Naja sagen wir mal so: Auf dem Dorf hat man halbwegs seine Ruhe vor der alltäglichen Bereicherung. Da wählt man dann eben einfach CDU oder SPD, weil für die Leute ist ja die Welt (das Dorf) halbwegs in Ordnung. Bei denen fallen die Parolen der besagten Parteien sicherlich noch auf fruchtbaren Boden. Bei mir als Stadtmensch sind die Parolen aber ein Schlag ins Gesicht bzw. eine regelrechte Verarsche/Verhöhnung, weil ich tagtäglich die Früchte ihrer Politik hautnah ertragen muss. Ich kann daher die Dorfleute verstehen, die da eben keinen großartigen Handlungsbedarf sehen mal komplett anders zu wählen.
War ja nun doch weit gefehlt, das Bautzen keine Asylanten, untergebracht im 4 Sterne Hotel, bekommt!
[Links nur für registrierte Nutzer]Bautzen - Gerüchte über Asylbewerber sind falsch
23.07.2014 von LN
Seit dem Wochenende kursieren im Internet, besonders in den sozialen Netzwerken die Gerüchte, dass von den 150 Bewohnern im Spreehotel 50 hochgradig krank seien, Hepatitis oder TBC haben oder an einem Metadonprogramm teilnehmen.
Lausitznews.de hat bei der zuständigen Unterbringungsbehörde nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
Aktuell wohnen 37 Asylbewerber im Spreehotel.
Die Teilnahme von Bewohnern an einem Metadonprogramm können wir nicht bestätigen.
Gesundheitliche Probleme bzw. Krankheiten der Menschen im Allgemeinen und hier im Besonderen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Abgesehen davon muss jeder Asylbewerber schon in der Erstaufnahme in Chemnitz eine ärztliche Bescheinigung zur Aufenthaltsgestattung (nach § 55 AsylVfG) vorweisen. Diese Papiere kommen dann mit zu uns als Unterbringungsbehörde. Sofern hier Infektionen/Krankheiten festgestellt sind, werden entsprechend notwendige Maßnahmen vom Gesundheitsamt eingeleitet.
In Sachen TBC siehe auch § 36 (4) IfSG (Infektionsschutzgesetz).
Warum diese Gerüchte gestreut werden, ist derzeit noch unklar. Es kann also jeder beruhigt einkaufen gehen und muss nicht wie auch geschrieben mit Mundschutz und Handschuhen ins Kaufland oder den Marktkauf gehen.
Auch sehr nett anzusehen, wie Landrat Harig am rudern ist:
Aus gegebenem Anlass hier auch ein Post vom Landrat. ( auch hier gilt: Bei Kommentaren bitte auf die korrekte Wortwahl achten - zweifelhafte Kommentare werden ohne Ankündigung gelöscht!)
Das Thema "Unterbringung von Asylbewerbern" wird gegenwärtig teilweise sehr intensiv diskutiert. Es wird dabei versucht, auf komplizierte Fragen einfache Antworten zu geben, was bekannter Maßen in aller Regel nicht zum Ziele führt. Ängste werden formuliert und teilweise geschürt.
Um die Situation aus Sicht des Landkreises Bautzen zu beschreiben, verweise ich auf die Beantwortung einer Presseanfrage der Lausitzer Rundschau:
Aus gutem Grunde ist das Recht auf Asyl im Grundgesetz verankert. Bei den Asylbewerbern und Flüchtlingen handelt es sich um Menschen, die sich, aus welchem Grund auch immer, in einer Notlage befinden.
Die in Deutschland ankommenden Flüchtlinge und Asylbewerber werden nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" auf die Bundesländer verteilt. Die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen erfolgt nach dem gleichen Prinzip. Demnach ist der Landkreis Bautzen verpflichtet, 7,65 % aller ankommenden Asylbewerber aufzunehmen.
Im Jahre 2001 wurden im Landkreis (nach heutigem Gebietsstand) ca. 1500 Asylbewerber untergebracht. Bis zum Jahr 2008 ging diese Zahl auf 280 zurück.
