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Thema: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

  1. #11
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Habe ich bei Wiki unter Pflichtverteidiger auch gelesen.
    ---bestmöglichst zu verteidigen--- kommt darauf an, ob es bestmöglichst bisher war.
    Falls Du damit sagen willst, dass ich dafür auf Wikipedia lesen musste, irrst Du.
    Ja, das ist tatsächlich eine gute Frage. Letztlich kann ich es nicht beurteilen. Trotzdem kann ich mir schwer vorstellen, dass die Anwälte vorsätzlich Zschäpe falsch beraten hätten. Kein Anwalt hat solche Interessen. Und jetzt eine Verschörung aufzubauen à la XY hat denen viel Geld gezahlt, damit sie's tun - naja. Objektiv gesehen wurde sie nicht reingeritten.

  2. #12
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
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    Es war von Anfang an klar, daß die Verteidiger Probleme mit dem Thema "rechts" hatten.
    Zumal ich vor einiger Zeit von der Rechtsanwältin las, daß sie massiv im Bekanntenkreis angegriffen wurde, daß sie Frau Zschäpe verteidigt hat und daß
    ihr von einigen Seiten nahe gelegt wurde, diesen Fall abzugeben, da sie dann persönliche Konsequenzen für ihre weitere Zukunft zu erwarten hätte.


    .

    Als Laie in einem Gerichtsverfahren wurde ihr, Zschäpe, wohl erst im Laufe der Zeit klar, worauf sie sich mit dem Schweigen einließ und sie zog, so meine Ansicht, erst mal die Reißleine.

    Inwiefern sie noch von Rechtsanwälten beraten wurde, oder sie irgendeine Verbindung hat, von der man nichts weiß, kann ich nicht sagen, aber es wurde darauf hingearbeitet, sie als Alleinschuldige hinzustellen, was ihr jetzt mehr und mehr bewußt wurde.

    http://juergenelsaesser.wordpress.com/2014/07/16/zschape-feuert-ihre-verteidiger/

    google: beate zschäpe und ihre berater

    [Links nur für registrierte Nutzer]



    Warum sollten sich die zwei Männer erschießen ? Sie hätten doch nicht mehr als Gefängnis erwarten können ?

    Es gibt zu viele Fragen über die Hintergründe und man hat jetzt, vielleicht, um im Ausland besser dastehen zu können, erst mal eine "Hauptverdächtige", die bis jetzt geschwiegen hat.

    Wer hat Frau Zschäpe jetzt beraten, daß sie ihre Taktik verändert oder verändern muß ?

    Ist das Gericht nicht in der Zwickmühle, wenn sie Frau Zschäpe frei ließen ?

    Bisher hat sie es wohl eher leicht gesehen, aber es geht um ihre Existenz - ob sie jetzt wohl "aufgewacht" ist oder wen wird sie jetzt als Verteidiger nehmen ?

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das ist ja wie in der DDR. Warum sollen RAF-Anwälte im Bundestag sitzen, aber Beate Zschäpe keine Strafverteidiger in Anspruch nehmen dürfen?

  3. #13
    Mitglied
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Falls Du damit sagen willst, dass ich dafür auf Wikipedia lesen musste, irrst Du.
    Ja, das ist tatsächlich eine gute Frage. Letztlich kann ich es nicht beurteilen. Trotzdem kann ich mir schwer vorstellen, dass die Anwälte vorsätzlich Zschäpe falsch beraten hätten. Kein Anwalt hat solche Interessen. Und jetzt eine Verschörung aufzubauen à la XY hat denen viel Geld gezahlt, damit sie's tun - naja. Objektiv gesehen wurde sie nicht reingeritten.
    Ach, was wer spricht von Verschwörung. Es sind lediglich Nachdenklichkeiten. Mehr nicht. Mir erscheint vieles nebulös.

  4. #14
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    die Zschäpe sollte die selbe Strafe erhalten, wie ein Orientale der 10 Deutsche tötet - also Bewährung mit maximal 1 Jahr oder so!

