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Thema: Bildung krimineller Vereinigungen

  1. #1
    Mitglied
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    14

    Standard Bildung krimineller Vereinigungen

    Insbesondere Abs.(2).
    Wird schon Zeit, daß wieder ein ordentliches Strafgesetz Gültigkeit erlangt....
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    § 129
    Bildung krimineller Vereinigungen



    (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
    2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
    3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ [Links nur für registrierte Nutzer] bis [Links nur für registrierte Nutzer] betreffen

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: Bildung krimineller Vereinigungen

    Was möchtest du uns sagen?
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  3. #3
    We(h)rwolf Benutzerbild von Margok
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    2.287

    Standard AW: Bildung krimineller Vereinigungen

    ?????

  4. #4
    Mitglied
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    14

    Standard AW: Bildung krimineller Vereinigungen

    so wie ich das verstehe
    könnte das Prädikat "kriminelle Vereinigung"
    durchaus auf die eine oder andere Partei zutreffen
    glücklicherweise
    ist eine Partei von Strafe ausgeschossen.....

    ein Schelm wer übles......

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Bildung krimineller Vereinigungen

    Zitat Zitat von convar Beitrag anzeigen
    Insbesondere Abs.(2).
    Wird schon Zeit, daß wieder ein ordentliches Strafgesetz Gültigkeit erlangt....
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    § 129
    Bildung krimineller Vereinigungen



    (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
    2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
    3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ [Links nur für registrierte Nutzer] bis [Links nur für registrierte Nutzer] betreffen
    Du meinst sicher die Grünen und die SPD, da hast du recht.

  6. #6
    Mitglied
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    Standard AW: Bildung krimineller Vereinigungen

    jo jo
    die Richtung stimmt
    die Menge nicht
    das Pack in einen Sack und draufgehauen, man trifft immer den Richtigen

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Bildung krimineller Vereinigungen

    Der Newby möchte evtl. eine Bank gründen.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Langwitsch
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    Standard AW: Bildung krimineller Vereinigungen

    Zitat Zitat von Pius12 Beitrag anzeigen
    Du meinst sicher die Grünen und die SPD, da hast du recht.
    Und vor allem auch die Union.

  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: Bildung krimineller Vereinigungen

    @romeo1
    was ist schon eine Bank zu überfallen im Vergleich eine zu gründen (Zitat, weis jetzt aber nicht mehr von wem)

    und ums kurz zu machen, was ich von dem Finanzsystem halte, das erklären bestens Leute wie Andreas Popp, Bernd Senf, Franz Hörmann und viele mehr

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von KuK
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    Standard AW: Bildung krimineller Vereinigungen

    es reicht schon, indizierte Foren mit Kleinspenden zu unterstützen und schon bist Du Förderer einer "kriminellen Vereinigung".
    "Gotteslob" # 380, Strophe 9 und aktueller denn je:
    Melodie: "Großer Gott, wir loben Dich!"

    Sieh dein Volk in Gnaden an.
    Hilf uns, segne, Herr, dein Erbe;
    leit es auf der rechten Bahn,
    dass der Feind es nicht verderbe.
    Führe es durch diese Zeit,
    nimm es auf in Ewigkeit.

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