Mit dem Bau einer neuen Asylbewerberunterkunft mit 400 Plätzen in Kamenz (2010) waren wir der Auffassung, über ausreichende Kapazitäten zu verfügen. Die geopolitische Situation, insbesondere in Afghanistan/Pakistan sowie in Nordafrika und mittlerweile auch in einigen ehemaligen GUS-Staaten führt zu einer verstärkten Zuwanderung nach Deutschland.
Gegenwärtig sind im Landkreis Bautzen 816 Asylbewerber registriert.
Die festgesetzte Aufnahmequote für den Landkreis in diesem Jahr liegt bei 788 Personen. Aus diesem Grunde sind wir gehalten, Unterkünfte zu suchen und zu finden, welche die Kriterien für den genannten Personenkreis erfüllen.
Zu den konkreten Fragen:
1.
Spätestens seit Herbst 2013 war dem Landkreis bekannt, dass in Bautzen eine
Asylunterkunft benötigt wird. Welche Objekte sind seit dem aktiv durch den
Landkreis auf eine Eignung geprüft worden?
Die Suche nach geeigneten Unterkünften erstreckt sich auf den gesamten Landkreis. So wurden für 150 mögliche Objekte entsprechende Hinweise entgegen genommen.
90 Objekte davon kamen in die engere Wahl.
Allein in der Stadt Bautzen wurden 20 Objekte untersucht. Die Untersuchung bezog bzw. bezieht sich auf eigentumsrechtliche, baurechtliche, wirtschaftliche und funktionelle Fragestellungen.
Da trotz intensiver Suche kein geeignetes Objekt gefunden werden konnte, hat sich der Landkreis für eine Ausschreibung entschieden.
8 Bewerber haben die Ausschreibungsunterlagen abgefordert. Leider ging nur die Bewerbung des Spreehotels ein.
2.
Sind bei der Entscheidung für das Spree-Hotel auch die Bedenken und Ängste
des benachbarten Campingplatzbetreibers berücksichtigt worden?
Wie beurteilt der Landkreis diese Bedenken?
Die Etablierung von Asylbewerberunterkünften stößt regelmäßig auf Sorgen und Bedenken der Bevölkerung, insbesondere der direkten Anwohner.
Als Landkreis nehmen wir diese Bedenken sehr ernst. Aus diesem Grunde streben wir Betreiberverträge an, welche eine umfassende Betreuung der Bewohner gewährleisten. Bei den bestehenden Einrichtungen in Kamenz, Bischofswerda und Hoyerswerda ist es dadurch gelungen, entstehende Konflikte unter den Einwohnern und im Verhältnis zum Wohnumfeld schnellstmöglich zu erkennen und entsprechend entgegen zu wirken.
Der große Teil der Asylbewerber verhält sich völlig unauffällig. Die teilweise traumatisierten Menschen wollen Ruhe und Sicherheit, um ihr künftiges Leben wieder eigenständig organisieren zu können. Natürlich sind darunter auch Personen, die sich nicht immer an die hier geltenden gesellschaftlichen Regeln halten. Der prozentuale Anteil ist aber nicht höher als bei der hiesigen Wohnbevölkerung.
Den Medien kommt hier eine große Verantwortung zu, die Konflikte einerseits aufzunehmen, aber andererseits nicht zu generalisieren.
Für die Ängste und Bedenken des Campingplatzbetreibers sowie auch der anderen touristischen Betriebe habe ich Verständnis. Die Investitionen verfolgten bzw. verfolgen ja unmittelbar das Ziel der touristischen Vermarktung des gesamten Stauseebereiches. Unabhängig davon gehen wir davon aus, dass sich die gegenwärtige Nutzung des Hotels nicht negativ auf die Betriebe auswirken wird.
Zwischen den Betreibern ist dazu ein hohes Maß an Verständigung und Abstimmung erforderlich.
3.
Seit wann und durch wen ist dem Landkreis bekannt, dass der aktuelle
Bebauungsplan der Stadt Bautzen eine komplette Umwandlung des Hotels in ein
Asylheim gar nicht zulässt?
