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Thema: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

  1. #11
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    Standard AW: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Die werden ja auch stetig abgeändert. Die USA sind mitlerweile auch eine Art "Firma" nur steht da die Staatsngehörigkeit nicht im Adjektiv. Die Amis sind auch alle juristischen Personen und keine Natürlichen.

    Das System wird überall implementiert.
    Ich denke du begreifst worauf ich raus will. Ich will den Unterschied im Rechtsverkehr wissen wenn man als natürliche Person von einer juristischen angepisst werden sollte. Ob die das überhaupt darf sofern man gegen keinen Vertrag verstossen hat.

  2. #12
    spontan Benutzerbild von Herr B.
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    Standard AW: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

    Zitat Zitat von Erwachter Beitrag anzeigen
    Ich denke du begreifst worauf ich raus will. Ich will den Unterschied im Rechtsverkehr wissen wenn man als natürliche Person von einer juristischen angepisst werden sollte. Ob die das überhaupt darf sofern man gegen keinen Vertrag verstossen hat.
    Juristische Personen/Buerger koennen doch nur Firmen sein.



  3. #13
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

    Zitat Zitat von Herr B. Beitrag anzeigen
    Juristische Personen/Buerger koennen doch nur Firmen sein.
    Nein, jeder BRD und US-Bürger ist eine juristische Person. Der Name wird in Großbuchstaben geschrieben.

    Deine natürliche Person wird an diese juristische Person gekoppelt du gehst einen Vertrag ein, wenn du den Personalausweis unterschreibst.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  4. #14
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    Standard AW: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Die werden ja auch stetig abgeändert. Die USA sind mitlerweile auch eine Art "Firma" nur steht da die Staatsngehörigkeit nicht im Adjektiv. Die Amis sind auch alle juristischen Personen und keine Natürlichen.
    Das System wird überall implementiert.
    Sorry, BRDDR_geschädigter, das ist absoluter Stus. Kleiner Ausflug in die allgemeine Rechtslehre. Das Recht spricht von Rechtssubjekten. Nur Rechtssubjekte können Träger von Rechten und Pflichten sein, anders ausgedrückt sie besitzen Rechtsfähigkeit. Rechtsfähigkeit bitte nicht verwechseln mit den Begriffen Geschäftsfähigkeit und Schuldfähigkeit.
    Juristische und natürliche Personen sind Rechtssubjekte mit einem Unterschied. Eine natürliche Person erlangt Rechtsfähigkeit Kraft Geburt, um rechtlich genau zu sein, in dem Moment in dem ein Mensch den Geburtskanal verlassen hat, wird er rechtsfähig. Ab da an ist er ein Rechtssubjekt.
    Eine juristische Person erlangt Rechtsfähigkeit durch Rechtsakt.
    Eine natürliche Person kann nie eine juristische Person sein oder werden.

    Zitat Zitat von Erwachter Beitrag anzeigen
    Du bist kein Deutscher wenn du einen Perso hast oder einen Reisepass, das sagtest du ja selbst schon. Aber selbst wenn du einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragst, wenn es nicht der richtige ist bist nur deutsch... nicht Deutscher. Und den Unterschied zu den beiden Wörtern im Rechtsverkehr will ich ergründen.
    Erwachter, das habe ich nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, der Personalausweis ist kein rechtlicher Nachweis der Staatbürgerschaft, jedoch er berechtigt zu rechtlichen Annahme, das der Inhaber Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft ist.
    Warum berechtigt er zu rechtlichen Annahme, das der Inhaber deutscher Staatsbürgerschaft ist? Ganz einfach, auf Grund der in [Links nur für registrierte Nutzer]festgelegten Ausweispflicht

    § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht


    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
    (2) Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen. Sie gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.
    (3) Die zuständige Personalausweisbehörde nach § 7 Abs. 1 und 2 kann Personen von der Ausweispflicht befreien,1.für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2.die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3.die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    (4) Auf Antrag ist ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen1.noch nicht 16 Jahre alt sind oder
    2
    .Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben.

