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Thema: Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

  1. #1
    Bio-Deutscher Benutzerbild von Fachkraft
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    Standard Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

    Das AG Hannover hat entschieden, dass nervende Muezzinrufe aus einer in der Nähe des Hotels gelegenen Moschee während eines Türkeiurlaubes keinen Reisemangel darstellen.

    Der Kläger buchte bei der Beklagten (Reiseunternehmen) eine Flugpauschalreise mit All Inklusive-Leistungen in das Hotel "Angora Beach Resort" in Doganbey für sich und seine Partnerin für 2.258 Euro.

    Der Kläger bemängelte, dass sich in der Nähe des Hotels eine Moschee befunden und der Muezzin beginnend ab 6.00 Uhr morgens, verstärkt durch Lautsprecher, mehrmals täglich für ca. fünf Minuten zum Gebet gerufen habe.

    Mit der Klage begehrte der Kläger die Zahlung von 1.161,26 Euro Schadensersatz.

    Das AG Hannover hat die Klage abgewiesen.

    Muezzinrufe seien in der Türkei landestypisch, vergleichbar mit Kirchenglockengeläut in einem christlichen Land, so das Amtsgericht. Ein Reisemangel sei darin nicht zu sehen.

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  2. #2
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    Standard AW: Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

    Völlig richtige Entscheidung.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Völlig richtige Entscheidung.
    Absolut. Sehe ich auch so.


    Mich hat es genervt, in Ägypten um 5 Uhr vom Gejaule geweckt zu werden, aber das ist ihr Land und als höflicher Gast bin ich bereit, das auszuhalten.

    Was anderes ist es hier in Deutschland.

  4. #4
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    Standard AW: Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

    Dann sollen die nicht in solchen Ländern Urlaub machen, wenn denen dieses Gejaule so stört.

  5. #5
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    Standard AW: Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Völlig richtige Entscheidung.
    Finde ich auch!

    Wer so blöd ist und seinen Urlaub in einem Musel-Land verbringen will und sein Geld dorthin trägt, soll auch in den vollen Genuss der vielseitigen Schönheit der Religion des Friedens kommen!

    (Übrigens habe ich mal zwei Jahre lang in Brüllweite einer Moschee gelebt. Ich kann nicht beschreiben, wie oft mich - wenn ich morgens nach Sonnenaufgang um Halbsechs senkrecht im Bett stand, weil der Affe vom Minarett herunter jaulte - der dringende Wunsch nach einem Präzisionserzeugnis einer alteingesessenen schwäbischen Firma überkam....)

  6. #6
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    Standard AW: Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

    Zitat Zitat von Fachkraft Beitrag anzeigen
    Das AG Hannover hat entschieden, dass nervende Muezzinrufe aus einer in der Nähe des Hotels gelegenen Moschee während eines Türkeiurlaubes keinen Reisemangel darstellen.

    Der Kläger buchte bei der Beklagten (Reiseunternehmen) eine Flugpauschalreise mit All Inklusive-Leistungen in das Hotel "Angora Beach Resort" in Doganbey für sich und seine Partnerin für 2.258 Euro.

    Der Kläger bemängelte, dass sich in der Nähe des Hotels eine Moschee befunden und der Muezzin beginnend ab 6.00 Uhr morgens, verstärkt durch Lautsprecher, mehrmals täglich für ca. fünf Minuten zum Gebet gerufen habe.

    Mit der Klage begehrte der Kläger die Zahlung von 1.161,26 Euro Schadensersatz.

    Das AG Hannover hat die Klage abgewiesen.

    Muezzinrufe seien in der Türkei landestypisch, vergleichbar mit Kirchenglockengeläut in einem christlichen Land, so das Amtsgericht. Ein Reisemangel sei darin nicht zu sehen.

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    Ein völlig richtiges Urteil....

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Völlig richtige Entscheidung.

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Absolut. Sehe ich auch so.


    Mich hat es genervt, in Ägypten um 5 Uhr vom Gejaule geweckt zu werden, aber das ist ihr Land und als höflicher Gast bin ich bereit, das auszuhalten.

    Was anderes ist es hier in Deutschland.
    Wenn man in einem anderen Land Gast ist, dann hat man die Gepflogenheiten in diesem Land zu respektieren und zu akzeptieren. Das verlange ich ja von den ausländischen "Gästen" in Deutschland auch. Deshalb finde ich die Entscheidung des Gerichts ebenfalls richtig.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

    Zitat Zitat von Fachkraft Beitrag anzeigen
    Das AG Hannover hat entschieden, dass nervende Muezzinrufe aus einer in der Nähe des Hotels gelegenen Moschee während eines Türkeiurlaubes keinen Reisemangel darstellen.

    Der Kläger buchte bei der Beklagten (Reiseunternehmen) eine Flugpauschalreise mit All Inklusive-Leistungen in das Hotel "Angora Beach Resort" in Doganbey für sich und seine Partnerin für 2.258 Euro.

    Der Kläger bemängelte, dass sich in der Nähe des Hotels eine Moschee befunden und der Muezzin beginnend ab 6.00 Uhr morgens, verstärkt durch Lautsprecher, mehrmals täglich für ca. fünf Minuten zum Gebet gerufen habe.

    Mit der Klage begehrte der Kläger die Zahlung von 1.161,26 Euro Schadensersatz.

    Das AG Hannover hat die Klage abgewiesen.

    Muezzinrufe seien in der Türkei landestypisch, vergleichbar mit Kirchenglockengeläut in einem christlichen Land, so das Amtsgericht. Ein Reisemangel sei darin nicht zu sehen.

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    Richtig so. Der wollte nur Geld raus schinden.

    Das ist deren Kultur und unsere verdient zu Recht Moscheenkritik.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  9. #9
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    Standard AW: Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Wenn man in einem anderen Land Gast ist, dann hat man die Gepflogenheiten in diesem Land zu respektieren und zu akzeptieren. Das verlange ich ja von den ausländischen "Gästen" in Deutschland auch. Deshalb finde ich die Entscheidung des Gerichts ebenfalls richtig.
    Bei Kirchenglocken in Deutschland sieht das leider anders aus.

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  10. #10
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Kein Reisemangel bei nervenden Muezzinrufen während Türkeiurlaub

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Wenn man in einem anderen Land Gast ist, dann hat man die Gepflogenheiten in diesem Land zu respektieren und zu akzeptieren. Das verlange ich ja von den ausländischen "Gästen" in Deutschland auch. Deshalb finde ich die Entscheidung des Gerichts ebenfalls richtig.

    Genau so schauts aus. Ich finde schon die Klage mehr als krank.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

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