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Thema: Finanzamt

  1. #21
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    Standard AW: Finanzamt

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Sie muss dafür aber auf einen § verweisen, den wollte ich wissen.
    Den kann ich dir nicht sagen weil der Brief an meinen Steurberater ging.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  2. #22
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    Standard AW: Finanzamt

    Zitat Zitat von JensVandeBeek Beitrag anzeigen
    Meckere nicht, zahl erst Mal mit Vorbehalt um weitere "Terror" zu vermeiden. Einspruch/Widerspruch-Termine nicht verpassen! Streiten kannst du immer noch.

    Ich habe bereits Steuerbescheide für die Firma bekommen und zwar für die Gewinne die ich noch im Jahr 2015 erzielen werde(!). Dabei habe ich meine Verpflichtungen gegenüber Finanzamt bisher immer Cent-genau und überpünktlich erledigt.
    die sind halt voller zuversicht daß du auch nächstes Jahr fleisig arbeitest.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  3. #23
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    Standard AW: Finanzamt

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Sie muss dafür aber auf einen § verweisen, den wollte ich wissen.
    Die Möglichkeit der Abgabe elektronischer Steuererklärungen ist in der AO §150 Abs. 6 und 7 geregelt.

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Die Pflicht zur Abgabe derselben in elektronischer Form ab einem festgelegten Datum ist im Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens vom 20.12. 2008 festgeschrieben.

    s.a. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1 Nr.63
    [Links nur für registrierte Nutzer][%40attr_id%3D%27bgbl108s2850.pdf%27]__1400588122026
    ( gesamten Link kopieren !)

    Das sächsische Finanzministerium schreibt dazu:

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmen verpflichtet, auch ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Die Grundlagen hierfür wurden durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz, BGBl I 2008 S. 2850) und das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010, BGBl I 2010 S. 1768) geschaffen. Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick, welche Erklärungen nunmehr elektronisch abzugeben sind.

    Einkommensteuererklärung

    Beginnend mit der Einkommensteuererklärung 2011 sind Personen, die Gewinneinkünfte erzielen, zur elektronischen Übermittlung verpflichtet.
    Gewinneinkünfte sind Einkünfte

    • aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13, § 13a, § 14, § 14a Einkommensteuergesetz)
    • aus Gewerbebetrieb (§ 15, § 16, § 17 Einkommensteuergesetz)
    • aus selbständiger Arbeit (§ 18 Einkommensteuergesetz)

    Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen.

    Die elektronische Übermittlung ist aber auch in diesen Fällen möglich und bietet auch hier viele Vorteile, die die Steuererklärung auf Papier nicht leisten kann.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Steuererklärungen für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit können also durchaus noch in Papierform abgegeben werden !

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  4. #24
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    Standard AW: Finanzamt

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Die elektronische Übermittlung ist aber auch in diesen Fällen möglich und bietet auch hier viele Vorteile, die die Steuererklärung auf Papier nicht leisten kann.
    Auch wenn ich da einen gewissen Mehraufwand betreiben muss, so gebe ich, solange es eben geht, prinzipiell meine StE in Papierform ab, alles handschriftlich, um den persönlichen Touch mit dem FA zu erhalten. Ich denke, es wirkt auch ehrlicher. Wenn es nun schon gesetzlich gefordert wird, dann auch richtig, nichts mit Vereinfachung o. ä.! Es gäbe nur eine Vereinfachung (für mich), wenn der Quatsch ganz abgeschafft würde.

    In einem gewissen Rahmen kann man ja selbst die dazu notwendigen Kriterien gestalten...
    Geändert von Zinsendorf (23.05.2014 um 17:20 Uhr)
    Verallgemeinerungen sind Lügen.
    (Gerhard Hauptmann)

  5. #25
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    Standard AW: Finanzamt

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    So, gestern hat es mich erwischt. Bisher habe ich mich standhaft geweigert mein Zeug über Elster zu erstellen sondern sendete es korrekt ausgefüllt in Schriftform ein.

    Gestern bekam ich einen Brief daß man meine Unterlagen für nichtig erklärt und ich deshalb so behandelt werde als wenn ich sie nicht eingereicht hätte, was dann auch gleich eine Steuerschätzung zur Folge hatte.

    Da ich mit Elter nicht umgehen kann bin ich jetzt gezwungen es von einem Steuerberater erledigen zu lassen. ...
    Keine Sorge. Das Programm ist dermaßen simpel aufgebaut - da ist die Bedienung der Fussgängerampel auf dem Weg zum Steuerberater schwieriger.

  6. #26
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    Standard AW: Finanzamt

    Ich frage mich immer wieder wie Finanzamtbeamte mit ihrem Gewissen zurecht kommen. Dieses Amt begeht doch im Namen und im Auftrag der Regierung ständig Straftaten nach allgemeiner Auffassung des einfachen und ausgebeuteten Volkes. Selbst Robin Hood würde heute den Sheriff von Nottingham eher als sozialen Amtsträger bezeichnen, wenn er diese Gier der "Demokraten" sehen würde.

  7. #27
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    Standard AW: Finanzamt

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    sie akzeptieren keine Papierform mehr. Das war die Begründung.
    Das hat sich bis zu meinem Finanzamt aber noch nicht herumgesprochen.

  8. #28
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    Standard AW: Finanzamt

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Wenn du bisher deine Steuererklärung auf dem Papier erledigt hattest, sollte ELSTER für dich eigentlich kein Problem sein. Ist doch auch nichts anderes, nur eben elektronisch übermittelt.
    Hilfen zu ELSTER gibts hier: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Muss noch ergänzen: Wenn du dir das ELSTER-Programm ( kostenlos) herunterlädst, und auf Privatperson/Einkommenssteuer 2013 gehst, wirst du sehen, dass es nichts weiter ist als die elektronische Ausführung der dir sicherlich bekannten grün- weissen Zettel, welche du bisher ausgefüllt hattest
    Darum geht es nicht. Es geht um den Zwang Rechner zu benutzen. Es wird zeit daß jemand dagegen vor dem BVerfG dagegen klagt.

  9. #29
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    Standard AW: Finanzamt

    Zitat Zitat von JensVandeBeek Beitrag anzeigen
    Meckere nicht, zahl erst Mal mit Vorbehalt um weitere "Terror" zu vermeiden. Einspruch/Widerspruch-Termine nicht verpassen! Streiten kannst du immer noch.

    Ich habe bereits Steuerbescheide für die Firma bekommen und zwar für die Gewinne die ich noch im Jahr 2015 erzielen werde(!). Dabei habe ich meine Verpflichtungen gegenüber Finanzamt bisher immer Cent-genau und überpünktlich erledigt.
    In so einem Fall sollte fristgerecht Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Die Steuererklärung sollte möglichst bald elektronisch übermittelt werden, da sonst die Aussetzung der Vollziehung wegen fehlender Begründung nicht gewährt wird.

    Sie zahlen keine Steuern für zukünftige Gewinne, sondern höchstens Vorauszahlungen.

    Sie wollen anscheinend sicherstellen, dass der Staat über genug finanzielle Mittel verfügt, um Ihre Landsleute zu alimentieren.

  10. #30
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    Standard AW: Finanzamt

    Wie es heute ist, weiss ich nicht - früher konnte man sich die Formulare nicht herunter laden, bevor sie ausgefüllt waren.
    Ich will in Ruhe meine Formulare ausfüllen. Manchmal müssen auch mehrere Positionen zusammen gezählt werden, bevor man einen Betrag einsetzen kann.
    Für mich als normaler Bürger ist die Art von ELSTER Scheisse !!
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


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