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Thema: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

  1. #261
    Rechtsstaatsfanatikerin Benutzerbild von A. C.
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Margok Beitrag anzeigen
    Ich weiß, daß viereinhalb Jahre für KV mit Todesfolge recht hart sind.
    Nur:
    Ich sehe keine Veranlaßung, in Tritten gegen den Kopf etwas anderes als Tötungsabsicht zu sehen.
    Mit entsprechenden Folgen.
    Gut, darüber lässt sich natürlich trefflich streiten.

    Naturgemäß lehne ich die Implikation als Mittel zum Beweis eines Vorsatzes ab, sondern hätte auch im hier in Rede stehenden Fall argumentiert, der Angeklagte habe mit dem Vorsatz gehandelt, das Opfer zwar zu verletzen, aber gerade nicht zu töten. Dass ein Tritt gegen den Kopf zu tödlichen Verletzungen führen könne, hätte er sich zwar denken können, das im Eifer des Gefechts aber nicht getan, sondern darauf vertraut und gehofft, dass sein Tritt schon keine solche Folge haben würde. Man möge ihm entweder das Gegenteil zweifelsfrei beweisen, und nicht nur darüber theoretisieren, was er sich bei besonnener Betrachtung der Situation - zu der er im Tatzeitpunkt nicht in der Lage war - "hätte denken können", sonst in dubio pro reo -> bewusste Fahrlässigkeit, Vorsatz nur hinsichtlich der Körperverletzung, ergo kein Totschlag, sondern Körperverletzung mit Todesfolge.
    "Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." ​(Jean Baptiste Henri Lacordaire)

  2. #262
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Schöffen unterliegen - genau wie Berufsrichter - in Ausübung ihres Amtes allein dem Gesetz, aber keinerlei "Anweisungen" irgendeiner Stelle. (Art. 97 Abs. 1 GG)
    Richtig lesen!

  3. #263
    Rechtsstaatsfanatikerin Benutzerbild von A. C.
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ach, sind wir jetzt beim Kolonialismus angelangt? Sag nur!

    Welcher Art soll denn der Kolonialismus sein?
    Nun, es gibt mehrheitlich muslimische Länder, die im Laufe ihrer Geschichte seit ihrer Islamisierung Kolonien verschiedener europäischer Mächte waren, und die dort natürlich auch politische, gesellschaftliche, ökonomische und rechtliche Prägungen hinterlassen haben.
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  4. #264
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Werner_X Beitrag anzeigen
    aus Hamburg
    Ich meinte zwar Saudi-Arabien, aber deine Antwort zeigt den Kern meiner Argumentation im Zweifel noch besser auf. Oder meinst du Hamburg in Afghanistan?
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  5. #265
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Sherpa Beitrag anzeigen
    Dann liest Du zu selten Zeitungen …, es ist nämlich genau umgekehrt.
    Ursache dafür sind sicher auch dieForderungen des Deutschen Presserats, der in seinem Pressekodex unter Ziffer 12.1 einfordert:
    Nur weißt du hoffentlich auch, dass der Pressekodex das ist, was man einen "zahnlosen Tiger" nennt? Verstöße dagegen haben für die Verantwortlichen nämlich absolut null Konsequenzen ...
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  6. #266
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von Werner_X Beitrag anzeigen
    PEW ist ein weltweit operierendes Meinungsforschungsinstitut.
    Was rein gar nichts über Seriösität aussagt. Die Axel Springer AG ist auch ein weltweit operierender Medienkonzern, und?

    Zitat Zitat von Werner_X Beitrag anzeigen
    Wenn Du den Links folgst kannst Du die detaillierten Ergebnisse sehen und gegen etwas Geld kannst Du sogar die Rohdaten erwerben.
    Wenn du mich von der Seriosität deiner Quelle überzeugen willst, dann bezahle du doch für die Rohdaten und stelle sie mir zur Verfügung? Woher weiß ich denn, was ich dort für mein Geld überhaupt bekomme?
    "Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." ​(Jean Baptiste Henri Lacordaire)

  7. #267
    Rechtsstaatsfanatikerin Benutzerbild von A. C.
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Richtig lesen!
    Danke gleichfalls, die entsprechende Fundstelle im GG habe ich dir dazugeschrieben.
    "Zwischen dem Starken und dem Schwachen ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Recht, das befreit." ​(Jean Baptiste Henri Lacordaire)

  8. #268
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Danke gleichfalls, die entsprechende Fundstelle im GG habe ich dir dazugeschrieben.
    Selbst schon Schöffe gewesen?

  9. #269
    Rechtsstaatsfanatikerin Benutzerbild von A. C.
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Selbst schon Schöffe gewesen?
    Nein. Als Rechtsanwältin nach § 34 GVG nicht wählbar.
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  10. #270
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    Standard AW: Angeblicher Islamrabatt im deutschen Strafrecht

    Zitat Zitat von A. C. Beitrag anzeigen
    Nein. Als Rechtsanwältin nach § 34 GVG nicht wählbar.
    Aha Rechtsanwältin? Also auf mich macht das keinen Eindrück. Hoffentlich hast Du vor dem Gericht mehr Glück wenn Du die Paragraphen herunterleierst.

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