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Umfrageergebnis anzeigen: Was waren die nürnberger Prozesse ?

Teilnehmer
185. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Rechtstaatlich einwandfreie Gerichtsurteile.

    11 5,95%
  • Sie waren nicht rechtstaatlich, aber gerecht.

    30 16,22%
  • Reine Schauprozesse und Verbrechen gegen bestehende Kriegs- und Völkerrechte.

    134 72,43%
  • Ich weiß es nicht.

    10 5,41%
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Thema: Die Nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

  1. #1001
    GESPERRT
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Meinst du dies hier: [Links nur für registrierte Nutzer] ?
    Ja, das ist der Entwurf dazu. Aber ich hab' das anders in Erinnerung. So wäre das nur ein Rückverweis auf deutsches Strafrecht, und es wäre dazu explizit auf die Zeit bis zum Ende des 1. Weltkrieges beschränkt.

  2. #1002
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Er war nicht teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
    Dies stimmt so nicht. Im April 1936 wurde der VGH in den Rang eines ordentlichen Gerichtes erhoben, welches mit dem Reichsgericht auf einer Ebene stand.
    Die zeigte sich auch in der Verleihung der roten Robe an die Richter des VGH.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  3. #1003
    GESPERRT
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Schweizfan Beitrag anzeigen
    Weiche nicht aus: War er Bestandteil der Gerichtsbarkeit oder nicht?

    Zudem war Freisler doch stets "ordentlich" und adrett.
    Der Volksgerichtshof war ein Sondergericht außerhalb der Vorgaben von Verfassung und Recht, und ausdrücklich auch als solcher gegründet, weil Hitler extrem unzufrieden mit den Ergebnissen des Reichstatgsbrandprozesses war. Er kann nicht als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewertet werden.

  4. #1004
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Das ist Blödsinn. Die Opfer von Verbrechen zum Richter über die Täter zu machen ist schon hanebüchen, wenn diese Richter dann noch selbst Verbrecher sind, wird es endgültig absurd. Ob du das für vorgeschoben hältst, ist mir herzlich egal.
    Waren denn die Ankläger und Richter Kriegsverbrecher? Oder beziehst du dich au alliierte Kriegsverbrechen ganz allgemein?
    Ein Gedanke, der richtig ist, kann auf die Dauer nicht niedergelogen werden.
    Otto von Bismarck (1815-98)

  5. #1005
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Schweizfan Beitrag anzeigen
    Du verstehst etwas nicht, weil du Rechtspositivist bist. Recht ist kein Selbstzweck, es dient einem tieferen Zweck, und zwar nicht dem jede staatliche Entgleisung zu legitimieren.
    Hatten wir schon.
    Abstrakt ist Recht in erster Linie ein objektiver Wertmaßstab in Abgrenzung zur Moral.
    Du folgst jetzt dem liberalem Ansatz zur Beschränkung der Staatsgewalt, den ich für sinnvoll erachte, Ergebnis dessen ist gerade das Rechtstaatsprinzip.
    Im nächsten Schritt sagst du aber das die Prinzipien die zum Schutz des Individuums und der staatlichen Souveränität dienen
    unbeachtlich sind wenn es um deren Schutz geht. Was ich für inkonsequent halte.
    Daneben scheinst du nicht zu erkennen das der Nationalsozialismus diese Prinzipien des Liberalismus den kollektiven Interessen des Staates unterordnete, daher ist es für den Nationalsozialismus auch konsequent dementsprechend zu handeln.
    Geändert von Großadmiral (23.05.2014 um 15:41 Uhr)

  6. #1006
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Hatten wir schon.
    Abstrakt ist recht in erster Linie ein objektiver Wertmaßstab in Abgrenzung zur Moral.
    Du folgst jetzt dem liberalem Ansatz zur Beschränkung der Staatsgewalt, den ich für sinnvoll erachte, Ergebnis dessen ist gerade das Rechtstaatsprinzip.
    Im nächsten Schritt sagst du aber das die Prinzipien die zum Schutz des Individuums und der staatlichen Souveränität dienen
    unbeachtlich sind wenn es um deren Schutz geht. Was ich für inkonsequent halte.
    Daneben scheinst du nicht zu erkennen das der Nationalsozialismus diese Prinzipien des Liberalismus den kollektiven Interessen des Staates unterordnete, daher ist es für den Nationalsozialismus auch konsequent dementsprechend zu handeln.
    Und es ist inkonsequent, dies als "Rechtsstaatlichkeit" zu qualifizieren.
    Ein Gedanke, der richtig ist, kann auf die Dauer nicht niedergelogen werden.
    Otto von Bismarck (1815-98)

  7. #1007
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Schweizfan Beitrag anzeigen
    Waren denn die Ankläger und Richter Kriegsverbrecher? Oder beziehst du dich au alliierte Kriegsverbrechen ganz allgemein?
    Natürlich nicht auf die Personen der Ankläger und Richter. Deren Namen kennen heute sowieso nur noch ein paar Interessierte. Welcher Eindruck bleibt beim Rest vom IMT? Doch der, dass Amerika, England und die UdSSR (eigentlich "die Russen) über deutsche Kriegsverbrecher zu Gericht saßen. Deswegen beziehe ich mich allgemein darauf, dass jede Kriegspartei, auch die Alliierten, Kriegsverbrechen begangen hat.

  8. #1008
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Meinst du dies hier: [Links nur für registrierte Nutzer] ?
    Danke, enthält aber nur prozessuale Regeln.

  9. #1009
    Mahner Benutzerbild von Schweizfan
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Der Volksgerichtshof war ein Sondergericht außerhalb der Vorgaben von Verfassung und Recht, und ausdrücklich auch als solcher gegründet, weil Hitler extrem unzufrieden mit den Ergebnissen des Reichstatgsbrandprozesses war. Er kann nicht als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewertet werden.
    Aber es wurde "Recht" gesprochen, auch wenn "unordentlich". Daher ist es nicht falsch von NS-Justiz zu sprechen, zumal gerade der Volksgerichtshof das "politische Gericht" war, das die Interessen des Nationalsozialismus zu wahren suchte.
    Ein Gedanke, der richtig ist, kann auf die Dauer nicht niedergelogen werden.
    Otto von Bismarck (1815-98)

  10. #1010
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Schweizfan Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, wir sprechen hier nicht über einen sowjetischen Schauprozess. Irgendwelche überzogenen Ansprüche an das IMT rechtfertigen nicht die Qualifizierung als "Siegerjustiz", so es denn gravierende formelle Mängel überhaupt gegeben hat.
    Ich kenne die Definition für Siegerjustiz nicht.
    Ich weiß aber welche Grundsätze in einem rechtstaatlichen Verfahren zu beachten sind.

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