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Thema: Beschluß ohne Unterschrift erhalten

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Beschluß ohne Unterschrift erhalten

    Hallo, ich habe einen Beschluß ohne Unterschrift erhalten.
    Daraufhin habe ich dem RA geschrieben:

    die mir zugesandten nicht unterschriebenen „Ausdrucke“ veranlassen mich heute mich noch per FAX an Sie zu wenden.

    Nochmals bekräftige ich meine Zurückweisung dieser Ausdrucke und bitte Sie hiermit, Sorge zu tragen, dass ich bis zum Freitag, den 25. Juli 2014, von meinem gesetzlichen Richter den Vorschriften entsprechende Urteile/Beschlüsse erhalten werde.

    Mir ist auch nicht bekannt dass Sie Ausfertigungen beantragt hätten, ich jedenfalls nicht und ich will auch keine Ausfertigung(en) sondern vom gesetzlichen Richter einen unterschriebenem Beschluss, so wie es die bestimmenden Vorschriften vorsehen.

    Der RA antwortet mir wie folgt:

    Nach § 317 Abs. 1 S. ZPO ist das Urteil bzw. der Vergleich zuzustellen. Hierbei handelt es sich um eine Ausfertigung des Urteils, nicht um das Original, das bei den Akten des Gerichts bleibt (BGH - 1ZR 81/10 - BeckRS 2012, 16290 Rn. 14). D.h. das Original geht nie an die Partei. Die Parteien erhielten für gewöhnlich eine Ausfertigung uind Abschriften. Ab dem 01.07.2014 nnur noch Abschriften; außer auf Anrag, dann eine Ausfertigung. Eine Ausfertigung des Vergleichs habe ich im Übrigen nicht erhalten, weshalb ich sogleich eine vollstreckbare Ausfertigung beantrag habe.


    jo,
    also meine Frage, muss ich mit mit dem aufgedruckten Nachname des Richters auf dem Ausdruck zufrieden geben oder muss man mir eine Abschrift oder Ausferigung, eigenhändig vom Richter unterschrieben, aushändigen?

  2. #2
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Beschluß ohne Unterschrift erhalten

    frag deinen Anwalt

  3. #3
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Beschluß ohne Unterschrift erhalten

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
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    Oder [Links nur für registrierte Nutzer].
    kol-ut-shan

  4. #4
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Beschluß ohne Unterschrift erhalten

    Gibt es nicht ungefähr 1 Mio. Rechtsberatungsforen, in denen man eine solche Frage gewinnbringender stellen könnte?

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Beschluß ohne Unterschrift erhalten

    Zitat Zitat von convar Beitrag anzeigen
    Hallo, ich habe einen Beschluß ohne Unterschrift erhalten.
    Daraufhin habe ich dem RA geschrieben:

    die mir zugesandten nicht unterschriebenen „Ausdrucke“ veranlassen mich heute mich noch per FAX an Sie zu wenden.

    Nochmals bekräftige ich meine Zurückweisung dieser Ausdrucke und bitte Sie hiermit, Sorge zu tragen, dass ich bis zum Freitag, den 25. Juli 2014, von meinem gesetzlichen Richter den Vorschriften entsprechende Urteile/Beschlüsse erhalten werde.

    Mir ist auch nicht bekannt dass Sie Ausfertigungen beantragt hätten, ich jedenfalls nicht und ich will auch keine Ausfertigung(en) sondern vom gesetzlichen Richter einen unterschriebenem Beschluss, so wie es die bestimmenden Vorschriften vorsehen.

    Der RA antwortet mir wie folgt:

    Nach § 317 Abs. 1 S. ZPO ist das Urteil bzw. der Vergleich zuzustellen. Hierbei handelt es sich um eine Ausfertigung des Urteils, nicht um das Original, das bei den Akten des Gerichts bleibt (BGH - 1ZR 81/10 - BeckRS 2012, 16290 Rn. 14). D.h. das Original geht nie an die Partei. Die Parteien erhielten für gewöhnlich eine Ausfertigung uind Abschriften. Ab dem 01.07.2014 nnur noch Abschriften; außer auf Anrag, dann eine Ausfertigung. Eine Ausfertigung des Vergleichs habe ich im Übrigen nicht erhalten, weshalb ich sogleich eine vollstreckbare Ausfertigung beantrag habe.


    jo,
    also meine Frage, muss ich mit mit dem aufgedruckten Nachname des Richters auf dem Ausdruck zufrieden geben oder muss man mir eine Abschrift oder Ausferigung, eigenhändig vom Richter unterschrieben, aushändigen?
    convar, für die "Rechtsgültigkeit" einer Ausfertigung ist die Unterschrift des Richters nicht nötig. Sie muss die in [Links nur für registrierte Nutzer] erwähnten Merkmale aufweisen. Eine vollstreckbare Ausfertigung (siehe auch § 794 [Links nur für registrierte Nutzer]) muss die Vollstreckungsklausel nach § 725 [Links nur für registrierte Nutzer] enthalten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #6
    Mitglied
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    14

    Standard AW: Beschluß ohne Unterschrift erhalten

    Danke

  7. #7
    GESPERRT
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    4.121

    Standard AW: Beschluß ohne Unterschrift erhalten

    Das ist völlig korrekt und die übliche Verfahrensweise.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Beschluß ohne Unterschrift erhalten

    Zitat Zitat von convar Beitrag anzeigen
    Hallo, ich habe einen Beschluß ohne Unterschrift erhalten.
    Daraufhin habe ich dem RA geschrieben:

    die mir zugesandten nicht unterschriebenen „Ausdrucke“ veranlassen mich heute mich noch per FAX an Sie zu wenden.

    Nochmals bekräftige ich meine Zurückweisung dieser Ausdrucke und bitte Sie hiermit, Sorge zu tragen, dass ich bis zum Freitag, den 25. Juli 2014, von meinem gesetzlichen Richter den Vorschriften entsprechende Urteile/Beschlüsse erhalten werde.

    Mir ist auch nicht bekannt dass Sie Ausfertigungen beantragt hätten, ich jedenfalls nicht und ich will auch keine Ausfertigung(en) sondern vom gesetzlichen Richter einen unterschriebenem Beschluss, so wie es die bestimmenden Vorschriften vorsehen.

    Der RA antwortet mir wie folgt:

    Nach § 317 Abs. 1 S. ZPO ist das Urteil bzw. der Vergleich zuzustellen. Hierbei handelt es sich um eine Ausfertigung des Urteils, nicht um das Original, das bei den Akten des Gerichts bleibt (BGH - 1ZR 81/10 - BeckRS 2012, 16290 Rn. 14). D.h. das Original geht nie an die Partei. Die Parteien erhielten für gewöhnlich eine Ausfertigung uind Abschriften. Ab dem 01.07.2014 nnur noch Abschriften; außer auf Anrag, dann eine Ausfertigung. Eine Ausfertigung des Vergleichs habe ich im Übrigen nicht erhalten, weshalb ich sogleich eine vollstreckbare Ausfertigung beantrag habe.


    jo,
    also meine Frage, muss ich mit mit dem aufgedruckten Nachname des Richters auf dem Ausdruck zufrieden geben oder muss man mir eine Abschrift oder Ausferigung, eigenhändig vom Richter unterschrieben, aushändigen?
    Der Richter muss nur das Original unterschreiben.

  9. #9
    Mitglied
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    14

    Standard AW: Beschluß ohne Unterschrift erhalten

    nochmal Dank für die Infos, war der Meinung ich hätte auch so einen original "Wisch Dir Den Poppes Mit" bekommen müssen

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