„Von Anfang der Krise an war die kaiserliche Regierung bemüht, sie einer friedlichen Lösung zuzuführen. Einem ihm von S.M. dem Eifer von Rußland ausgedrückten Wunsch zufolge, hatte S.M. der Deutsche Kaiser im Einvernehmen mit England es übernommen, bei den Kabinetten von Wien und St. Petersburg als Vermittler zu wirken, als Rußland, ohne das Ergebnis abzuwarten, zur Mobilmachung aller seiner Land- und Seestreitkräfte schritt.
Infolge dieser drohenden, durch keinerlei militärische Vorbereitungen von deutscher Seite begründeten Maßnahmen sah sich das Deutsche Reich einer schweren und unmittelbar drohenden Gefahr gegenüber. Hätte die kaiserliche Regierung es unterlassen, dieser Gefahr entgegenzutreten, so würde sie die Sicherheit und selbst den Bestand Deutschlands gefährdet haben. Infolgedessen hat sich die deutsche Regierung gezwungen gesehen, sich an die Regierung S.M. des Kaisers aller Russen mit der dringenden Forderung zu wenden, die bezeichneten militärischen Maßnahmen einzustellen. Da Rußland sich geweigert hat, dieser Forderung zu entsprechen (es nicht für notwendig befunden hat, unsere Forderung zu beantworten), und durch diese Weigerung (diese Haltung) bekundet hat, daß seine Aktion gegen Deutschland gerichtet ist, habe ich die Ehre, im Auftrage meiner Regierung Eure Exzellenz wissen zu lassen, was folgt:
„Seine Majestät, mein erhabener Gebieter, nimmt im Namen des Reiches die Herausforderung an und betrachtet sich als im Kriegszustand mit Rußland befindlich.“ 138 •