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Umfrageergebnis anzeigen: Was waren die nürnberger Prozesse ?

Teilnehmer
185. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Rechtstaatlich einwandfreie Gerichtsurteile.

    11 5,95%
  • Sie waren nicht rechtstaatlich, aber gerecht.

    30 16,22%
  • Reine Schauprozesse und Verbrechen gegen bestehende Kriegs- und Völkerrechte.

    134 72,43%
  • Ich weiß es nicht.

    10 5,41%
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Thema: Die Nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Die Nürnberger Prozesse, wie auch das Verhalten vieler Franzosen, Belgier, Holländer, Polen und Tschechen gegenüber Deutschen und ihren eigenen Landsleuten nach dem Krieg zeigt, wie friedfertig die deutsche NS-Führung gegenüber diesen Völkern sich noch verhalten hat. Hätten die Beschuldigten dies vorher gewußt, ich wüßte nicht, ob je ein Volk von ihnen überlebt hätte. Auch Karl der Große hatte viele unschuldige Sachsen aufhängen lassen, um seine Macht zu demonstrieren. Dies wurde natürlich auch in Nürnberg gemacht. Aber am Ende können wir die Schuld nicht bei den Siegern suchen. Wir Verlierer haben entscheidende militärische Fehler begangen. Dies darf uns das nächste Mal nicht passieren. Es war doch klar, das die Alliierten um die Gunst Sowjetruszland buhlen. Der Angriff war absolut dumm. Ich glaube, auch bei einem Sieg wären einige NS-Führer wie Göring und Militärs an den Galgen gekommen.

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Korgan Beitrag anzeigen
    .....
    Das ist eine rethorische Frage. Der Grund ist die Einleitung der psychologischen Kriegsführung gegen das Deutsche Volk mittels Einimpfung einer Schuldlüge. ...
    Genau da liegt der Hase im Pfeffer.
    Sehr guter Post.

    mfg
    Captain Spaulding

  3. #23
    GESPERRT
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Ich habe für "Reine Schauprozesse und Verbrechen gegen bestehende Kriegs- und Völkerrechte." gestimmt und füge hinzu:

    Von den Verbrechen gegen die Deutschen nach dem zweiten Weltkrieg ganz zu schweigen!

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Selbst Justice Jackson hielt den Prozess für problematisch als er den Auftrag von Truman bekam,schlug er vor den Prozess vor einem Kriegsgericht zu verhandeln.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  5. #25
    GESPERRT
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Heb dir deine deutschfeindlichen Ergüsse für einen anderen Thread auf , Dummbatz, solangsam habe ich die Schnauze voll von diesen dämlichen Relativierungen... So als sei sowas wie die nürnberger Prozesse Normalität nach jedem Krieg... Absoluter Bullshit, was du da faselst, das weisst du aber auch selber.

    Alleine schon für den Terminus "Krieg spielen" gehörst du geschlagen...

    mfg
    Captain Spaulding

    Nun, etwas zynisch könnte man sagen, zumindest Prozesse gegen Deutsche nach verlorenen Kriegen haben eine gewisse "Tradition". Offenbar wollten die Sieger 1945 den "Fehler" von 1918/19 nicht wiederholen, die Durchführung den Deutschen anzuvertrauen. Die Leipziger Prozesse verliefen nicht siegerwunschgemäß, und auch eine Farce wie die Urteile gegen "deutsche Kriegsverbrecher" in Abwesenheitsprozessen in Frankreich und Belgien in den 20ern wollte man vermeiden.

    Ganz und gar unabhängig von der Frage nach der tatsächlichen Schuld der einzelnen Angeklagten, kann man - bei objektiver Betrachtung - eigentlich nur zu der Einschätzung gelangen, dass die Nürnberger Prozesse in keiner Hinsicht den fundamentalen Ansprüchen an eine rechtsstaatliches Verfahren genügten. Sie entbehrten bereits einer einwandfreien Rechtsgrundlage, sie entsprachen nicht den Anforderungen im Fragen der Prozessordnung und der Zusammensetzung des Gerichts (jeder einzelne Richter klar befangen), und nach heute gültigen Maßstäben dürfte keins der Urteile Bestand haben.

  6. #26
    Nomen Nescio Benutzerbild von Nomen Nescio
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Aufgrund einer off-topic-Diskussion in einem anderen Thread ,habe ich mich entschlossen hier einen eigenen Strang für dieses recht interressante Thema zu eröffnen, inklusive Umfrage.
    deine themenstellung ist schon falsch. du meinst mit einem schauprozeß die berüchtigt5e moskauer prozesse, oder z.b. das reichstagsbrandprozeß. bzw das prozeß der 20. juli 1944.

    ein schauprozeß kann aber auch ein prozeß sein, wobei die öffentlichkeit von allem informiert wird. auch wenn der prozeß (bzw das urteil) nicht inszeniert ist. und das war bei nürnberg der fall.

    du meintest also ein »fakeprozeß«, ein prozeß, wobei vornherein bereits feststand was der ausgang sein sollte.

    inhaltlich werde ich mich noch dazu äußern. das ich mit dir nicht einverstanden bin, das wußtest du schon. ich bestätige es nur der vorsichtigkeit halber.
    anti-extrem

  7. #27
    Nomen Nescio Benutzerbild von Nomen Nescio
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Captain_Spaulding Beitrag anzeigen
    Das ist gelogen, das Gericht sollte laut Statuten garnicht verhandeln, sondern nur Behauptungen, die den Siegern als offenkundig galten, zur Kenntnis nehmen.
    ich muß dich enttäuschen. da wurde sogar schwer verhandelt. das kommt noch in meiner antwort.