Gegenstand der o. g. Ausschreibung war u. a. der Nachweis der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit durch den jeweiligen Bieter. Der Bieter als auch der Landkreis gingen im Rahmen des Bieterverfahrens davon aus, dass für das betreffende Grundstück eine Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich ist. Begründet war dies mit der Tatsache, dass das betreffende Grundstück nur ca. 1 % der Fläche des B-Planes ausmacht.
Erst nach dem Eingang der Bewerbung und der damit verbundenen öffentlichen Diskussion wurde u. a. vom Sächsischen Ministerium des Innern festgestellt, dass die Möglichkeit einer Befreiung nicht besteht. Aus diesem Grunde ist die Stadt Bautzen gehalten, den B-Plan zu ändern.
4.
Rechnet der Landkreis nun mit einer Änderung des Bebauungsplanes, oder gibt es eine aktive Suche nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten, wenn ja welche?
Wir gehen davon aus, dass die Stadt Bautzen ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes in Gang setzen wird. Unabhängig davon, suchen wir nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten.
So liegen positive Bauvorbescheide für Grundstücke an der Fabrikstraße und Löbauer Straße vor. Dessen ungeachtet hoffen wir, dass die gegenwärtige Anmietung der Zimmer im Spreehotel nur temporärer Natur ist. Der bestehende Vertrag wurde für 1 Jahr abgeschlossen. Ob die Notwendigkeit einer Verlängerung besteht, kann gegenwärtig nicht beurteilt werden. Der künftige Bedarf steht im direkten Zusammenhang mit der weltpolitischen Situation.
5.
Welche Verantwortung trägt der Landkreis grundsätzlich bei der Entscheidung
für den Standort einer Asylunterkunft dahingehend, dass Konflikte mit
Anwohnern/Gewerbetreibenden, so klein wie möglich gehalten werden?
Der Landkreis trägt bei seinen Entscheidungen eine große Verantwortung. So ist die Verträglichkeit u. a. ein Prüfungskriterium. Aus den Diskussionen im gesamten Landkreis, so z. B. Neukirch/Lausitz, haben wir die Erfahrung gemacht, dass es überall Bedenken gibt. Hier gilt das Sprichwort: "Wer etwas will, findet Wege, wer etwas nicht will, findet Gründe."
Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, präferieren wir die gesetzlich vorgeschriebenen Gemeinschaftsunterkünfte, um eben eine Rundumbetreuung gewährleisten zu können. Das ist so bei einer dezentralen Unterbringung nicht möglich.
Im Übrigen fehlt es dafür auch an geeigneten Wohnungen und auch der Bereitschaft der Vermieter.
Abschließend möchte ich nochmals erwähnen, dass es sich bei den Asylbewerbern um Menschen handelt. Wir stehen moralisch und rechtlich in der Pflicht. Die Beispiele der bestehenden Einrichtungen zeigen, dass sich Konflikte eingrenzen lassen. In diesem Zusammenhang sind wir für jedwedes bürgerliches Engagement dankbar.
Die derzeitige Nutzung des Spreehotels für die Unterbringung asylsuchender Menschen wirkt weniger negativ auf die umliegenden touristischen Betriebe als die vielfach unsachlich geführte Diskussion als solche.
Michael Harig
Landrat
Kein Mensch muss müssen! Man ist niemandem in der Welt etwas schuldig, als sich selber. Gotthold Ephraim Lessing
Kaum sind sie da, schon verprügeln sie Einheimische:
Ein 26-Jähriger war mit zwei Freundinnen und seinem 4-jährigen Sohn am Sonntagabend auf der Strandpromenade am Bautzener Stausee unterwegs. Dort kam es aus bisher noch nicht geklärten Gründen zu einer zunächst verbalen, dann tätlichen Auseinandersetzung mit drei Männern. Im Ergebnis musste sich der 26-Jährige ambulant medizinisch versorgen lassen. Die drei beteiligten Männer wurden ermittelt. Es handelt sich um Bewohner (20, 22, 35 Jahre alt) des Asylbewerberheims am Stausee.
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"Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"
"White Lives Matter"
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