Kommentar zu Sprachtest-Urteil: Integration geht vor Abschreckung
[Links nur für registrierte Nutzer]Die Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken sind nicht rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Und das ist gut so. Im konkreten Einzelfall kann nun eine Türkin zu ihrem Mann, der bereits seit 1998 in Deutschland wohnt, ziehen. Ihr Visum war abgewiesen worden wegen mangelnder Deutschkenntnisse. Ein unfairer Grund: Die Frau ist Analphabetin.