    wieder weise ich dich darauf, daß du deine worte sorgfältiger wählen mußt. da wurde sehr schwer verhandelt zwischen USA, GB, F und der SU. einige male drohte alles zu stranden und würde die SU dann ohne viel probleme zigtausend deutschen erschießen.

    die angeklagten hatten keine möglichkeit die regeln anzufechten. ja, das stimmt. sie haben aber auch nie die möglichkeit gegeben um ihre verbrechen anzufechten. sie versuchten »lücken« in den gesetzen auszunützen. haben aber dabei übersehen, daß es auch internationale verträge gab, die galten. bei den angeklagten gab es jedenfalls - wie dünn das eis auch war - prezädenzen und jurisprudenz.

    lese mal das kellog/briandprotokoll. darin steht was man unterlassen soll. oder die HLO. die prozesse von 1923 - nota bene in leipzig gehalten - hatten das therma kriegsverbrechen für ein prozeß zulässig gemacht.
    anti-extrem

  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    deine themenstellung ist schon falsch. du meinst mit einem schauprozeß die berüchtigt5e moskauer prozesse, oder z.b. das reichstagsbrandprozeß. bzw das prozeß der 20. juli 1944.

    ein schauprozeß kann aber auch ein prozeß sein, wobei die öffentlichkeit von allem informiert wird. auch wenn der prozeß (bzw das urteil) nicht inszeniert ist. und das war bei nürnberg der fall.

    du meintest also ein »fakeprozeß«, ein prozeß, wobei vornherein bereits feststand was der ausgang sein sollte.

    inhaltlich werde ich mich noch dazu äußern. das ich mit dir nicht einverstanden bin, das wußtest du schon. ich bestätige es nur der vorsichtigkeit halber.
    Ein Schauprozess meint in der deutschen Sprache einen Gerichtsprozess , bei dem das Urteil bereits im voraus festgeschrieben ist, und das trifft nachweislich auf die nürnberger Prozesse zu... Keine Ahnung wie das bei euch in Holland ist...

    Quelle:[Links nur für registrierte Nutzer]

    mfg
    Captain Spaulding

  9. #29
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    ich muß dich enttäuschen. da wurde sogar schwer verhandelt. das kommt noch in meiner antwort.

    wieder weise ich dich darauf, daß du deine worte sorgfältiger wählen mußt. da wurde sehr schwer verhandelt zwischen USA, GB, F und der SU. einige male drohte alles zu stranden und würde die SU dann ohne viel probleme zigtausend deutschen erschießen.

    die angeklagten hatten keine möglichkeit die regeln anzufechten. ja, das stimmt. sie haben aber auch nie die möglichkeit gegeben um ihre verbrechen anzufechten. sie versuchten »lücken« in den gesetzen auszunützen. haben aber dabei übersehen, daß es auch internationale verträge gab, die galten. bei den angeklagten gab es jedenfalls - wie dünn das eis auch war - prezädenzen und jurisprudenz.

    lese mal das kellog/briandprotokoll. darin steht was man unterlassen soll. oder die HLO. die prozesse von 1923 - nota bene in leipzig gehalten - hatten das therma kriegsverbrechen für ein prozeß zulässig gemacht.
    Ach Nomen. Ich wünschte, du würdest den - faktisch aussichtslosen - Versuch, aus dem IMT ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Regeln zu machen, irgendwann mal aufgeben. Das war es schlicht nicht. Die Leipziger Prozesse haben auch keinerlei Rechtsgrundlage für irgend etwas geschaffen. Das reine Bewusstsein, dass man als Soldat, Politiker oder Verwaltungsbeamter nach einem verlorenen Krieg auch für Dinge verurteilt werden kann, die zum Tatzeitpunkt nicht unter Strafe standen, bildet schon gar keine Rechtsgrundlage für irgend etwas, maximal ist es ein Beweis für die Willkür, die dem Sieger möglich ist.

    Ohne Blick auf die "moralische Schuld" der Angeklagten bleibt es dabei: Sie wären nach rechtsstaatlichen Regeln weder anzuklagen noch zu verurteilen gewesen.

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Captain_Spaulding
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Nomen Nescio Beitrag anzeigen
    ich muß dich enttäuschen. da wurde sogar schwer verhandelt. das kommt noch in meiner antwort.

    wieder weise ich dich darauf, daß du deine worte sorgfältiger wählen mußt. da wurde sehr schwer verhandelt zwischen USA, GB, F und der SU. einige male drohte alles zu stranden und würde die SU dann ohne viel probleme zigtausend deutschen erschießen.

    die angeklagten hatten keine möglichkeit die regeln anzufechten. ja, das stimmt. sie haben aber auch nie die möglichkeit gegeben um ihre verbrechen anzufechten. sie versuchten »lücken« in den gesetzen auszunützen. haben aber dabei übersehen, daß es auch internationale verträge gab, die galten. bei den angeklagten gab es jedenfalls - wie dünn das eis auch war - prezädenzen und jurisprudenz.

    lese mal das kellog/briandprotokoll. darin steht was man unterlassen soll. oder die HLO. die prozesse von 1923 - nota bene in leipzig gehalten - hatten das therma kriegsverbrechen für ein prozeß zulässig gemacht.
    DU hast mich falsch verstanden, daran, dass die räuberischen Siegermächte untereinander hart verhandelt haben , wer sich nun das größte Stück von Deutschland abschneiden darf, daran habe ich garkeinen Zweifel.
    Nur die eigentlichen Tatbestände wurden eben nicht ,wie in einem Rechtstaat üblich, verhandelt, sondern im voraus festgeschrieben.("von Amts wegen zur Kenntnis genommen")

    mfg
    Captain Spaulding

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