Zitat von
Wuehlmaus
Meine Anzeige gegen Frau Merkel: "hiermit möchte ich Frau Bundeskanzlerin Merkel wegen unlauterem Wettbewerb zur Anzeige bringen.
Im TV Duell Merkel gegen Steinbrück hatte Frau Merkel am 1.9.2013 folgendes gesagt:
"Die Konsequenzen kann ich kurz und knapp beantworten. Mit mir wird es keine PKW Maut geben."
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Jetzt, fast exakt ein Jahr danach ist ihre Aussage "Die Maut wird kommen"
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Als Bürger und Wähler fühle ich mich hier von Frau Merkel um meine Stimme betrogen. Und jeden Händler, der mit falschen Aussagen wirbt, kann man wegen unlauterem Wettbewerb belangen.
"
Die Antwort der Staatsanwaltschaft:
"in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 08.09.2014 folgende Entscheidung getroffen:
Der Strafanzeige d. XXXXX vom 01.09.2014 wird gemäß § 152 Abs 2 StPo keine Folge gegeben.
Gründe:
Gemäß § 152 Abs 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt. Derartige konkrete Tatsachen oder Umständen enthält die Strafanzeige von XXXX nicht."