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Thema: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

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  1. #1
    Mitglied
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    Standard Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

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    Es war von Anfang an klar, daß die Verteidiger Probleme mit dem Thema "rechts" hatten.
    Zumal ich vor einiger Zeit von der Rechtsanwältin las, daß sie massiv im Bekanntenkreis angegriffen wurde, daß sie Frau Zschäpe verteidigt hat und daß
    ihr von einigen Seiten nahe gelegt wurde, diesen Fall abzugeben, da sie dann persönliche Konsequenzen für ihre weitere Zukunft zu erwarten hätte.

    Das Problem nur: Eine Gegenerzählung, die etwa erklärt, dass Zschäpe nichts von den Taten Böhnhardts oder Mundlos’ wusste, gab es so nicht. Stattdessen sammelte bisher eher die Bundesanwaltschaft Punkte für ihre Anklage. Einiges spricht deshalb für eine langjährige Haftstrafe für Zschäpe
    .

    Als Laie in einem Gerichtsverfahren wurde ihr, Zschäpe, wohl erst im Laufe der Zeit klar, worauf sie sich mit dem Schweigen einließ und sie zog, so meine Ansicht, erst mal die Reißleine.

    Inwiefern sie noch von Rechtsanwälten beraten wurde, oder sie irgendeine Verbindung hat, von der man nichts weiß, kann ich nicht sagen, aber es wurde darauf hingearbeitet, sie als Alleinschuldige hinzustellen, was ihr jetzt mehr und mehr bewußt wurde.

    http://juergenelsaesser.wordpress.com/2014/07/16/zschape-feuert-ihre-verteidiger/

    google: beate zschäpe und ihre berater

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    Offener Brief an die Verteidigerin von Beate Zschäpe
    OFFENER BRIEF
    Sehr geehrte Frau Sturm,
    Warum sollten sich die zwei Männer erschießen ? Sie hätten doch nicht mehr als Gefängnis erwarten können ?

    Es gibt zu viele Fragen über die Hintergründe und man hat jetzt, vielleicht, um im Ausland besser dastehen zu können, erst mal eine "Hauptverdächtige", die bis jetzt geschwiegen hat.

    Wer hat Frau Zschäpe jetzt beraten, daß sie ihre Taktik verändert oder verändern muß ?

    Ist das Gericht nicht in der Zwickmühle, wenn sie Frau Zschäpe frei ließen ?

    Bisher hat sie es wohl eher leicht gesehen, aber es geht um ihre Existenz - ob sie jetzt wohl "aufgewacht" ist oder wen wird sie jetzt als Verteidiger nehmen ?

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  2. #2
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    .
    Verteidiger müssen selbstverständlich nicht "neutral" sein, auch Pflichtverteidiger nicht.

    Eine gewisse Distanz zum Angeklagten kann der Verteidigungsstrategie allerdings eher nutzen.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  3. #3
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    .
    Verteidiger müssen selbstverständlich nicht "neutral" sein, auch Pflichtverteidiger nicht.

    Eine gewisse Distanz zum Angeklagten kann der Verteidigungsstrategie allerdings eher nutzen.
    Na ja, ich nehme an, er meint, dass Verteidiger, im Gegensatz zum Staatsanwalt- der ja anklagt- zunächst erst mal vollkommen wertungsneutral an einen Fall herangehen müssen.
    Ist auch logisch. Welcher Rechtsanwalt wollte schon einen brutalen Mörder verteidigen, wenn er selbst der absoluten Überzeugung ist, dass er wirklich einen brutalen Mörder vor sich hat, welcher keine Gnade und die Höchststrafe verdient.
    Es gibts aber sicherlich auch da nicht wenige, denen dies eigentlich egal ist, wenn sie ihr Honorar, Verzeihung Rechtsanwaltsgebühr sehen.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  4. #4
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    .
    Verteidiger müssen selbstverständlich nicht "neutral" sein, auch Pflichtverteidiger nicht.

