Das ist keine juristische Trickserei!
Sondern es ist die Anwendung des gesunden Menschenverstandes auf Rechtsregeln, wie sie jeder von uns bei z.B. den Spielregeln eines Gesellschaftsspiels auch vornimmt.
Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber nicht alle Eventualitäten berücksichtigen kann, geht es nicht anders, als dass die Juristerei sich ein Methodensortiment erarbeitet, um diese menschliche Schwäche zu kompensieren.
Sie tut dies mit mehr oder minder Erfolg schon seit den Römern (und früher).
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Der Verlust würde sich stark in Grenzen halten., folgt man Sarrazins Empirie, in seinem vorletzten. Die Entscheidungen des BVERG richten sich stets an den Mehrheiten im Bunderat aus. Bestehte eine klare Mehrheit wird durchgewunken, sonst wird Nachbesserung gefordert.
Im deutschen Rechtsformalismus sowieso wurscht ob jetzt eines mehr oder weniger, weil das Recht hierzulande so abstrakt, daß mehr oder minder reine Willkürherrschaft durch Bürokratie besteht, mit dicken Profiten.
Gewohnheitsrecth vs. deutscher Rechtsforemalismus.
Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.
Das BVerG ist schon lange nur ein Erfüllungsgehilfe der Politik...
Man kann das an jedem Urteil erkennen...an jedem....
Denn auch bei abweichenden Entscheidungen wird niemals der Kläger in der Sache durchkommen, es wird nur die Politik zur Nachbesserung aufgefordert....
Leicht zu erkennen am Staatshaftungsrecht....ausser Kraft gesetzt....ein neues gibt es bis heute nicht
Das BVerG kann man ersatzlos streichen....keine Auswirkungen wären zu befürchten.
Gewohnheitsrecht in Anlehnung an das angelsächsische Common law, dessen Rechtsprechung sich v.a. an Präzedenzfällen orientiert, bei dezentralem Staatssystem.
Deutscher Rechtsformalismus durch Kaiserreich, welches ein subsidiarisches Deutschland (mit seinen vielen Fürstentümern und ebenfalls Orientierung an Präzedenzfällen im Recht) unter die zentrale Knute Preussens zwang, indem zwar offensichtlich die Eigenständigkeiten der Regionen beibehalten werden sollten, jedoch tatsächlich durch die Abstraktheit und Zentralisierung des Rechts die preussische Beamtenwillkürherrschaft durchgepeitscht wurde.
Z.B. bis heute die Berufungsverfahren, in welchen es weniger um den Fall selbst geht, sondern vielmehr um die Einhaltung der Formalitäten, die sich aufgrund der Abstraktheit und Menge, sowie Selbstbezüglichkeit, mehr oder minder willkürlich auslegen lassen.
Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.
Es kann aber zur Trickserei werden! Gerade Gummibegriffe wie "gesunder Menschenverstand" öffnen Tür und Tor für willkürliche Interpretationen.
Und woher sollen wir wissen, dass in diesem Fall der Art. 79 III so wie er jetzt dasteht, nicht doch ungeschützt ist? Immerhin hatte der "Gesetzgeber" über 60 Jahre Zeit den Artikel zu ändern, um dieses Problem zu klären, was aber nicht passiert ist.
Deutschland ist doch dezentraler als Großbritannien.
Ich glaub nun nicht, dass Maunz u.a. diesen Begriff gebraucht haben.
Ich glaub auch nicht, dass wenn ich ihn benütze das jemandes Interpretation beeinflusst, so wichtig bin ich nicht.
Eine Präzisierung hielt man bisher nicht für nötig, da man ja der Argumentation über den Selbstschutz folgt.Und woher sollen wir wissen, dass in diesem Fall der Art. 79 III so wie er jetzt dasteht, nicht doch ungeschützt ist? Immerhin hatte der "Gesetzgeber" über 60 Jahre Zeit den Artikel zu ändern, um dieses Problem zu klären, was aber nicht passiert ist.
Der Gesetzgeber wie auch die Verfassung hängen an einer ewig langen Rechtstraditionskette, aus der heraus man die Rechtsregeln interpretiert.
Jenseits solch eines Konsens kann es keine Versicherung geben, denn spätestens, wer über genügend Mannstärke/Feuerkraft verfügt, kann jede Interpretation für verbindlich erklären.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
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