Nein.
Man muß !!!
Die Entscheidung wird von keiner bestehenden Rechtsgrundlage gestützt.
Bleibt die Entscheidung bestehen , hat das Signalwirkung - denn Rechtssprechung ohne Gesetzesgrundlage ist einfach Willkür . Dann muß man ein weiteres Kapitel des GG zuklappen - den Rechtsstaat......