    Eine gewisse Distanz zum Angeklagten kann der Verteidigungsstrategie allerdings eher nutzen.
    Nur ne' Frage:
    Wird ein Pflichtverteidiger auch weiterhin als Pflichtverteidiger berufen, wenn er sich permanent und erfolgreich für die Belange der Angeklagten einsetzt ?
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Nur ne' Frage:
    Wird ein Pflichtverteidiger auch weiterhin als Pflichtverteidiger berufen, wenn er sich permanent und erfolgreich für die Belange der Angeklagten einsetzt ?
    Bruddler, es liegt auch im Interesse eines Pflichtverteidigers sich für seine Mandanten einzusetzen, werden nämlich die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt, das ist bei Teilfreisprüchen und Freisprüchen der Fall, so kann der Pflichtverteidiger die gleichen Gebührensätze geltend machen, wie ein Wahlverteidiger.
    Im Übrigen steht das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren im Widerspruch zur deiner Vermutung. Bevor das Gericht selber einen Pflichtverteidiger bestimmt, hat der Angeklagte Zeit sich einen Anwalt zu suchen, den das Gericht dann zum Pflichtverteidiger bestellt.

    Für den Rechtsanwalt hat das deutsche Pflichtverteidigungssystem seine Vorteile, es liegt durchaus in seinem Interesse, auch wenn er von seinem Mandaten frei gewählt worden ist, zum Pflichtverteidiger bestellt zu werden. Als Pflichtverteidiger bekommt er Geld auf jeden Fall, egal ob sein Mandat verurteilt oder freigesprochen wird. Ein Freispruch oder Teilfreispruch ist natürlich lukrativer für ihn.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #6
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Bruddler, es liegt auch im Interesse eines Pflichtverteidigers sich für seine Mandanten einzusetzen, werden nämlich die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt, das ist bei Teilfreisprüchen und Freisprüchen der Fall, so kann der Pflichtverteidiger die gleichen Gebührensätze geltend machen, wie ein Wahlverteidiger.
    Im Übrigen steht das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren im Widerspruch zur deiner Vermutung. Bevor das Gericht selber einen Pflichtverteidiger bestimmt, hat der Angeklagte Zeit sich einen Anwalt zu suchen, den das Gericht dann zum Pflichtverteidiger bestellt.

    Für den Rechtsanwalt hat das deutsche Pflichtverteidigungssystem seine Vorteile, es liegt durchaus in seinem Interesse, auch wenn er von seinem Mandaten frei gewählt worden ist, zum Pflichtverteidiger bestellt zu werden. Als Pflichtverteidiger bekommt er Geld auf jeden Fall, egal ob sein Mandat verurteilt oder freigesprochen wird. Ein Freispruch oder Teilfreispruch ist natürlich lukrativer für ihn.
    Hat das Gericht auch ein Vetorecht, oder muss das Gericht den vom Angeklagten gewünschten Verteidiger bestellen ?
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Hat das Gericht auch ein Vetorecht, oder muss das Gericht den vom Angeklagten gewünschten Verteidiger bestellen ?
    Ein Vetorecht beschreibt ein generelles Ablehnungsrecht, das keine Gründe für die Ablehnung verlangt, ein solches Recht hat der vorsitzende Richter nicht. Er kann die Bestellung aus wichtigen Gründen ablehnen ([Links nur für registrierte Nutzer] StPO), z.B. fehlende Zulassung, besonderes Verhältnis zu Prozessbeteiligten außer dem Angeklagten, Involviertheit in die vorgeworfene Straftat.
    Grundsätzlich gilt das ein ortsansässiger Anwalt gewählt werden soll (ortansässig im Bezirk des zuständigen Gerichtes. Ein nicht ortsansässiger Anwalt ist zulässig, wenn ein besondere Vertrauensverhältnis besteht (Firmenanwalt, Familienanwalt, etc. pp.)

    In der Praxis vermeiden es Richter aber gewählte Pflichtverteidiger, außer aus den Gründen der Involviertheit in die vorgeworfene Straftat oder einem besonderen Verhältnis mit Prozessbeteiligten abzulehnen, weil dies ein Revisionsgrund sein kann.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
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    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Verteidiger haben überhaupt nicht neutral zu sein. Sie sind ja schließlich im Interesse des Angeklagten tätig, haben Zweifel an den Ausführungen des Staatsanwaltes zu wecken, Entlastungszeugen zu präsentieren und, wenn erforderlich, für ihren Mandanten die geringstmögliche Strafe zu erwirken.