    Da das Gesetz noch auf das Passgesetz verweist hier noch [Links nur für registrierte Nutzer]
    § 1 Passpflicht


    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genügt.
    (2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten:1.Reisepass,
    2.Kinderreisepass,
    3.vorläufiger Reisepass,
    4.amtlicher Passa)Dienstpass,
    b)Diplomatenpass,
    c)vorläufiger Dienstpass,
    d)vorläufiger Diplomatenpass.


    (3) Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
    (4) Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Der amtliche Pass kann auch1.Diplomaten im Sinne des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 959) und Konsularbeamten im Sinne des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (BGBl. 1969 II S. 1587) und deren Familienangehörigen sowie
    2.sonstigen Personen, die im amtlichen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland im Ausland tätig sind und deren Familienangehörigen, ausgestellt werden,
    wenn diese nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.
    (5) Das Bundesministerium des Innern bestimmt den Passhersteller und macht seinen Namen im Bundesanzeiger bekannt.




    Ganz klare simple Aussagen, keine deutsche Staatsbürgerschaft- kein deutscher Personalausweis, keine deutsche Staatsbürgerschaft->kein deutscher Paß, außer wenn im deutschen diplomatischen Dienst.
    Damit kannst du bezüglich eines Inhabers zwei Aussagen treffen, er ist entweder deutscher Staatsbürger oder er ist Inhaber eines gefälschten Personalausweises.


    Diese Fixierung und Missinterpretation des Wortes "Personal" im Wort "Personalausweis" hat keine Grundlage und ist reine Wortklauberei.

    Mit der gleichen Logik könnte man das niederländische Wort für Personalausweis "
    persoonsbewijs" nehmen und wörtlich in "Personbeweis" bzw. "Personenbeweis" übersetzen und behaupten ein Niederländer ohne Personalausweis ist keine Person und da keine Person auch kein niederländischer Staatsbürger.






    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #15
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    Standard AW: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Nein, jeder BRD und US-Bürger ist eine juristische Person. Der Name wird in Großbuchstaben geschrieben.

    Deine natürliche Person wird an diese juristische Person gekoppelt du gehst einen Vertrag ein, wenn du den Personalausweis unterschreibst.
    Dann liefere mal einen Nachweis für diesen Stus, den du behauptest.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #16
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, BRDDR_geschädigter, das ist absoluter Stus. Kleiner Ausflug in die allgemeine Rechtslehre. Das Recht spricht von Rechtssubjekten. Nur Rechtssubjekte können Träger von Rechten und Pflichten sein, anders ausgedrückt sie besitzen Rechtsfähigkeit. Rechtsfähigkeit bitte nicht verwechseln mit den Begriffen Geschäftsfähigkeit und Schuldfähigkeit.
    Juristische und natürliche Personen sind Rechtssubjekte mit einem Unterschied. Eine natürliche Person erlangt Rechtsfähigkeit Kraft Geburt, um rechtlich genau zu sein, in dem Moment in dem ein Mensch den Geburtskanal verlassen hat, wird er rechtsfähig. Ab da an ist er ein Rechtssubjekt.
    Eine juristische Person erlangt Rechtsfähigkeit durch Rechtsakt.
    Eine natürliche Person kann nie eine juristische Person sein oder werden.



    Erwachter, das habe ich nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, der Personalausweis ist kein rechtlicher Nachweis der Staatbürgerschaft, jedoch er berechtigt zu rechtlichen Annahme, das der Inhaber Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft ist.
    Warum berechtigt er zu rechtlichen Annahme, das der Inhaber deutscher Staatsbürgerschaft ist? Ganz einfach, auf Grund der in [Links nur für registrierte Nutzer]festgelegten Ausweispflicht



    Da das Gesetz noch auf das Passgesetz verweist hier noch [Links nur für registrierte Nutzer]


    Ganz klare simple Aussagen, keine deutsche Staatsbürgerschaft- kein deutscher Personalausweis, keine deutsche Staatsbürgerschaft->kein deutscher Paß, außer wenn im deutschen diplomatischen Dienst.
    Damit kannst du bezüglich eines Inhabers zwei Aussagen treffen, er ist entweder deutscher Staatsbürger oder er ist Inhaber eines gefälschten Personalausweises.


