugibt, immer nur neue Gelder auf soziale Probleme zu schütten, bringe nichts. Statt dessen sollten wir lieber „großzügig mit der Erlaubnis zur Arbeit und knauserig mit der Sozialhilfe“ sein und auf ethnische „Rabatte“ in der Strafverfolgung künftig verzichten.

    Heinz Buschkowsky:
    „Neukölln ist überall“
    Seite 237

    Irritiert hat mich, dass Vertreter der Justiz die Forderung er­heben, der Staat müsse Stärke zeigen. Sind sie es nicht, die es in der Hand haben, ihre eigene Forderung auch in die Realität umzusetzen? Schlagworte wie »Opportunität« und »ethnische Rabatte« machen dann schnell die Runde. Im Jugendamt überlegt man, ob das Risiko gerechtfertigt ist, ein Kind aus einer Clanfamilie herauszuholen. Wer schützt dann die Sozialarbeiterin oder den Sozialarbeiter? Wir haben in Neukölln unsere Erfahrungen mit Mitarbeitern, die zusammengeschlagen oder zusammengetreten wurden, weil sie der Familie nicht preisgeben wollten, in welchem Heim das Kind untergebracht ist. Oder mit Sozialarbeitern, die in der Sprechstunde malträtiert, beim Haus­besuch aus der Wohnung geworfen und mit dem Messer über die Straße gejagt wurden. Da wird das Postulat, der Staat müsse Stärke zeigen, es dürfe keine rechtsfreien Räume geben, schnell zur Worthülse.
    Es gibt sie längst, die rechtsfreien Räume. Und bis zu einem gewissen Grad verstehe ich sogar, wenn ein Funkwagen an Verkehrsordnungswidrigkeiten vorbeifährt, als hätte er nichts gesehen … [/QUOTE]

    "Alle Deutsche vergasen !" offiziell keine Volksverhetzung!
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    .............Grinsend kam Türke U. gestern zum Prozess. Er und seine Freunde Fatih (17) und Mesut (16) hatten im September in einem Bus der Linie M 29 einen Hetz-Auftritt hingelegt. Fatih grölte laut Anklage: "Ich f..e alle deutsche Frauen" und "Die Deutschen müssen vergast werden". Die Anderen lachten, leisteten dadurch Beihilfe.

    Mesut kleinlaut: "Tut mir Leid." Fatih meinte, er habe nur" den Spruch "Scheiß Deutsche" abgelassen. U. tickte völlig aus, brüllte eine Zeugin an: "Ich mach’ dich fertig! Dreckskind." In seinem Fall ging es auch um eine Attacke auf eine 17-Jährige. Aus dem Nichts heraus hatte er sie geschlagen und getreten.
    ..........
    U. soll im November einer Frau mit einem Messer ins Gesicht gestochen haben.

    Kaan U. dreist: "Knast würde mir nicht helfen, würde da zugrunde gehen. Ich brauche neurologische Hilfe." Das Urteil: vier Wochen Arrest für U., zwei Wochen für Fatih, 30 Stunden Freizeitarbeit für Mesut.
    Urteil:
    Das Urteil: 4 Wochen Arrest wegen Beleidigung und Körperverletzung ist vergleichsweise milde. Die Angeklagten profitieren von ihrer türkischen Abstammung, betont die Richterin. Denn Deutsche, die sich derartig gegenüber Türken geäußert hätten, hätten mit sehr viel härterer Bestrafung rechnen müssen. Sie wären nicht nur wegen Beleidigung, sondern wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  7. #217
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Schon deine Ausgangsthese ist falsch: Wie schon wiederholt gesagt, ist der Islam kein monolithischer ideologischer Block, sondern in Folge seiner Geschichte und heutigen Verbreitung eine überaus diversifizierte Religion. Und auch die inidividuellen Lebenswege und -umstände jedes Muslims in Deutschland sind anders.

    Ebenso ist die konkrete Vor- und Nachgeschichte jeder von einem Muslim begangenen Straftat anders, genauso wie sein persönliches Verhalten nach der Tat und im Prozess. Als das findet Eingang in das Urteil, das immer eine gesamtheitliche Würdigung eines einzelnen, bestimmten Lebenssachverhaltes ist.
    Der sich bei Menschen dieses Kulturkreises erstaunlich ähnelt.

    Doch, der Islam ist eine nicht veränderbare Ideologie, genau fixiert und mit einer Gesetzgebung ausgestattet, die bis hin zum Toilettengang reicht. Welche Hand ist rein, welche ist unrein, mit welcher wasche ich mir den Hintern. Ich gebe keiner Frau die Hand, was ja auch Cat Stevens sehr erfolgreich nach seinem Comeback, inzwischen muslimisch und ohne Stimme, praktizierte, weil dies der Koran verbietet. Was darf die Frau, was darf der Mann, die Regelungen gehen über das Familienrecht hinaus, regeln das Vertragsrecht, regeln alles. Der Unterschied kann bestenfalls darin bestehen, inwieweit der Islam in einem einzelnen Land zurückgedrängt wurde und inwieweit nicht.

  8. #218
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Werner_X Beitrag anzeigen
    Das kann man nun wirklich netter und verbindlicher ausdrücken.
    Von der Argumentation haben wir es mit einem Muslim zu tun, der sich als deutsche Rechtsanwältin tarnt. Diesen Leuten ist alles zuzutrauen.
    Ich bin die Lügen im Forum satt.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  9. #219
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Werner_X Beitrag anzeigen
    Das kann man nun wirklich netter und verbindlicher ausdrücken.
    Von der Argumentation haben wir es mit einem Muslim zu tun, der sich als deutsche Rechtsanwältin tarnt. Diesen Leuten ist alles zuzutrauen.
    Und als Katholikin.

  10. #220
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Und als Katholikin.
    Sich Rechtsstaatsfanatikerin benennen, lügen und Fakten bestreiten.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

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