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Das oberste Schweizer Gericht deckt diese Entscheidung. Die Begründung: "Die religiösen Ansichten des Gastes seien mit dem Konzept des 4-Sterne-Hotels nicht vereinbar, sie stehen dem Wohlbefinden der anderen Gäste entgegen. Dahinter steckt die Furcht, andere Urlauber zu vergraulen und in der Konsequenz einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden." Grundsätzlich stellte das Gericht klar: "Hotelbetreiber dürfen religiöse Fanatiker als Gäste ablehnen. Der Hausrechtsinhaber könne in der Regel frei darüber entscheiden, wem er Zutritt gestatte und wem nicht. Aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das den Schutz vor Diskriminierung regelt, ergäben sich in diesem Fall keine Beschränkungen, so die Richter."Unter dem Thema «Gut leben, gut sterben» wollte der buddhistische Meister Tulku Lobsang einen Vortrag im Hotel Metropol in Arbon halten. Es sollte einer der vielen Vorträge werden, die der Tibeter auf der ganzen Welt hält. Doch der Hotelmanager Sami Debbabi machte ihm und den Schweizer Organisatoren einen Strich durch die Rechnung.
Gegenüber der «Ostschweiz am Sonntag» bestätigt der Hotelier den Abbruch der Veranstaltung. «Wir hätten nicht gedacht, dass der Vortrag so religiös geprägt sein würde. Das war einfach unpassend für unser Hotel.» Er sei gegenüber den Organisatoren und Besuchern höflich geblieben und hätte sogar mit aufgeräumt.
Der Ratspräsident des Kantons Thurgau wertete die Entscheidung als Ermutigung für Zivilcourage. Die religiösen Fanatiker müssten wissen und auch täglich spüren, dass sie in der Gesellschaft nicht willkommen seien.
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