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen

    ...

    Es war von Anfang an klar, daß die Verteidiger Probleme mit dem Thema "rechts" hatten.
    Zumal ich vor einiger Zeit von der Rechtsanwältin las, daß sie massiv im Bekanntenkreis angegriffen wurde, daß sie Frau Zschäpe verteidigt hat und daß
    ihr von einigen Seiten nahe gelegt wurde, diesen Fall abzugeben, da sie dann persönliche Konsequenzen für ihre weitere Zukunft zu erwarten hätte.
    ...
    .
    Dies zeigt, wie es um unser Rechtssystem steht. Vorverurteilungen sind an der Tagesordnung.
    Dieselben Menschen würden sich aber in jedem Fall als " gute Demokraten" bezeichnen.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Verteidiger haben überhaupt nicht neutral zu sein. Sie sind ja schließlich im Interesse des Angeklagten tätig, haben Zweifel an den Ausführungen des Staatsanwaltes zu wecken, Entlastungszeugen zu präsentieren und, wenn erforderlich, für ihren Mandanten die geringstmögliche Strafe zu erwirken.



    Dies zeigt, wie es um unser Rechtssystem steht. Vorverurteilungen sind an der Tagesordnung.
    Dieselben Menschen würden sich aber in jedem Fall als " gute Demokraten" bezeichnen.
    Wenn man amerikanische Serien verfolgt, in denen es um Rechtsgrundlagen geht und um Pflichtverteidiger, dann kommt schon zur Sprache, daß sie die Sache nur deswegen tun, weil sie dazu "verdonnert" wurden und daß sie selbst mit dem Angeklagten inhaltlich nicht überein stimmten.
    Es ist also doch egal, weil sie eben die Pflicht der Verteidigung angeordnet bekamen.

    Wenn dann also die persönliche Einstellung eine andere ist als die des Angeklagten, fehlt das innere Engagement.

    Meiner Ansicht nach.

    Was soll denn dabei heraus kommen und wie viele Fehler können dann "unabsichtlich" gemacht werden ?

  10. #10
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Wenn man amerikanische Serien verfolgt, in denen es um Rechtsgrundlagen geht und um Pflichtverteidiger, dann kommt schon zur Sprache, daß sie die Sache nur deswegen tun, weil sie dazu "verdonnert" wurden und daß sie selbst mit dem Angeklagten inhaltlich nicht überein stimmten.
    Es ist also doch egal, weil sie eben die Pflicht der Verteidigung angeordnet bekamen.

    Wenn dann also die persönliche Einstellung eine andere ist als die des Angeklagten, fehlt das innere Engagement.

    Meiner Ansicht nach.

    Was soll denn dabei heraus kommen und wie viele Fehler können dann "unabsichtlich" gemacht werden ?
    Nun ist unser Rechtssystem eigentlich völlig verschieden vom amerikanischen.
    Im amerikanischen Strafprozess braucht der Verteidiger nur Zweifel bei einigen der Geschworenen zu wecken, so dass am Ende kein einstimmiges Geschworenenurteil zustande kommt, und der Fall ist gegessen.
    Bei uns ist es nur der Richter, und der kann nach eigenem Ermessen den Zweifeln der Verteidigung folgen oder, was z.B.im Fall Tschäpe sehr wahrscheinlich wäre, seinen eigenen Ressentiments gegen Rechte freien Lauf lassen.
    Vom Prinzip her kann sich Beate Tschäpe die Verteidiger sparen, das Urteil steht doch schon längst fest.
    Auf jeden Fall aber hätte auch ein amerikanischer Pflichtverteidiger sich die ganzen, berechtigten Zweifel, welche z.B. in fatalists blog genannt werden, zu Nutze gemacht, und auch die Staatsanwaltschaft wäre mit ihren Argumenten dann schon bei der ersten Anhörung, ob es denn überhaupt zum Prozess kommt, baden gegangen.
    Von den bisherigen Pflichtverteidigern der Beate Tschäpe habe ich nichts dergleichen gehört.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
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