Das erinnert fast an ein Seilziehen, wo jede Partei an einer Seite zieht und wer die besseren Karte und Argumente hat, der wird gewinnen.
Sicher, Zschäpe ist ein Laie in juristischen Dingen, wer also hat ihr gesagt, daß sie die Anwälte ablehnen darf ?
Und wer kann sicher sein, daß sie so allein in ihrer Zelle ist und sie keine Berater hat, die niemand zur Kenntnis nimmt, weil keiner immer und überall ist ?
Man hat doch schon längst über ihr Schicksal beraten und das an ganz anderen Stellen, als wir überhaupt daran denken können.
Passiert im kleinen Familienrahmen, genauso wie im großen politischen.
"Müssen Pflichtverteidiger neutral sein und was, wenn nicht ?"
Die Aufgabe eines Verteidiger - egal ob nun Pflicht- oder Wahlverteidiger - ist nicht "Neutralität", sondern einzig und alleine das für seinen Mandanten beste Urteil zu erwirken. Dies ist sein Job und diesem Job muss ein Verteidiger nachkommen, ungeachtet seiner persönlichen Meinung, Überzeugung oder Einstellung.
Tut dies ein Verteidiger nicht - dann ist diese Person für diesen Job nicht geeignet und hat im Rechtsanwaltsberuf nichts zu suchen.
Wie heißt der schöne Spruch "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"
Eigentlich dürfte in Deutschland kein Mensch verurteilt werden, wenn der geringste Zweifel an seiner Schuld (sprich die Schuld nicht anhand von Fakten und Beweisen unwiderlegbar fest steht) besteht, genauso wenig wie es zu einem Freispruch kommen dürfte, wenn die Schuld unzweideutig bewiesen ist.
Jedoch sind auch Richter nur Menschen und nicht frei von eigener Überzeugung oder äußerer Einflussnahme.
Das ist mal Quatsch. Natürlich entscheiden am Ende die Richter (nicht nur einer) nach der Urteilberatung. Du stellst es aber gerade so da, als ob sie dann willkürlich urteilen würden, je nach dem welche Ressentiments sie gegenüber dem Angeklagten hegen. In der nächsten Instanz wäre das Urteil dann ganz schnell futsch. Es sei denn natürlich, alle Instanzen bzw das gesamte deutsche Justizsystem steckt unter einer Decke blabla.
Im Übrigen lehne ich mich jetzt mal gaanz weit aus dem Fenster und sage, dass Tschäpe lebenslänglich bekommen wird. Dass das quasi schon vorher feststeht, hat nichts damit zu tun, dass sie sich vor einer Gesinnungsjustiz zu verantworten hat, sondern vielmehr damit, dass der Strafrahmen für das, was sie aller Voraussicht nach getan hat, nichts anderes zulässt.
Und warum dies ? Du bestätigst mich doch indirekt.
Lebenslange Freiheitsstrafe ? Sie hat doch meines Wissens nach persönlich keinen Mord begangen. Die Strafe für Beihilfe ist nach §27 (2) StGB zu mildern beträgt nach §49 StGB (1) und (2) höchsten 3/4 der Strafe für den Mord.
So man hier überhaupt auf Beihilfe erkennen kann. Wird man aber in jedem Fall, schon um die " Opferangehörigen" ruhig zu stellen. Da reichts bei Tschäpe doch schon, dass sie nur mit den beiden Uwes zusammengelebt hat.
Das die Auffassung des vorsitzenden Richters Götzl schon von vorne herein feststeht, ist nicht nur meine Meinung.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Und ein Richter mit einer vorgefassten Meinung darf eigentlich nicht sein !
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Hier wird zwischen Täterschaft und Teilnahme abgegrenzt. Nach § 25 II StGB wird jeder Mittäter gleich bestraft. Für die strafrechtliche Zurechung der begangenen Haupttat genügt ein gemeinsamer Tatplan und die Realisierung eines für den Taterfolg wesentlichen Beitrages, den Tschäpe wohl geleistet hat. Ich will niemanden vorverurteilen, aber so wie es aussieht, wird sie wegen Mordes in Mittäterschaft verurteilt werden.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Das hat er wohl gewusst.
Der Fall Daniel Siefert war aber anders gelagert. Wenn ich mich recht erinnere ist der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.
Dieses Urteil war meiner Auffassung nach ein Skandal. Denn entscheidend war, dass dem Täter der Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Für eine Verurteilung reicht jedoch Eventualvorsatz, also das Erkennen der Todesgefahr und das billigend Inkaufnehmen des Erfolges. Dies hat mit Sicherheit vorgelegen. Denn wenn jemand einem anderen gegen Kopf und Hals tritt und das mehrfach, muss dieser zumindest damit gerechnet haben, sein Opfer tödlich zu treffen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)