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Thema: BVerfG: Gauck darf NPD "Spinner" nennen

  1. #1
    hasst Alles-schön-Redner Benutzerbild von Maggie
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    Standard NPD klagt gegen Gauck wegen "Spinner"-Beschimpfung!

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    Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über eine Klage der NPD gegen Joachim Gauck. Dieser hatte die ausländerfeindlichen Demonstranten vor einem Asylbewerberheim in Berlin als "Spinner" bezeichnet...
    Der Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich damit, ob der Gauckler mit seiner "Spinner"-Beschimpfung gegen die NPD in Wahlkampfzeiten seine Kompetenzen überschritten hat. Sollte mich wundern, wenn die NPD Recht bekommt, bei unseren linken Richtern.
    Bleib im Land und wehr dich täglich!

  2. #2
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    Standard AW: NPD klagt gegen Gauck wegen "Spinner"-Beschimpfung!

    Die von der NPD sind ja auch Spinner!

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Ajax
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    Standard AW: NPD klagt gegen Gauck wegen "Spinner"-Beschimpfung!

    Ein Bundespräsident hat nicht das Recht, Menschen, die berechtigte Sorgen und Ängste hegen, als Spinner zu titulieren. Als erster Mann im Staate muss er die Sorgen der Bürger ernstnehmen und einen Meinungspluralismus begrüßen und nicht einseitig parteipolitisch Stellung beziehen. Aber soetwas von einem BRD-Präsidenten zu erwarten, zumal von einem derart rückgratlosen Kriecher wie Gauck, wäre zuviel verlangt.

    Wenn auch jetzt in den bezwungnen Hallen
    Tyrannei der Freiheit Tempel bricht:
    Deutsches Volk, du konntest fallen,
    Aber sinken kannst du nicht!

    Theodor Körner

  4. #4
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: NPD klagt gegen Gauck wegen "Spinner"-Beschimpfung!

    Er hat als Präsi ALLE Sorgen ALLER Bürger ernstzunehmen. Gauck ist ein Bückling, ein schmieriger Totaldurchfall noch dazu...
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  5. #5
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    Standard AW: NPD klagt gegen Gauck wegen "Spinner"-Beschimpfung!

    Zitat Zitat von Ajax Beitrag anzeigen
    Ein Bundespräsident hat nicht das Recht, Menschen, die berechtigte Sorgen und Ängste hegen, als Spinner zu titulieren.erwarten, zumal von einem derart
    Gauck hat zwar nicht das Recht, er nimmt es sich einfach. Und Richter werden ihm bestätigen, daß er dazu das Recht hatte.

  6. #6
    Verloren Benutzerbild von Brathering
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    Standard AW: NPD klagt gegen Gauck wegen "Spinner"-Beschimpfung!

    War zwar falsch von ihm, aber ich will hm zu gute halten, dass er sich auch um das Ansehen des Landes kümmern muss, welches nicht kompatibel mit einigen Bürgern ist.
    Gehst du zum Griechen, vergiss die Peitsche nicht!

  7. #7
    lässt nicht locker Benutzerbild von Bulldog
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    Standard AW: NPD klagt gegen Gauck wegen "Spinner"-Beschimpfung!

    Hat der Gauckler sich mal wieder als erster Kämpfer des 68er-Bolschewismus positioniert???

    Ein widerlicher Anschleimer und Arschkriecher dieser Zonenpfaffe.

  8. #8
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    Standard AW: NPD klagt gegen Gauck wegen "Spinner"-Beschimpfung!

    Wenn der Gauckler auch nur einen Tag neben einem Asylantenheim wohnen müsste, würde er es entweder von der Polizei räumen lassen oder sich eine andere Villa suchen, die weit weg von solchen sozialen Brennpunkten wäre.

    Gauck ist der übelste Präsident, den die BRD je erlebt hat. Er redet Raubkriegen das Wort, nimmt die Sorgen besorgter Bürger vor Zuwanderung nicht ernst und hält langweilige Reden. Wozu brauche wir noch dieses Abnickeramt? Damit der Abnicker und Grüßaugust als teuerster Pauschaltourist durch die Welt reisen kann?
    Angebot und Nachfrage...das ist es, worauf ihr Menschen des nächsten Jahrhunderts stolz sein werdet. Friedrich Nietzsche

  9. #9
    Auf der Sonnenseite☀️ Benutzerbild von Pappenheimer
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    Standard AW: NPD klagt gegen Gauck wegen "Spinner"-Beschimpfung!

    Gauck wird den zustaendigen Richtern schon erzaehlen was die zu sagen haben.

  10. #10
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: NPD klagt gegen Gauck wegen "Spinner"-Beschimpfung!

    Zitat Zitat von Maggie Beitrag anzeigen
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    Der Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich damit, ob der Gauckler mit seiner "Spinner"-Beschimpfung gegen die NPD in Wahlkampfzeiten seine Kompetenzen überschritten hat. Sollte mich wundern, wenn die NPD Recht bekommt, bei unseren linken Richtern.
    Gegenfrage:
    Darf man Pfarrer Gauck ungeschoren als "Spinner" bezeichnen ?
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