    Diese Fixierung und Missinterpretation des Wortes "Personal" im Wort "Personalausweis" hat keine Grundlage und ist reine Wortklauberei.

    Mit der gleichen Logik könnte man das niederländische Wort für Personalausweis "
    persoonsbewijs" nehmen und wörtlich in "Personbeweis" bzw. "Personenbeweis" übersetzen und behaupten ein Niederländer ohne Personalausweis ist keine Person und da keine Person auch kein niederländischer Staatsbürger.






    Das stimmt. Willigt die Person aber ein und unterschreibt ihren BRD Pass, so wird diese natürliche Person mit dieser juristischen Person in Großbuchstaben verbunden. Somit willigt man ein, quasi für diese juristische
    Person zu haften.

    Analog natürlich auch in den USA.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


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    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  7. #17
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    Standard AW: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

    Zitat Zitat von Erwachter Beitrag anzeigen
    Nun, Hitler begann das ganze um von der reichszugehörigkeit wegzukommen, hin zur Kolonialzugehörigkeit.
    Kann wohl kaum sein, da Deutschland schon 1919 seine Kolonien losgeworden ist. Falls du die "unmittelbare Reichsangehörigkeit" meinst, so täte dir ein Blick ins Gesetz wirklich mal gut.

    Zitat Zitat von Erwachter Beitrag anzeigen
    Du bist kein Deutscher wenn du einen Perso hast oder einen Reisepass, das sagtest du ja selbst schon.
    Ich glaube, da hast du ihn missverstanden. Ob du Deutscher bist, hängt überhaupt nicht davon ab, ob du einen Personalausweis oder einen Reisepass hast. Deutscher ist man (oder ist es nicht) auch, wenn man noch nicht 16 Jahre als ist und noch keinen Personalausweis hat. Und viele Leute haben gar keinen Reisepass, denn der ist nicht Pflicht.

    Zitat Zitat von Erwachter Beitrag anzeigen
    Aber selbst wenn du einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragst, wenn es nicht der richtige ist bist nur deutsch... nicht Deutscher.
    Ach, ein Deutscher ist nicht deutsch?

    Zitat Zitat von Erwachter Beitrag anzeigen
    Früher hies das "Personenausweis", es weiste eine Person aus. Heute könnte man auch Sachausweis schreiben. Das trifft es nämlich besser.
    Sachen habe keine Ausweise.

  8. #18
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    Standard AW: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    ... mit dieser juristischen Person in Großbuchstaben ...
    Bitte erklär uns das näher.

  9. #19
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Bitte erklär uns das näher.
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    Das Blacks-Law-Dictionary ist das maßgebende Standard-Rechtswörterbuch für die Juristen der USA. Es wurde in vielen Fällen vom Supreme Court als juristische Autorität zitiert. Jeder, der sich die Mühe macht, kann diese Dinge dort nachrecherchieren:
    "Die Großschreibung der Buchstaben des Familiennamens einer natürlichen Person ergibt eine Verminderung oder den vollständigen Verlust des rechtlichen Status dieser natürlichen Person oder einer Staatsbürgerschaft, wobei man ein Sklave beziehungsweise ein Element der Inventur wird".
    Geht zurück auf den Vertrag von Verona von 1213.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
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  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Ergründung der Bedeutung des §5 Personalstatut

    Zitat Zitat von BRDDR_geschaedigter Beitrag anzeigen
    Das stimmt. Willigt die Person aber ein und unterschreibt ihren BRD Pass, so wird diese natürliche Person mit dieser juristischen Person in Großbuchstaben verbunden. Somit willigt man ein, quasi für diese juristische
    Person zu haften.

    Analog natürlich auch in den USA.
    Mein lieber BRDDR_geschädigter, du beweist nur eins mit deiner Aussage, das du gar nicht weißt was eine juristische Person ist.

    juristische Person

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    Noch mal für dich, keine natürliche Person kann eine juristische Person werden, weil juristische Personen keine Menschen sind, sondern Organistionen verschiedenster Art, die per Rechtsakt Rechtsfähigkeit erlangen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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