Zitat von
Strandwanderer
Die Logik des Kommentars überzeugt mich nicht.
Bei den Wahlen zum deutschen Bundestag wählt man mit der sogen. Zweitstimme auch keinen Abgeordneten direkt.
Dennoch beginge jemand Wahlfälschung, wenn er sowohl an seinem ersten als auch an seinem zweiten Wohnsitz wählen würde, denn er nimmt so mehrfach Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments.
Der Faz-Kommentar ist Unsinn. Bloß dürfte sich derlei ungesetzliches Tun schwer bis gar nicht verfolgen lassen. Udo Vetter bringt es folgendermaßen auf den Punkt:
(...) Die Zahl doppelt wahlberechtigter EU-Staatsbürger kennt niemand genau. Sie soll aber in die Hunderttausende gehen. Auch das Problem der möglichen Doppelabstimmung ist sehr gut bekannt, wie sich ja schon unmittelbar aus dem EU-Wahlgesetz ergibt.
Allerdings sehen Experten derzeit kaum eine Möglichkeit, die doppelte Wahl zu verhindern. Zu unterschiedlich sind die Wahl- und Meldesystem in den EU-Ländern. Und eine zentrale Wählerdatenbank gibt es schon gar nicht.
„Solche denkbaren Verstöße sind nicht kontrollierbar“, bestätigte der Bundeswahlleiter Ende der Woche noch der WAZ.
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