Joa, das Bundesgrundgesetzgericht ist ein Systemgericht wie der Volksgerichtshof.
Und wer meint das wäre zu hart, der soll nochmal daran denken, wenn die Urteile zur
Teurorettung bezahlt worden sind. Noch wurden sie ja nicht, aber wenn, wird man
Voßkuhle in einem Atemzug mit Freissler nennen....
MfG
H.Maier
"Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -
Gott mit uns
Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli
Jetzt hast du den Bundespräsidenten verunglimpft.
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Pass bloß auf..der Wulff hat schonmal jemanden vor Gericht gezerrt.
"Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -
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