Diese Richterin sollte man ins Gesicht spucken - so ein Ekel kommt in mir hoch.
Beleidigung ist nicht gleich Beleidigung. Zu dieser merkwürdigen Entscheidung kam das Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Konkret ging es um die Bezeichnungen "Nutte" und "Neger".
Der Fall: Rentnerin Elke W. ist mit ihrem Fahrrad unterwegs, Flaschen sammeln, um ihre Rente aufzubessern. Als auf dem Radweg vor einer Schule ein paar Kinder stehen, klingelt sie. Doch die Jungs machen keinen Platz. Statt dessen sagt einer von ihnen, ein schwarzer Elfjähriger, zu ihr: "Was willst du denn, du Nutte?" und "häßliche alte Frau". Da platzt Elke W. der Kragen. "Neger", erwidert sie.
Der Anwalt: Elke W. sei in einer Zeit aufgewachsen, als der Ausdruck "Neger" normal gewesen sei. Auch Schriftsteller wie Erich Kästner oder Astrid Lindgren hätten dieses Wort in ihren Büchern verwendet.
Die Richterin sieht es anders. Sie verurteilt die alte Dame zu einer Geldstrafe von 100 Euro. "Was Astrid Lindgren und Erich Kästner früher geschrieben haben, ist für die heutige Zeit nicht relevant", erklärt sie in der Urteilsbegründung. Das Wort "Neger" sei eine die Ehre verletzende Beleidigung. Strafverschärfend sei es, dass mit diesem Wort in diesem Fall ein Kind beleidigt worden sei. "Streichen Sie dieses Wort aus ihrem Sprachschatz!", ermahnt die Richterin die Angeklagte schließlich.
Was für eine Arroganz - und mal wieder eine Frau, die so menschenverachtend urteilt.
Es gibt noch sehr, sehr viele Hilde Benjamins in der BRD.
Unverständlich allerdings von der Angeklagten: In der Verhandlung bereut sie den Ausdruck. "Das ist mir so rausgerutscht. Ich habe mich sofort entschuldigt".Doch es nutzt nichts. Auch nicht, daß ihr Anwalt und die Staatsanwältin auf Freispruch plädieren. Elke W. aber wird vom wegen Beleidigung zu 100 Euro Geldstrafe verurteilt. Begründung: Als Beschimpfung wiege "Neger" schlimmer als Nutte. Das Fazit ihres Anwalts: "Das ist politische Rechtssprechung."
Besonders menschenverachtend: Die Rentnerin bekommt nur 600 Euro Rente.
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