Bitte, mein Post nur als Korrektiv verstehen, ich beteilige mich nicht mehr an dieser Diskussion.
Hinsichtlich der verbindlichen Auskunft siehe hier, die ich schon früher eingebracht hatte:
Post 59 ([Links nur für registrierte Nutzer])
Zu Deinem Einwand:Nein, es war nicht falsch, doch hattest Du zuvor nicht erwähnt, dass Dir eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes vorliegt. Diese verbindlichen Auskünfte sind kostenpflichtig.
Was denkst Du, wie ein Steuerberater arbeitet, diverse Urteile einbeziehend?
Beginnt seine Beratungspflicht erst dann, wenn sein Mandant eine Anfrage auf eine verbindliche Auskunft gestellt?
Also prüfen, dann hast Du auch die Antwort.
Geändert von Nachbar (21.04.2016 um 22:30 Uhr)
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