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Nun ist unser Rechtssystem eigentlich völlig verschieden vom amerikanischen.
    Im amerikanischen Strafprozess braucht der Verteidiger nur Zweifel bei einigen der Geschworenen zu wecken, so dass am Ende kein einstimmiges Geschworenenurteil zustande kommt, und der Fall ist gegessen.
    Bei uns ist es nur der Richter, und der kann nach eigenem Ermessen den Zweifeln der Verteidigung folgen oder, was z.B.im Fall Tschäpe sehr wahrscheinlich wäre, seinen eigenen Ressentiments gegen Rechte freien Lauf lassen.
    Vom Prinzip her kann sich Beate Tschäpe die Verteidiger sparen, das Urteil steht doch schon längst fest.
    Auf jeden Fall aber hätte auch ein amerikanischer Pflichtverteidiger sich die ganzen, berechtigten Zweifel, welche z.B. in fatalists blog genannt werden, zu Nutze gemacht, und auch die Staatsanwaltschaft wäre mit ihren Argumenten dann schon bei der ersten Anhörung, ob es denn überhaupt zum Prozess kommt, baden gegangen.
    Von den bisherigen Pflichtverteidigern der Beate Tschäpe habe ich nichts dergleichen gehört.
    Du verwechselst was Murmillo. Wenn sich die Geschworenen nicht auf ein einstimmiges Urteil einigen können, dann ist der Prozess geplatzt und er muss neu aufgerollt werden, das hat direkt nichts mit dem Begriff "berechtigte Zweifel" zu tun, nur indirekt. Liegen berechtigte Zweifel vor, ist auf Freispruch zu erkennen. Somit ist das Minimum Ziel eines Verteidigers, wenn er einen Freispruch erreichen will, bei allen Geschworenen berechtigte Zweifel zu erzeugen. Einzelne Geschworene nützen ihm nichts.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Habe ich bei Wiki unter Pflichtverteidiger auch gelesen.
    ---bestmöglichst zu verteidigen--- kommt darauf an, ob es bestmöglichst bisher war.
    Tutsi, vielleicht hast du auch ein falsches Bild vom Pflichtverteidiger, beinflußt vom USA-System.

    Der Begriff Pflichtverteidiger hat zunächst damit zu tun, das Vater Staat den Verteidiger bezahlt, das unterscheiden sich die USA und Deutschland nicht. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in den USA den "Beruf" des Pflichtverteidigers, die Bezirke dort unterhalten dort Büros mit angestelltem Pflichtverteidigern, die unabhängig von der Anzahl der Fälle die sie bearbeiten ein festes Gehalt bekommen.
    In Deutschland gibt es das nicht, hier kann jeder ortsansässige Rechtsanwalt mit Wahlverteidigerbefähigung im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes zum Pflichtverteidiger berufen werden. Der Unterschied hier besteht hauptsächlich in der Höhe der Vergütung. Der Pflichtverteidiger bekommt nur festgelegte Sätze, hat aber den Vorteil, das er auf jedem Fall immer sein Geld bekommt. Je mehr Fälle er bearbeitet, desto mehr verdient er.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Mieser Peter
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Mein Gott, der ganze Justizapparat besteht aus Übermenschen.
    Habe mal gelesen, daß am Flughafen Frankfurt ganze Heerscharen von windigen Anwälten auf die Ankunft von
    in ihrer Heimat verfolgen Maximalpigmentierten warten.
    "Hier ist meine Karte. Ich bin ihr Vertreter beim Abschiebungsprozess"
    Scheißegal wie das Verfahren ausgeht, der Winkeladvokat gewinnt immer.

  8. #18
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Das ist ja wie in der DDR. Warum sollen RAF-Anwälte im Bundestag sitzen, aber Beate Zschäpe keine Strafverteidiger in Anspruch nehmen dürfen?
    Red keinen Müll. Sie hat doch Verteidiger.

  9. #19
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    .
    Verteidiger müssen selbstverständlich nicht "neutral" sein, auch Pflichtverteidiger nicht.

    Eine gewisse Distanz zum Angeklagten kann der Verteidigungsstrategie allerdings eher nutzen.
    Nur ne' Frage:
    Wird ein Pflichtverteidiger auch weiterhin als Pflichtverteidiger berufen, wenn er sich permanent und erfolgreich für die Belange der Angeklagten einsetzt ?
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  10. #20
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?

    Zitat Zitat von Mieser Peter Beitrag anzeigen
    Mein Gott, der ganze Justizapparat besteht aus Übermenschen.
    Habe mal gelesen, daß am Flughafen Frankfurt ganze Heerscharen von windigen Anwälten auf die Ankunft von
    in ihrer Heimat verfolgen Maximalpigmentierten warten.
    "Hier ist meine Karte. Ich bin ihr Vertreter beim Abschiebungsprozess"
    Scheißegal wie das Verfahren ausgeht, der Winkeladvokat gewinnt immer.
    Inzwischen ist es sogar so, dass die wartenden Anwälte die gleiche Sprache wie die ankommenden "Verfolgten" sprechen...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

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